Das ist bei weitem nicht der Fall. Springen Sie zu Krediten mit Bürgen: Wie kann ich mich als Bürge schützen? dass der Bürge, wenn er die Zahlung übernimmt, die Rückzahlungen an den Bürgen leistet. Bei einem Darlehen mit Bürgschaft ist eine Ausfallbürgschaft die akzeptabelste Option für den Bürgen. Häufig konnten Co-Anhaber nicht einmal die Zinsen für das Darlehen bezahlen.
Was muss ein Garant mitbringen?
Bei einem Kredit muss ein Garant der Hausbank die „Sicherheit“ geben, die dem tatsächlichen Darlehensnehmer mangelt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gehalt des Bewerbers etwas zu niedrig ist oder wenn sein Arbeitsverhältnis zeitlich begrenzt ist. Im Rahmen der Bonitätsprüfung hat die Hausbank zu prüfen, ob die vollständige Tilgung innerhalb der festgelegten Frist hinreichend sicher ist.
Bei einem Bürgen können auch Interessierte ein Darlehen aufnehmen, die selbst kein Versprechen haben. Die Garantiegeberin muss daher die Bedingungen einhalten, die dem Darlehensnehmer selbst mangelt. Deshalb muss er einen befristeten Anstellungsvertrag haben und im Idealfall 1.300 EUR pro Kalendermonat erwirtschaften.
Die Garantiegeberin muss daher allein kreditfähig sein und über eine gute Kreditwürdigkeit verfügen. Es ist Ihnen bereits jetzt bewusst, dass die Garantieübernahme weit reichende Konsequenzen haben kann und ein uneingeschränktes Vertrauensbekenntnis erfordert.
Kommen die Staatsbürger wieder aus dem Darlehensvertrag aus?
Manche Kreditinstitute präsentieren Garantien gerne als „reine Formsache“. Aber wenn der Auftrag einmal unterzeichnet ist, gibt es kein Zurück mehr. Eine Garantie sollte daher nicht punktuell oder aus reinem Mitgefühl für den Darlehensnehmer beschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, aus einer Garantievereinbarung auszusteigen.
Für die Nichtigkeit und damit Unwirksamkeit des Vertrages regelt der Gesetzgeber in mehrfacher Weise. Als unmoralisch wird eine Garantie angesehen, wenn die betroffene Partei in finanzieller Hinsicht überfordert wäre. Der Garant muss diese Überforderungen nachweisen. Garantievereinbarungen können auch dann als unmoralisch klassifiziert werden, wenn eine starke seelische Verbindung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Garantiegeber vorliegt.
Hat sich der Schuldner, d.h. der tatsächliche Kreditnehmer, diese gefühlsmäßige Bindung zunutze gemacht und hat der Garant kein eigenes wirtschaftliches oder persönliches Eigeninteresse an der Kreditvergabe, kann der Auftrag auch angefochten werden. Es sollte nicht überraschen, dass in den Garantieverträgen kein allgemeines Recht zur Kündigung gewährt wird.
Der Garant fungiert als Sicherheitsleistung für die Hausbank. Wäre es nun möglich, zu jedem Zeitpunkt vom Kaufvertrag zurückzutreten, könnte man prinzipiell an der Schnur reißen, sobald der Darlehensnehmer erwerbslos wird oder in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Dies würde das Garantieprinzip absurd machen. Für eine Hausbank ist ein Garant nur dann sinnvoll, wenn er auch in der Lage ist, für die ganze Laufzeit des Darlehens in Anspruch zu nehmen und zu haften.
Garanten, die eine bestimmte Sicherheitsmarge anlegen wollen, sollten unterschiedliche Varianten prüfen und erst dann über die Übernahme einer Garantie nachdenken. Ein Verzicht auf eine direkt durchsetzbare Garantie ist vorstellbar – immer unter der Voraussetzung, dass die Banken zustimmen. Hier muss die Hausbank zunächst alle Mittel, auch den Rechtsweg, nutzen, um das Guthaben beim Zahlungspflichtigen einzuziehen.
Wenn Sie dagegen eine unmittelbar durchsetzbare Garantie eingehen, erspart sich die Hausbank die Arbeit und setzt sich bei verspäteter Zahlung unmittelbar mit dem Bürgen in Verbindung. Alternativ kann die Garantie auch befristet oder im Verhältnis zur verbleibenden Schuld begrenzt werden. Ein Zeitlimit kann gelten, wenn sich der Darlehensnehmer noch in der Bewährungszeit befindet.
Wenn er später übernimmt und über ein ausreichendes finanzielles Vermögen verfügen sollte, kann der Staatsbürger von der Verpflichtung befreit werden. In der Regel verfällt die Garantie erst, wenn die Hausbank auf sie verzichtet, die Hauptforderung zurückgezahlt oder die Garantie in Anspruch nimmt. Auch mit dem Tode des Bürgen endet ein solcher nicht.
Beharrt die Hausbank auf einer Garantie und will, dass der Garantiegeber vom Vertrage zurücktritt, gibt es einen anderen Weg: die Stellung eines Ersatzgaranten. Problematisch ist jedoch, einen neuen Garanten zu haben. Darüber hinaus muss die Hausbank der Übertragung des Garantievertrages auf eine andere Partei zugestimmt haben. Daher ist es verhältnismäßig schwierig, die Pflicht als Garant aufzulösen.
Als letztes besteht die Möglichkeit, dass der Darlehensnehmer einen neuen Darlehensvertrag ohne Garantie erhält. Allerdings wird er dieses Darlehen mit Sicherheit nicht von derselben Hausbank erhalten, da die Hausbank nicht gerne auf den Bürgen ausweichen wird. Wenn das Darlehen genehmigt wird, wird das vorherige Darlehen sofort nach der vollständigen Rückzahlung zurückgezahlt.
Das wäre das Ende des alten Vertrages und die Garantie – soweit sie sich nur auf dieses Darlehen bezieht – wäre erfüllt. Der Darlehensnehmer hat eine größere Möglichkeit für das neue Darlehen, wenn er höhere Sicherheit, z.B. ein größeres Ergebnis, bieten kann. Als Garant haben Sie natürlich keinen Einfluß darauf, sondern können nur den Darlehensnehmer, für den Sie Garant sind, zu einem stärkeren Einsatz motivieren.
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