Nach der Insolvenz kann ich meinen Schufa-Eintrag löschen? So leicht lässt sich die Schufa nicht einschüchtern und Sie müssen den Anwalt bezahlen. Falls du mit ihnen sprichst und sie dir sagen, dass sie den Eintrag bis dahin nicht löschen werden, dann werden sie wahrscheinlich dasselbe tun. Näheres zu den Lagerzeiten der Schufa. Obwohl die Schufa die Daten nach Ablauf der Fristen löschen muss, sollten Sie dies vorsorglich überprüfen.
Erstellungseintrag nach Zahlungsunfähigkeit löschen
Guten Tag an alle, ich habe eine Anfrage zu meiner Zahlungsunfähigkeit, die nun vorbei ist. Ich hatte vor zwei Tagen ein abschließendes Gespräch mit meinem Administrator, der mir mitgeteilt hat, dass der Eintrag in der Schufa nach 6 Monate zu löschen ist, da das Landgericht auch den Eintrag auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de. löschen wird.
Das war mir auch bei den drei Jahren bewusst; gibt es möglicherweise eine rechtliche Grundlage, wo steht, dass die Schufa erst nach drei Jahren streichen darf? Die Schufa habe ich bereits per E-Mail kontaktiert, ggf. werde ich einen Anwalt einbeziehen!
Kreditauskunftei SCHUFA
Schufa hält eine Auskunftei, die ihren Hauptsitz in Deutschland hat. Die Schufa Holdinggesellschaft AG hat den Zweck, die Kreditgeber vor uneinbringlichen Forderungen zu bewahren. Die Schufa macht den Debitoren das Überleben schwierig, auch wenn ein Schufa-Eintrag aus einem Unglück oder einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung resultiert. Andererseits erhebt sich die Fragestellung, wozu eine “ reine Schufa “ gebraucht wird.
Soll die Schuld umgeschuldet werden, kann der Gläubiger viel mehr leisten, wenn er einen Vergleich oder eine private oder reguläre Zahlungsunfähigkeit auslöst. Der Schufa-Eintrag ist dann nicht gleich „sauber“, aber nach der Zahlungsunfähigkeit erstrahlt die Information noch mehr.
Haben Sie einen Schufa-Eintrag, der Ihren Lebensalltag begrenzt und wollen ihn endlich löschen und das Verschuldungsproblem hinter sich bringen? Sie können uns ganz unkompliziert anrufen (Tel.: (030) 4050 4030) oder uns über das Formular kontaktieren.
Konsumenteninsolvenz und Schufa – Wir verlangen, dass der Schufa-Eintrag innerhalb von 6 Monaten nach der Zahlungsunfähigkeit gelöscht wird.
Aktuell forschen wir im Rahmen eines für das erste Vierteljahr 2018 vorgesehenen TV-Berichts, in dem Konsumenten zwar ein Insolvenzverfahren absolviert und die verbleibende Schuldenbefreiung erreicht haben, in der Schufa aber noch bis zu 4 Jahre lang einen Negativeintrag und eine Basisbewertung von z.B. 5 % aufweisen. Die verbleibende Schuldenbefreiung wurde am 21. Januar 2016 vom Gericht bekannt gegeben.
Der 3-Jahreszeitraum bei der Schufa startet erst am 31. Dezember 2016 und wird dann als negatives Merkmal in der Schufa für 3 ganze Kalendarjahre zwischengespeichert. Nur so können die Konsumenten am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dabei besteht ein Bewertungskonflikt zwischen Insolvenz- und Datenschutzrecht. Zum einen sieht 3 der Insolvenzverfahrensverordnung (InsoBekV) vor, dass die Anmeldung in den Insolvenzanzeigen sechs Monaten nach Wirksamwerden der Rest-Schuldenbefreiung gelöscht werden muss.
Die Schufa bleibt davon jedoch unberührt, da sie 29 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhält und die Streichung erst nach bis zu 4 Jahren vornimmt. Der Restschuldabbau soll dem ehrlichen Kreditnehmer einen neuen ökonomischen Start erlauben. Seitdem er sich bereits seit 5 – 6 Jahren ehrlich verhält (ansonsten keine Restschuldbefreiung), ist es nicht hinnehmbar, den ehrlichen Schuldigen für weitere 4 Jahre von der Beteiligung am Erwerbsleben auszunehmen.
Mit den Insolvenzmeldungen wird die Bevölkerung und damit auch die Geschäftswelt über die laufenden und abgeschlossenen Insolvenzverfahren informiert. Daraus resultiert ein eklatanter Widerspruch zwischen der Ins-oBekV und dem Bundesdatenschutzgesetz – hier die Registrierung für gut sechs Monate, dort die Registrierung im Extrem für fast vier Jahre.
Mit dem Insolvenzverfahren sollen die Konsumenten nach Beendigung des Konsumenteninsolvenzverfahrens und der damit einhergehenden Restschuldbegleichung wieder eine aktive Teilnahme am Geschäftsleben ermöglichen. Unter dem Gesichtspunkt des Konsumentenschutzes wäre in jedem Fall eine sachgerechte Interessenabwägung des Betreffenden an einem Neuanfang nach Beendigung des Konsumenteninsolvenzverfahrens erwünscht. Daher wurden von vielen Politikern der einzelnen Fraktionen folgende Fragestellungen gestellt: 1) Warum trifft die InsoBekV-Löschungsfrist nicht auf Wirtschaftsauskunfteien zu?
4 ) Gibt es nicht viel mehr Aufholbedarf für ehrliche Debitoren nach 10 Jahren als nach 6 Jahren? 5) Gibt es nicht ein größeres Risiko, nach 10 Jahren wieder Kredite aufzunehmen als nach 6 Jahren?
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