In den meisten Fällen lehnt eine negative Schufa den Kreditantrag automatisch ab. Positive Einträge öffnen Ihnen viele Türen, negative Einträge können sie schnell wieder schließen. Rest-Schuldenbefreiung“ werden die bisherigen Einträge zum Insolvenzverfahren in der Regel gestrichen und durch den Eintrag „Rest-Schuldenbefreiung“ ersetzt. Eine ungerechtfertigte Eintragung in die Auskunftei Schufa Holding AG erschwert das Wirtschaftsleben. Die Schufa verwendet die von ihren Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Daten zur Ermittlung und Prüfung der Bonität von Privatpersonen und Unternehmen.
Ab wann werden meine persönlichen Angaben in der Schufa gelöscht?
Und die Schufa? Bei der Schufa handelt es sich um eine Gemeinschaftseinrichtung von Unternehmen, die ihren Abnehmern Kredite oder Warengutschriften gewähren. Die Schufa hat zum Zweck, ihre Geschäftspartner durch sogenannte Schufa-Informationen vor Forderungsausfällen zu bewahren. Welche Partner sind die Schufa? Die Schufa hat zurzeit ca. 4.500 Vertragsparteien.
Doch auch der Einzelhandel und Versand, Telekommunikationsanbieter (z.B. Telekom), Versicherungen, Gas-/Wasser- und Stromversorger, Wohnungsunternehmen, E-Commerce-Unternehmen (Internetunternehmen) und Inkassounternehmen kooperieren zunehmend mit der Schufa. Was für Angaben werden von der Schufa erhoben? Zunächst werden Ihre persönlichen Angaben wie Nachname, Geburtsort, -datum und -datum, Adresse und bisherige Adressen mitgeschrieben.
Zusätzlich werden Angaben zum Beginn und zur vertraglichen Erfüllung einer Transaktion mitprotokolliert. Dies können z.B. sein: Nicht nur die Vertragsabschlüsse der oben genannten Kontrakte werden gesichert, sondern auch, ob Sie nicht vertragskonform gehandelt haben, z.B. wenn ein Darlehensvertrag beendet wurde, weil Sie die vereinbarten Monatsraten nicht eingehalten haben.
Die Schufa sammelt zudem Informationen aus Registern (z.B. Amtsgericht) und amtlichen Auskünften. Von wem bekomme ich welche Schufa-Informationen über mich? Die Schufa gibt Informationen prinzipiell nur an ihre Vertragsparteien weiter. Fordert ein Vertragspartei Informationen über Sie an, muss er der Schufa bei jeder Abfrage beweisen, dass er ein begründetes Interessen im Sinn des BDSG hat.
Andernfalls werden keine Daten über Sie übermittelt. Falls der Geschäftspartner jedoch das Recht hat, Daten über Sie zu sammeln, läuft das so ab: – Die Daten werden wie nachfolgend beschrieben erfasst: Kreditinstitute, Sparbüros, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften bekommen sowohl Positiv- als auch Negativinformationen über Sie. Kontonummer und Name von Institutionen, die der Schufa Daten mitgeteilt haben, werden nicht an Dritte weitergeleite.
Allen anderen Vertragspartnern werden nur dann Auskünfte über Sie erteilt, wenn eine negative Nachricht abgespeichert wurde. Was die Schufa über mich erspart hat? Jeder Mensch hat das Recht, von der Schufa alle über ihn gespeicherten personenbezogenen Angaben zu erwirken. Dort sind alle Angaben enthalten, die die SCHUFA über Sie speichert.
Sie können auch die Schufa-Bonitätsauskunft mitbestellen. Dazu gehören zwei unterschiedliche Dokumente: eine aussagekräftige Information für eventuelle Vertragsparteien (z.B. Vermieter), die nicht alle Ihre bei der Schufa hinterlegten personenbezogenen Angaben beinhaltet, und eine umfassende Information über Ihren privaten Gebrauch, die alle Ihre bei der Schufa hinterlegten personenbezogenen Angaben beinhaltet.
Diese Informationen können Sie auf der Schufa-Webseite anfordern. Wie kann ich feststellen, dass die Schufa unrichtige Informationen über mich hat? Unvollständig oder falsch eingegebene Informationen werden kostenfrei nachgereicht! Ab wann werden meine persönlichen Informationen in der Schufa gelöscht? Für die Speicherung personenbezogener Informationen gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen und Zeiträume.
Negativinformationen werden nach einer bestimmten Zeit gelöscht, z.B.: Angaben zu außervertraglichen Geschäften nach deren Abschluss am Ende des dritten Kalenderjahrs nach dem Jahr der Einlagerung. Betitelte Ansprüche (Urteile, Vollstreckungstitel) werden bis zur Begleichung aufbewahrt und drei Jahre nach dem Jahr der Tilgung gelöscht.
Angaben aus den Schuldnerlisten der örtlichen Gerichte (Haftbefehl zur zwangsweisen Vorlage der Vermögensinformationen und Vermögensinformationen) nach drei Jahren, jedoch verfrüht, wenn die Schufa nachweislich vom örtlichen Gericht gelöscht wurde. Die detaillierte und tagesaktuelle Liste, welche bei der Schufa gelöscht werden, findet sich hier.
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