Somit hat kein Vermieter eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung einer Schufa-Information durch den Mieter. Doch da sich die Bonität einer Person schnell ändern kann, verlieren die Dokumente schnell ihre Relevanz. Wann und wie können die Schufa-Informationen angefordert werden? Was die Schufa über mich gespeichert hat? Dies erfordert aber in der Regel – und das ist auch ein Zeichen für seriöse Anbieter – recht detaillierte Informationen über die eigene Bonität.
Die SCHUFA ist an diesen Angaben beteiligt.
Was für eine Datenspeicherung hat die SCHUFA? Noch nicht abgespeichert: Information über Einkünfte, verfügbares Kapital, Beschäftigung, Nationalität oder Zivilstand. Wo kommen die gesammelten Werte her? Datenlieferant sind die mehr als 9.000 Vertragsparteien der SCHUFA, wie z. B. Kreditanstalten, Handelsunternehmen, Versandhäuser, Internet-Händler, Telekommunikationsdienstleister oder Energieversorger, die die SCHUFA mit Kundeninformationen versorgen. Auch die SCHUFA bezieht personenbezogene Nutzungsdaten aus staatlichen Stellen wie z.B. Schuldnerregistern von lokalen Gerichten.
Ab wann werden die Dateien ausgelöscht? SCHUFA-Vertragsparteien werden nur dann über die für die dem Antrag zugrundeliegende Transaktion relevanten Angaben und nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unterrichtet. SCHUFA gibt Auskunft über die positiven und negativen Eigenschaften. Eine Weitergabe von Angaben über die Kundenbeziehung zu anderen Vertragsparteien findet nicht statt.
Auf Anfrage erhalten Sie als Privatperson Auskunft über alles, was die SCHUFA über Sie speichert. Nach dem BDSG haben Konsumenten das Recht zu wissen, woher die erhobenen Informationen stammen, an wen sie weitergegeben wurden und zu welchem Zwecke sie erlangt wurden. Alle Konsumenten können sich einmal im Jahr bei der SCHUFA kostenfrei über ihre aktuell hinterlegten Informationen informieren.
Die SCHUFA ist in Einzelfällen rechtlich zur Auskunft verpflichtet. 2. Dies betrifft beispielsweise Ermittlungen von Staatsanwälten, die sich auf die StPO beziehen, oder von Steuerbehörden, die ein Recht auf Auskunft nach derStG haben. Die betreffenden Personen werden nur von der zuständigen Stelle über solche Fragen informiert.
Scorewerte gehören ebenfalls zu den Informationen der SCHUFA. Mit dem Scorewert soll die Bonität einer bestimmten Persönlichkeit angezeigt werden. Sie wird aus allen über diese Personen gespeicherten Informationen errechnet. Die SCHUFA liefert den Basiswert für die generelle Bonität in der Selbstauskunft. Auf Wunsch des Vertragspartners erhält dieser den Branchenwert einer Einzelperson.
Mit der SCHUFA können Verträge innerhalb weniger Stunden abgeschlossen werden. Ihren Vertragspartnern liefert sie rasch die für eine Entscheidungsfindung notwendigen Auskünfte. Grundlage für das Risiko-Management eines jeden einzelnen Unternehmen ist die Bonitätsauskunft der SCHUFA. Die SCHUFA kann zudem durch eine Plausibilitätskontrolle die Bankverbindung oder Adresse rasch auf ihre Korrektheit überprüfen.
Auf diese Weise können Fehlinformationen berichtigt, aber auch Betrügereien verhindert werden. Ist meine Datei geschützt? Darin ist unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Weitergabe von Informationen erfolgen darf: nur im berechtigten Interesse des Antragstellers, nur die Informationen über die Personen, die ein vertragliches Verhältnis mit dem antragstellenden Institut anstreben oder bereits haben.
In der Kreditwirtschaft müssen die Betroffenen über die Übermittlung ihrer Angaben unterrichten. Der Unterzeichnende befreit damit den Darlehensgeber vom Bankgeheimnis. Die Kreditgeberin kann dann der SCHUFA Informationen über die Kreditaufnahme und -bearbeitung mit einem Konsumenten übermitteln.
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