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Autokredit übernehmen

Wer jetzt selbst eine Bürgschaft übernommen hat, kann ein Problem haben, weil ihm das Darlehen, für das er Bürge ist, als eigene Verpflichtung gutgeschrieben wird. Ja, Sie können die bestehende Baufinanzierung auch mit dem Hauskauf übernehmen, wenn der Kreditgeber (die Bank) Ihre Kreditwürdigkeit akzeptiert (er muss sie nicht akzeptieren, darf sie aber nur mit Begründung ablehnen!). Sowohl der Hauskauf als auch die Übertragung der bestehenden Baufinanzierung (sogenannte Zinsen sind höher als beim Autokredit; die Kreditvergabe ist kompliziert, da sie an viele Bedingungen geknüpft ist; bei bonitätsabhängigen Zinsen müssen Niedrigverdiener stark draufzahlen. Grundsätzlich sollten Käufer darauf achten, sich nicht auf die monatlichen Zahlungen für ein Darlehen einzulassen. Zu diesem Zweck werden Vereinbarungen über die Art des Darlehens, die Höhe des Darlehens, die Laufzeit des Darlehens, die Verzinsung des Darlehens und etwaige Kreditsicherheiten getroffen.

Es muss alles in schriftlicher Form festgehalten werden.

Sie können aber auch ein Fahrzeug erwerben oder übernehmen, das bereits vom bisherigen Eigentümer mitfinanziert wurde. Häufig sind Traumautos mit hohem Aufwand behaftet, die in der Regel noch zu finanzieren oder zu leasen sind. Neben der kompletten Projektfinanzierung besteht aber auch die Gefahr, dass ein bereits vorhandener Auftrag übernimmt – sofern hier der geeignete Partner vorzufinden ist.

Die Vertragspartei muss dann allen weiteren Maßnahmen zur Überschreibung eines solchen Vertrages zugestimmt haben. Falls Sie ein bereits finanzierter Wagen erwerben möchten, muss dies zunächst mit der verantwortlichen Hausbank oder dem Autohändler, über die die Fahrzeugfinanzierung erfolgt, erörtert werden. Sie sollten den Einkauf nur akzeptieren, wenn Sie eine entsprechende Bankbestätigung haben.

Auch diese Genehmigung wird von Experten als Freistellung bezeichnen und kann in der Regel sehr einfach bei Kreditinstituten angefordert werden, sofern alle Beteiligten zustimmen. Dieser Brief der Hausbank – die Freistellung – sollte exakt angeben, wie viel noch zu zahlen ist. Häufig wird eine größere Schlussrate geschuldet, die sich aus dem Restbetrag und den noch zu leistenden Monatsbeträgen errechnet.

Nach Erteilung der Freistellung muss der Kontrakt auf den neuen Abnehmer neu geschrieben werden. Das Fahrzeug muss daher von der Hausbank nach der Bezahlung an den neuen Kunden gesandt werden. Nach der Vertragsunterzeichnung hat der Kunde zwei Optionen, sein Wunschfahrzeug dauerhaft zu schützen. Der neue Kunde zahlt in diesem Falle die üblichen Monatsraten, die vorher mit dem bisherigen Kunden vereinbart wurden.

Neuverhandlungen können hier in der Regel nicht durchgeführt werden, weshalb der neue Kunde den Monatsraten zustimmen sollte. Der Besteller versäumt in diesem Falle die Zahlung der Monatsraten und zahlt den Gesamtbetrag aus. Falls das notwendige Kapital bereits im Bestand ist, ist in jedem Falle die Zahlung der Gesamtsumme Vorrangig!

Vor der Übernahme der Fahrzeugfinanzierung sollten Sie das Fahrzeugangebot sorgfältig prüfen. Eine exakte Eigenkontrolle des Wagens und eventuelle Mängel sind ebenfalls unvermeidlich, wenn man nicht zu viel bezahlen will. Ist der Finanzierungsbetrag höher als der tatsächliche Fahrzeugwert, kann mit dem bisherigen Eigentümer die Differenz vereinbart werden.

Dies muss aber auch in schriftlicher Form dokumentiert werden und wird nur selten vom bisherigen Eigentümer durchgeführt. In der Regel will der bisherige Besitzer sein Auto so rasch und einfach wie möglich entsorgen, so dass Nachzahlungen in der Regel nicht gut ausfallen.

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