Springe zu Was ist erlaubt, was nicht? Die Schufa ist keine Behörde, sondern nur ein Privatunternehmen, das wie jedes andere Unternehmen eine gewinnbringende Absicht verfolgt. Als dritte Möglichkeit bietet sich die „Schufa B-Information“ an. Der Verbraucher kann diese nicht selbst verlangen, sondern nur ein Vertragspartner der Schufa. A B-Informationen sind inhaltlich identisch mit den Verbraucherinformationen.
Das ist die heimliche Schufa-Liste: Das, was nicht in der Selbstauskunft steht.
Die von der Schufa gespeicherten Informationen können einmal im Jahr kostenfrei abgerufen werden. In dieser Selbstauskunft gibt es jedoch keine wichtigen Informationen. Sie hat dabei entscheidenden Einfluss auf die Beurteilung der Bonität. Das hängt auch stark davon ab, was die Schufa über eine Persönlichkeit aussagt.
Einmal im Jahr kann jeder unentgeltlich auf die von der Kreditauskunftei gespeicherten personenbezogenen Angaben zugreifen. Die Schufa vermittelt aber offensichtlich nicht alle Information, die später in den so genannten „Score-Wert“ einfließt. Diese Geheimliste wurde von der Schufa 2010 im Hinblick auf ein Treffen mit den Datenschutzbeauftragten erstellt.
Dabei gibt es nicht einen einzigen Absolutwert, sondern 140 unterschiedliche Werte, die unterschiedliche Werte kombinieren. Interessanterweise scheinen die negativen Angaben weniger wichtig zu sein als bisher angenommen. Lediglich neun Prozentpunkte der bei der Schufa angemeldeten Menschen müssen befürchten, dass z.B. nicht bezahlte Wechsel oder Überschuldungen einen Score-Wert zunichtemachen.
Wichtig ist dabei natürlich das Lebensalter der entsprechenden Informationen, also die Fragestellung, wie lange diese bereits bei der Schufa aufbewahrt werden. Die Schufa will nicht exakt angeben, wie die entsprechenden Angaben zu gewichten sind – und muss es auch nicht, wie der BGH im Jänner mitteilte.
Die Problematik: Im Zusammenhang mit der Selbstauskunft informiert die Schufa die potenziellen Kunden darüber, welche Angaben über sie vorliegen, aber nicht, wie lange sie bereits über die entsprechenden Angaben verfügt. Auch die Schufa lehnt die Vorwürfe ab. Sprich: Dann sollte diese Tatsache auch in die Selbstauskunft aufgenommen werden. Schufa hält derzeit keinen Anlass zum Handeln.
Und die Schufa?
Den meisten Menschen ist die Schufa bekannt. Die Schufa is the short name for the „Schutzgemeinschaft für generelle Kreditsicherung“. Dies ist der grösste Wirtschaftsbericht in Deutschland und erfasst mehr als 66 Mio. Konsumenten. Dabei wird für jeden Konsumenten ein so genannter Scorewert bestimmt, der die Kreditwürdigkeit wiedergibt. Kreditwürdigkeit, d.h. Solvenz, ist ausschlaggebend, wenn eine Gegenpartei prüfen will, ob ein erhöhtes Zahlungsrisiko vorliegt, dass nicht fristgerecht und vollständig geleistet wird.
Schufa sichert sich damit gegen Zahlungsausfälle ab. Was erhebt die Schufa? Die Schufa hat jeder Konsument. Personenbezogene Angaben werden ebenfalls notiert. Zusätzlich werden Angaben über die Zahl der Kontokorrentkonten, Kredit- und Mietverträge, über die Zahl der bestehenden Mobilfunkkarten und der ausstehenden Außenstände erhoben.
Die Schufa erhält diese Angaben von ihren Partnern. Die Schufa ist Vertragspartei aller Banken, Leasing- und Versandhandelsunternehmen, Kreditkartenunternehmen sowie Energieversorger, Versicherer und Telekommunikationsanbieter. Wie lauten die Schufa-Informationen? Die Schufa formt auf der Grundlage aller erhobenen Werte den Scorewert, der die Kreditwürdigkeit des Konsumenten in einer Anzahl zwischen 1 und 100 aggregiert.
Die Kreditwürdigkeit ist umso geringer, je geringer dieser Scorewert ist. Sowohl die Schufa-Vertragspartner als auch private Personen (z.B. Vermieter) können Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Konsumenten verlangen, mit dem sie einen Kaufvertrag abschliessen wollen. Bei moderater Kreditwürdigkeit ist es schwer, eine Immobilie zu vermieten oder ein Fahrzeug zu kaufen. Darüber hinaus hat die Kreditwürdigkeit auch einen Einfluß auf die Höhe der Anleihezinsen.
Die Kreditwürdigkeit ist je niedriger, desto besser sind die Anleihezinsen. In der Schufa können die Angaben falsch oder überholt sein. Durch die Selbstauskunft, die einmal im Jahr kostenfrei möglich ist, können die Angaben nachvollzogen werden. Sie können einerseits die Löschung fehlerhafter Angaben beantragen und erhalten andererseits wesentliche Hinweise auf Ihre eigene Kreditwürdigkeit.
Leave a Reply