In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Erhalt eines Kennzeichens. Daher ist ein Auto oder Motorrad erst dann zum Verkehr zugelassen, wenn ein Versicherungsschein vorliegt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch das Fahrzeug des Versicherungsnehmers an Dritte verursacht werden. In Deutschland, wie in den meisten anderen EU-Ländern, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung obligatorisch. Dies ist sinnvoll, da die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer vor dem Risiko des totalen finanziellen Ruins schützen kann.
Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Neben dem Versicherten umfasst der Schutz eine weitere Personengruppe. Inhaber, Besitzer und Fahrzeugführer sind ebenfalls gemäß A.1.2 AGB 2008 abgesichert. Auch für den Copiloten gibt es einen Versicherungsvertrag, wenn er den Versicherten, den Fahrzeughalter oder den Fahrzeugführer regelmässig bei seinem Ersatz oder beim Be- und Entladen mitnimmt. Bei gewerblicher Nutzung des Fahrzeugs ist auch der Unternehmer des Versicherten sozialversichert.
Jeder Versicherte kann auch ohne Beteiligung des Garantienehmers Forderungen aus dem Versicherungsvertrag einfordern. Manche Versicherungsgesellschaften dehnen den Versicherungsschutz auf alle Fahrzeuginsassen aus. Praktisch ist diese Verlängerung nur in Ausnahmefällen von Bedeutung, da die Bewohner nur in Ausnahmefällen Schaden anrichten. Im Bereich der Kfz-Haftpflicht sieht der Gesetzgeber eine Mindestdeckungssumme vor: 7,5 Millionen EUR für den Personenschaden, 1,12 Millionen EUR für den Sachschaden und 50.000 EUR für den Vermögensschaden, der nicht mit einem Sachschaden verbunden ist.
In den meisten Versicherungsverträgen ist eine pauschale Deckung von maximal 50 oder 100 Mio. EUR für alle Arten von Schäden vorgesehen. Wie ist der Schutz versichert? Die Versicherungsdeckung wird verlängert, wenn das Auto im Rahmen des Vertrags in ein anderes Vertragsland transportiert wird, in dem ein höherer Mindestdeckungsbetrag besteht. Dies ist in der Regel nicht der Fall.
Manchmal gibt es auch im Ausland Versicherungen – das sieht man dann auf der „Green Card“.
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Wie in den meisten anderen EU-Ländern ist auch in der Bundesrepublik die Haftpflicht obligatorisch. Dies ist sinnvoll, da die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrer vor dem Risiko des totalen wirtschaftlichen Zusammenbruchs schützen kann. Bei jedem Schadensfall hat der Verletzte oder die Verletzten einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher.
Damit der Schaden aber auch dementsprechend ersetzt wird, hat der Gesetzgeber die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Bei Unfällen übernimmt immer die Kfz-Haftpflichtversicherung. Prinzipiell deckt die Krankenversicherung den Personenschaden, z.B. Behandlungs- und Krankheitskosten, Rente bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit oder Entschädigung für Schmerzen und Leiden bei schweren Unfallverletzungen.
Zusätzlich deckt die Kaskoversicherung materielle Schäden, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden. Dazu gehören beispielsweise die Instandsetzungskosten für das eigene Auto oder die Instandsetzungskosten für beschädigte Gegenstände. Dies kann der Fall sein, wenn ein Auto gegen ein Schaufenster geprallt ist, eine Schutzwand auf der Straße zerstört wurde oder andere Gegenstände zerstört wurden.
Das Gleiche trifft zu, wenn ein Mitarbeiter infolge eines Unfalls Leistungen bei Krankheit erhalten muss. Wie bereits gesagt, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine obligatorische Versicherung. U. a. auch bei den Mindestversicherungssummen für die unterschiedlichen Unfallund Schadenmöglichkeiten. Der Geldverlust ist im Verhältnis zu den anderen Arten von Schäden recht gering, da es sich in der Regel nur um solche handelt, die innerhalb eines kurzfristigen Zeitraums eintreten.
Wird durch einen Arbeitsunfall eine so schwere Körperverletzung verursacht, dass es zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit kommt, tritt der Personenschaden wieder ein. Tatsächlich werden nur kurzfristige Einkommensverluste oder finanzielle Verluste, die ausdrücklich durch den Schaden verursacht wurden, als Vermögensschaden angesehen. Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung wird in der Regel nicht persönlich, sondern auf Fahrzeugbasis geschlossen.
So muss jedes Auto durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Dieser Versicherungsschutz gilt immer, unabhängig davon, ob das Fahrzeug einen oder mehrere Stammfahrer hat. Selbstverständlich spielen die Fragen der Autofahrer in der Assekuranz eine wichtige Rolle, zumindest wenn es um die Versicherungsprämie geht. Sie hängen zum einen von der Schadenfreiheitsklasse des Versicherten ab, d.h. von der Fragestellung, wie lange der Versicherte bereits verunfallfrei ist.
Darin enthalten sind alle Arbeitsunfälle und Unfallkosten aller bei dieser Versicherungsgesellschaft mit demselben Wagen (gleiche Marke und Modell) der entsprechenden Vergleichsgruppe gedeckt. Sinnvoll ist auch die Fahrzeugversicherung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, soweit diese auch einen Schaden verursachen kann, der nicht in den Fehlerbereich eines Autofahrers fällt.
Wenn zum Beispiel ein Auto viel Erdöl abgibt und die vorbeifahrenden Autos durch die rutschige Straßenoberfläche einen Verkehrsunfall erlitten haben, ist der Fahrzeughalter für den Verlust von Erdöl verantwortlich. Ein weiteres besonderes Merkmal ist die Tatsache, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vom Versicherten abgeschlossen werden muss. Der Verletzte kann sich auch unmittelbar an die Versicherungsgesellschaft wenden, um seine Forderungen gegen sie durchzusetzen.
Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung lokal selbstständig. Bei einem Urlaubsunfall, gleich gültig in welchem Staat, ist er also genauso wirksam wie bei einem Unfall im Heimatstaat. Bei Unfällen im Ausland erhalten Sie in der Regel von der Versicherung eine Versichertenkarte mit den dazugehörigen Rufnummern, die im Ernstfall zu erreichen sind und mit denen Sie Hilfestellung finden können.
Bei Vertragsabschluss sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssummen über dem Mindestbetrag bleiben, denn selbst wenn die Beträge hoch sind, können sie im Falle eines Unfalles rascher erzielt werden, als Sie vielleicht dachten. Wenn Sie bereits ein Auto zugelassen und abgesichert haben oder einen Kooperationspartner mit Ihrem eigenen Auto haben, sollten Sie die Versicherungsgesellschaft überprüfen lassen, ob eine zweite Kfz-Versicherung in diesem Falle billiger wäre.
Schließlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine der bedeutendsten Versicherungsarten für Menschen, die regelmässig Auto führen oder allgemein für Autobesitzer. Bevor Sie also das Lenkrad eines Fahrzeugs übernehmen, auch wenn es von einem Bekannten oder Angehörigen ausgeliehen wird, sollten Sie sicherstellen, dass der Schutz auch dann gilt, wenn Sie das Auto mitfahren.
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