Ein negativer SCHUFA-Eintrag erschwert einen Kredit bei der Sparkasse, führt aber nicht automatisch zur Ablehnung. Die SCHUFA sammelt Informationen dazu, wie Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Daraus berechnet sie unter anderem einen Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit einschätzt.
Jede Sparkasse prüft Kreditanträge nach eigenen Kriterien. Dabei zählen neben dem SCHUFA-Eintrag Ihr Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die gewünschte Rate. Entscheidend ist, ob die Sparkasse Ihre Rückzahlung als zuverlässig einschätzt.
Was die Sparkasse bei einem Kredit prüft
Die Sparkasse prüft Ihre Kreditwürdigkeit. Dazu gehören regelmäßige Einnahmen, laufende Kredite und andere Zahlungsverpflichtungen. Auch Ihre Beschäftigungssituation und vollständige Unterlagen spielen eine Rolle. Ein negativer Eintrag kann gegen eine Zusage sprechen, sagt für sich allein aber nicht voraus, wie die Sparkasse entscheidet.
Bei einem normalen Verbraucherkredit prüft der Kreditgeber, ob Sie die Raten zahlen können. Ein Kredit ganz ohne diese Prüfung ist daher nicht realistisch. Nach § 505a BGB muss der Kreditgeber vor Vertragsabschluss prüfen, ob Sie den Kredit zurückzahlen können. Das Gesetz schreibt dabei keine Abfrage bei der SCHUFA ausdrücklich vor. Kreditgeber können auch andere Auskunfteien und eigene Kriterien nutzen.
Auch Zinssatz und Bedingungen sind nicht bei allen Sparkassen gleich. Die Kosten richten sich nach dem konkreten Angebot und der Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit. Fragen Sie deshalb direkt bei Ihrer örtlichen Sparkasse nach den Voraussetzungen. Eine bundesweit geltende Mindestpunktzahl oder eine einheitliche Ausnahme für negative Einträge gibt es nicht.
So prüfen Sie Ihre Kreditchancen
Fragen Sie die Sparkasse, welche Gründe gegen Ihren Antrag sprechen und welche Unterlagen noch fehlen. Falls die Rate im Verhältnis zu Ihrem Einkommen zu hoch ausfällt, kann ein geringerer Kreditbetrag die Prüfung erleichtern. Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Rate, erhöht aber die Gesamtkosten.
Prüfen Sie außerdem Ihre SCHUFA-Daten. Mit einer kostenlosen Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie, welche persönlichen Daten und Informationen zur Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit gespeichert sind. Wenn Sie einen falschen oder veralteten Eintrag finden, wenden Sie sich an die SCHUFA und an das Unternehmen, das die Information gemeldet hat. Lassen Sie den Eintrag prüfen, bevor Sie erneut einen Kreditantrag stellen.
Ein zweiter Kreditnehmer oder eine Bürgschaft kann die Einschätzung beeinflussen. Bei beiden Varianten muss eine weitere Person zahlen, wenn Sie die Raten nicht leisten. Besprechen Sie diese Möglichkeit deshalb nur, wenn alle Beteiligten die finanzielle Verantwortung tragen können.
Vorsicht bei „Kredit ohne SCHUFA“
Die Bezeichnung „Kredit ohne SCHUFA“ ist nicht eindeutig. Manche Anbieter meinen damit einen Kredit trotz negativer SCHUFA-Daten. Andere werben mit einer Finanzierung ohne SCHUFA-Abfrage. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Anbieter auf eine Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit verzichtet oder dass eine Zusage leichter zu bekommen ist.
Bevor Sie Ihre Daten weitergeben, prüfen Sie genau, wer den Kredit vergibt und welche Gesamtkosten anfallen. Prüfen Sie auch, ob Ihnen stattdessen eine Mitgliedschaft, eine Karte oder ein anderes Produkt angeboten wird. Verbraucherzentralen warnen vor Online-Angeboten, bei denen Kreditsuchende Gebühren oder Abonnements zahlen mussten, ohne den gewünschten Kredit zu bekommen. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen wird eine Vermittlungsgebühr grundsätzlich erst fällig, wenn der Kredit zustande gekommen und ausgezahlt ist. Zahlen Sie daher keine angebliche Vorabgebühr, ohne Vertrag und Anbieter sorgfältig zu prüfen.