Jeder Verbraucher hat einmal im Jahr die Möglichkeit, die so genannten persönlichen Informationen kostenlos bei der SCHUFA zu beziehen. Haben Sie gewusst, dass die Schufa Ihnen Ihre Selbstauskunft kostenlos zur Verfügung stellen muss, wenn Sie auf die richtige Stelle im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweisen? Die SCHUFA ist in bestimmten Fällen gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Eine kurze Anleitung beschreibt, wie Sie Ihre persönliche schufa auskuft kostenlos per Post erhalten. Diese Schufa-Informationen sind die gleichen wie die oben beschriebenen persönlichen Informationen und enthalten alle der Schutzgemeinschaft zur Verfügung stehenden Daten.
Konsumentenschutz:
Schufa-Informationen kostenlos
Die Konsumenten können ab dem 01. Mai kostenlos Auskunft über die gespeicherte Information einholen. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, falsche Angaben zu berichtigen. Die Konsumenten können sich per Telefon, über das Netz oder in einem Schufa-Service-Center bewerben. Einen Überblick über die hinterlegten Werte bekommen Sie dann entweder per Post oder per Post, jedoch nicht unmittelbar in den Schufa-Büros.
Es sollte keine Dauerauskunft geben: Bisher war dieser Dienst gebührenpflichtig. Im Internet-Portal der Schufa mussten sich die Konsumenten für 15,60 EUR anmelden, die eigenen Informationen kosten 7,80 EUR. Inwieweit sich die kostenlosen Informationen von den weiteren kostendeckenden Leistungen der Schufa unterschieden, sei noch ungeklärt, so ein Schufa-Sprecher: „Wir befinden uns noch in der Umstellungsphase“.
Bei Hinweisen auf Datenfehler ist die Prüfung der hinterlegten Information nach wie vor kostenlos. Die Konsumenten sollten auf jeden Fall den kostenfreien Dienst in Anspruch nehmen, denn die hinterlegten Angaben sind oft nicht korrekt. Eine Untersuchung des Bundesverbraucherschutzministeriums hat ergeben, dass 46% der Bonitätsdaten der Schufa nicht korrekt und vor allem nicht vollständig sind:
Gelingt es einem Kunden bisher ohne Gutschrift, wird dies als Benachteiligung im Rahmen des Scorings interpretiert. Wer in der Vergangenheit Verpflichtungen eingegangen ist und diese richtig zurückgezahlt hat, wird mit einem höheren Ergebnis honoriert. Es ist daher unerlässlich, dass die Konsumenten Irrtümer korrigieren werden. Initiiert wurde der kostenlose Dienst durch eine vom Parlament und von der Bundesregierung im Frühling 2009 verabschiedete Novellierung des BDSG.
Demnach sind die Wirtschaftsauskunfteien dazu angehalten, über ihre Bewertungsverfahren – das so genannte scoring – Auskunft zu erteilen. Die Konsumenten sollen begreifen können, welche Information den Score-Wert verbessert oder verschlechtert. „Endlich sollen die Konsumenten begreifen, warum sie keinen oder nur einen teueren Darlehensbetrag bekommen“, sagte Frank-Christian M. A. D. M. D. B. C. H. Pauli vom Hauptverband der deutschen Verbraucherorganisationen.
Noch ist nicht klar, wie die Bewertung bestimmter Eigenschaften im Rahmen des Scorings erfolgt. Es ist noch nicht klar, wie umfangreich die Schufa über ihre Bewertungsmethoden informieren wird: „Der 1. April zeigt, ob der Konsument endlich zum Gegenstand seiner eigenen Angaben und nicht zum Gegenstand wird“, so Frank-Christian Poulis vom Hauptverband der deutschen Verbraucherorganisationen. Die Bonitätsbeurteilung wird von Firmen und Kreditinstituten zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kundschaft eingesetzt.
Anhand von Angaben zu Darlehen, Bankverbindung, Gender, Tätigkeit, Alter und Wohnsitz können sie berechnen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Konsument seinen Zahlungspflichten nachkommt. Viele Immobilienbesitzer benötigen auch eine Schufa-Information von potentiellen Kunden, bevor sie sich für die Vermietung ihrer Immobilie entschließen.
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