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Schufa Löschen Musterbrief

Häufig handelt es sich dabei um Musterbriefe für Auskunfts- oder Änderungsmitteilungen, aber auch Anträge auf Stornierung sind unter den Mustern zu finden. Wenn Sie Ihre Schufa-Informationen einmal kostenlos mit Hilfe der kostenlosen Musterbriefe angefordert haben, gehe ich davon aus. Die Löschung der Schufa-Einträge erfolgt über die Verbraucherzentrale. Sie können also nichts vergessen und es wird einfacher, autorisierte Schufa-Einträge zu löschen. Fordern Sie mit unserem Musterbrief eine Aktualisierung oder ggf. Löschung der Daten an.

Löschen Sie den Schufa-Eintrag: Bei dieser Briefschablone funktioniert es!

Was für ein Datensatz wird von der Schufa aufbewahrt und was sagt sie über mich aus? Mit der Schufa (oder den dazugehörigen Alternativen) werden prinzipiell alle personenbezogenen Informationen einer natürlichen Person wie z. B. Namen, Adresse oder Geburtstag erfasst. Anhand der vielen Hinweise kann die Schufa eine Aussage über die Kreditfähigkeit treffen, so dass das Kreditinstitut oder der Hauswirt die Kreditfähigkeit seiner Partner nachprüfen kann.

Die Schufa-Informationen können verwendet werden, um abzuschätzen, wie wahrscheinlich es ist, dass die im Auftrag vereinbarten Verpflichtungen erfüllt werden. Was führt zu einer Verneinung der Schufa? Negativ sind Schufa-Einträge durch Angaben von Firmen, die ein unübersehbares Zahlungsmoral von Privaten aufzeigen. Wird eine Zahlungspflicht nicht rechtzeitig, unregelmässig, nicht vollständig oder gar nicht erfüllt, wird dies bei der Schufa registriert.

Bei der Schufa muss mit einem Negativeintrag gerechnet werden, wer zu lange oder gar nicht bezahlt. Allerdings sind die Bedingungen für eine Negativbuchung strikt, denn die Bonität kann sich erst nach zwei Mahnschreiben verschlimmern, in denen auf den bevorstehenden Schufa-Eintrag explizit verwiesen wird. Das Kreditbüro Schufa ist dazu angehalten, die Eintragungen nach einer gewissen Zeit zu löschen, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind.

Wenn Sie nicht darauf verzichten und einen Schufa-Eintrag frühzeitig löschen möchten, haben Sie die Option, dies mit kurzfristiger Zahlungsabwicklung zu tun. Für die Streichung aus der Schufa-Datenbank gelten folgende Voraussetzungen: Bei Vorliegen aller Bedingungen muss bei der Schufa ein schriftliches Gesuch um Streichung des Schufa-Eintrags eingereicht werden. Darin wird der Auftrag kurz beschrieben und um eine Streichung ersucht.

In dem Downloadbereich steht Ihnen eine Schablone zur Verfügung, mit der Sie einen Eintrag in der Schufa-Datenbank vorzeitig löschen können. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre Bonität ist, müssen Sie nicht zwangsläufig die Leistungen der Schufa in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass Sie die Schufa in Anspruch genommen haben. Mehr zur Schufa: Diesen Beitrag empfehlen!

Löschen von fehlerhaften SCHUFA-Einträgen und Anweisungen

Die SCHUFA ist eine Erfassungsstelle für Informationen, die z. B. von Kreditinstituten, Wohnungsbaugesellschaften, Versicherungen, Warenhäusern, Versandhäusern oder Leasing- und Telekommunikationsunternehmen übertragen werden. Die SCHUFA evaluiert außerdem Debitorenverzeichnisse, so dass die eigene SCHUFA-Datei auch Informationen darüber enthält, wenn z.B. eine Affidavit vorliegt.

Die SCHUFA zeichnet als reiner Sammelpunkt jedoch nur die von ihren Vertragspartnern übermittelten Angaben auf; eine Überprüfung der Angaben findet grundsätzlich nicht statt. Danach werden die Dateien nach einer gewissen Zeit erneut automatisiert ausgelöscht. Es kann jedoch vorkommen, dass Ihre eigene SCHUFA-Datei inkorrekte Angaben beinhaltet, z.B. weil einfach inkorrekte Angaben übertragen wurden oder die Angaben trotz der abgelaufenen Fristen nicht ausgelesen wurden.

Daher hier die wichtigste Information, wie der Betreffende in diesem Falle verfahren kann und welche nicht: welche Angaben in der Regel erhoben werden: Die SCHUFA verarbeitet zwei Informationsarten, und zwar die Information über das Thema T und Z. Die Information über die Vertragskonformität eines Verbrauchers, d.h. ob sich z.B. seine Kreditzinsen regelmässig auszahlen.

Das Ergebnis ist jedoch keine Auswertung personenbezogener Informationen, sondern ein statistischer Wert, bei dem Konsumenten mit vergleichbaren Anforderungen gegenüberstehen. Im SCHUFA-File werden zunächst persönliche Informationen wie z. B. Namen, Adresse und Geburtstag abgelegt. Es werden auch Informationen über Konten, Kredit- und Bürgschaftsdaten, Leasing- und Mobilfunkverträge oder Ratenkäufe aufgezeichnet.

Neben diesen Angaben werden auch verwandte Angaben wie Bedingungen, aber auch Zahlungsverzug oder Kündigung festgehalten. Die SCHUFA enthält darüber hinaus Angaben zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel in Gestalt von eidesstattlicher Versicherung, Haftbefehl oder Insolvenz. Die Löschfristen sind abhängig von den jeweiligen Angaben.

Geschlossene Rechnungen zum Beispiel werden unverzüglich gestrichen, unbezahlte Darlehen oder Informationen aus dem Schuldnerregister werden drei Jahre nach der vollständigen Klärung der Sache gestrichen. Zur Überprüfung, ob in Ihrer eigenen SCHUFA-Datei falsche Eingaben erscheinen, sollten Sie zunächst eine Selbstanzeige anfordern. Hierauf aufbauend kann dann eine Korrektur oder Streichung von Fehleingaben schriftlich erwirkt werden.

Kann die SCHUFA die Korrektheit der Angaben nicht innerhalb einer vertretbaren Frist überprüfen, werden die betreffenden Angaben solange blockiert, bis der Sachverhalt geklärt ist. Der Übermittler unrichtiger Angaben ist prinzipiell zur Berichtigung der Angaben und kann für etwaige nachteilige Konsequenzen aus der unrichtigen Eingabe aufkommen.

Die SCHUFA ist prinzipiell nicht zu einer vorzeitigen Datenlöschung gezwungen. Wenn der Konsument jedoch verständlich und überprüfbar erläutert, warum manche Angaben falsch oder überholt sind, hat die Erfahrung gezeigt, dass die SCHUFA mitarbeitet. Nachfolgend ein allgemeines Musteranschreiben als Muster für das Löschen von fehlerhaften SCHUFA-Einträgen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Prüfung meiner SCHUFA-Selbstauskunft, die Sie mir über xx.xx.xx.xx.xx zugesandt haben, ist mir eine falsche Eingabe unterlaufen.

Die Eintragung „…..“ ist in der SCHUFA-Selbstauskunft verzeichnet. Der Grund dafür ist, dass es nun gerechtfertigt sein muss, warum der Beitrag falsch ist, z.B. weil die Löschfrist bereits verstrichen ist oder die Sache anders gelaufen ist. Nach Überprüfung und Korrektur senden Sie mir bitte eine entsprechende Korrektur der SCHUFA-Informationen zu. Weitere Beispielvorlagen und Tips für den privaten und geschäftlichen Gebrauch:

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