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Wo Bekomme ich meine Schufa Auskunft Kostenlos

haben einmal im Jahr eine Schufa-Selbstauskunft beantragt. Andernfalls bieten die kostenpflichtigen Schufa-Informationen keinen nennenswerten Mehrwert. Falls Sie die kostenlosen Schufa-Informationen anfordern möchten, lassen Sie dieses Feld leer. Privatpersonen mit einem schlechten SCHUFA-Score, der sie zur Aufnahme eines Kredits disqualifiziert, fällt es schwerer, günstigere Kredite zu erhalten. Auf diese Weise gehen Sie bei einer freien Abfrage vor:

Die Schufa Selbstenthüllung kostenlos – schrittweise auf meineschufa.de

Privatverbraucher können sich seit Anfang 2010 einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa und anderen Auskunfteien informieren und die über sie erhobenen Informationen abrufen. Ermöglicht wird dies durch eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes: Vor dem oben erwähnten Zeitpunkt war eine solche persönliche oder freiwillige Offenlegung möglich, jedoch in der Regel gebührenpflichtig.

Nicht immer ist der Weg zur so genannten „Datenübersicht nach 34 Bundesdatenschutzgesetz“ jedoch ersichtlich, denn die Schufa stellt neben der unentgeltlichen Selbstanzeige weitere gebührenpflichtige Dienstleistungen zur Verfügung. Wie Sie das korrekte Formblatt auf dem Internetportal www.meineschufa. de ausfindig machen und über den Verfall und den Hintergrund der Eigeninformation berichten, erfahren Sie in diesem Leitfaden (Stand: 06. 03. 2018).

Warum brauche ich eine Selbstanzeige der Schufa und anderer Kreditagenturen? Schufa und Vergleichsunternehmen, so genannte „Wirtschaftsauskreditfteien“, erheben Angaben über deutsche Staatsbürger, um sich über deren Bonität zu informieren. Anhand dieser Angaben beurteilen andere Firmen die Bonität des Auftraggebers und das ökonomische Ausfallrisiko einer Geschäftspartner.

Derjenige, der einen Bankkredit aufnimmt, einen Mobilfunkvertrag abschließt oder bei einem Versandhaus bestellt, ist nahezu immer auf die Bonitätsprüfung bei einer Kreditagentur wie der Schufa angewiesen. 2. Es ist daher ebenso entscheidend, dass die zu Ihrer Person hinterlegten Angaben richtig sind. Denn die von der Schufa und anderen Wirtschaftsauskunfteien gesammelten Erkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung für den eigenen Alltag und die Wirtschaftsbeziehungen.

Fehlerhafte oder überholte Angaben können dann zu Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen der Rechtsfähigkeit des Betreffenden führen. 2. Die Verbraucherschutzbehörden empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Angaben durch eine Selbstanzeige. Worin unterscheidet sich die Schufa-Information von der kostenlosen Datenbank? Die Datenübersichten nach 34 BDSG sind nur eingeschränkt zur Weitergabe an Dritte (z.B. Vermieter) geeignet:

In der kostenlosen Selbstanzeige sind nicht nur alle wichtigen Verbraucherdaten (siehe unten) enthalten, sondern auch die vollständige Konto- und Vertragsnummer. Die Konsumenten geben vertrauliche, personenbezogene Angaben mit einer kompletten Übersicht über die erfassten Werte wieder. Die Schufa stellt daher auf ein eigenes Angebot auf www.meineschufa.de zur Verfügung, um Kreditinformationen an Dritte weiterzugeben.

Diese muss jedoch vom Konsumenten gekauft werden. In der kostenlosen Datenansicht sind daher nicht weniger als die kostenpflichtigen Schufa-Informationen enthalten, sondern alle über den Konsumenten hinterlegten Angaben. Jedoch ist es für den Hausherrn oder sonstige Dritte in der Regel nur von Bedeutung, dass es bei der Schufa keine entsprechenden negativen Einträge gibt.

Deshalb sollte der Konsument klären, welche Information er braucht, und dann bestimmen, welche Angaben er macht. Überflüssige personenbezogene Angaben können beispielsweise in der kostenfreien Übersicht gemäß 34 des Bundesdatenschutzgesetzes vor der Weitergabe unterdrückt werden. Wo bekomme ich die kostenfreie Schufa-Selbstauskunft? Auf dem Onlineportal stellt die Schufa selbst ein geeignetes Formblatt zur Verfügung.

Der Weg zur freien Information ist jedoch, wie bereits gesagt, etwas verborgen. Zur kostenfreien Selbstanzeige der Schufa gelangt man über den Menüeintrag „Informationen“ (oben links) auf der Startseite des Internetportals „www.meineschufa. de“. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Produkte, die Privatkunden bei der Schufa bekommen.

Hier geht es zum Artikel „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“ (ganz unten). Mit einem Klick auf den rechten Knopf „Jetzt bestellen“ erhalten Sie kostenlose Informationen und können die entsprechende Landessprache auswählen. Dieser ist auszudrucken und zusammen mit einer Ausweiskopie an die Schufa zu senden. Mit dem linken Knopf gelangt man dagegen zurück zu einem bezahlten Artikel der Schufa.

Wichtiger Hinweis: Neben dem Bestellschein zur freien Selbstenthüllung hat die Schufa eine Vielzahl anderer (kostenpflichtiger) Angebote im Bereich der Kreditauskunft. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine “ Übersicht der Daten nach 34 BDSG “ und nicht ein bezahltes Gerät haben. Wie kann ich eine freie Selbstenthüllung durchführen? Der unentgeltliche Datenüberblick nach § 34 BDSG kann nur per Post angefordert werden.

Die Konsumenten müssen zusätzlich zu ihren kompletten Adressangaben eine Ausweiskopie schicken. In der Form der Schufa ist der Weg zur Information ausführlich dargestellt. Die kostenlosen Informationen werden ebenfalls ausschliesslich auf schriftlichem Wege zur Verfügung gestellt. 2. Kostenpflichtige Angebote der Schufa ermöglichen es nun, die entsprechenden Informationen im Internet abzufragen. Was sind die Angaben in der Selbstanzeige?

Ein Datenüberblick gemäß 34 BDSG muss alle über den Konsumenten hinterlegten Angaben wiedergeben. Es muss auch klar sein, woher die gespeicherte Information kommt und an wen sie weitergeleitet wurde. Markieren Sie dieses Eingabefeld bei der Auftragserteilung, bekommen Sie neben der aktuellen Ergebnisübersicht auch eine tabellarische Darstellung der Scorewerte, die die Schufa für verschiedene Industrien aus ihren Angaben errechnet hat.

Der unentgeltliche Zugang zum Internet ist somit in erster Linie zur eigenen Steuerung der bei der Schufa hinterlegten Informationen bestimmt. Kostenpflichtige Artikel eignen sich besser für die Präsentation vor Businesspartnern. Neben detaillierten Informationen liefern diese eine komprimierte Übersicht, die keine persönlichen Angaben wie z. B. Kontonummer oder Vertragsnummern enthält. Was kann ich tun, um Schufa-Einträge zu verändern oder zu entfernen?

Konsumenten können über das jeweilige Formblatt unter www.meineschufa. de eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft beantragen und sollten von diesem Recht ebenfalls Gebrauch machen. 2. Der Datenüberblick beinhaltet bereits alle über den Konsumenten hinterlegten Informationen, eine weitere, kostenpflichtige Bonitätsinformation der Schufa wird in der Regel unterlassen. Auf den ersten Blick kann die Produktauswahl jedoch unübersichtlich sein, deshalb haben wir in unserem Ratgeber den Weg zur korrekten Form erklärt.

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