Die Selbstauskunft ist übrigens einmal im Jahr kostenlos. Wenn ein Eintrag vorhanden ist, sollten Sie die Schufa bitten, ihn zu löschen. Für wen ist meine SCHUFA-Information zugänglich? Aber was genau bedeutet SCHUFA? Wie sieht ein SCHUFA-Score aus und was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?
Bonitätsbeurteilung: Informationen beschaffen, Bonität nachweisen
Weil Grundbesitzer sicherstellen wollen, dass ihr Neuvermieter die Mieten immer rechtzeitig bezahlt. Mit einer guten Selbstanzeige kann der Pächter seine Chancen auf den Gewinn erhöhen. Allerdings muss der Bewohner nicht alles offen legen – und der Eigentümer muss auch nicht alles wissen. Die Etappe vom Suchenden zum Pächter ist oft schwierig und mit vielen Fragestellungen behaftet.
WÃ?hrend die meisten Anfragen Ã?ber die Wohnungen gestellt werden, wollen die Hauswirte unter anderem sicherstellen, dass sie jemanden gefunden haben, der zahlungsfÃ?hig ist. Aus diesem Grund benötigen sie oft eine Bonitätsprüfung: Interessenten können sich bei diversen Kreditauskunfteien über ihre eigene Kreditwürdigkeit informieren und diese dem Anbieter vorweisen. So kommen die Angaben beispielsweise von Kreditauskunfteien wie der Schufa, Créditreform, Boniversum, Dreiviertel, InfoCore Verbraucherdaten oder Bürgermeistern.
Vertragspartei der Kreditagenturen sind Gesellschaften, die mit ihren Dienstleistungen und Auslieferungen Vorauszahlungen an ihre Abnehmer leisten und damit ein Bonitätsrisiko eingegangen sind. Unter anderem bekommen die Wirtschaftsauskunfteien Informationen über schlechtes Zahlungsmoral, wie z.B. Forderungsausfall oder fristlose Vertragskündigung aufgrund von Zahlungsverzug. Eine Schufa-Eintragung darf nur vorgenommen werden, wenn die betreffende Person zwei Mal zur Zahlung einer Schuld gemahnt wurde.
Außerdem muss der Zahlungsempfänger vierwöchentlich vor der Buchung darauf aufmerksam machen, dass bei nicht erfolgter Bezahlung eine Schufa-Eintragung erfolgt. Wirtschaftsauskunfteien erhalten die individuellen Angaben aus unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Informationsquellen wie Telefonbüchern, Handels- und Verbandsregistern, Bekanntmachungen im Bundesblatt, Insolvenzveröffentlichungen, Vergleichen, Existenzgründungen oder Amtsgerichtsregister. Darüber hinaus können Vertragsparteien wie z.B. Kreditinstitute außervertragliches Handeln an Wirtschaftsauskunfteien weitergeben, z.B. Konto- und Kartenmissbrauch oder Forderungsausfall.
Alle Kreditagenturen erheben negative Angaben von Kreditanstalten – wie z.B. aktuelle Darlehen und Hypothekenanträge -, aber auch Bonus und Schufa erfassen positive Angaben. Gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes sind Firmen generell berechtigt, auch ohne Zustimmung der Beteiligten Informationen zu erheben und an Wirtschaftsauskunfteien weiterzugeben. In der Regel werden folgende Angaben gespeichert: Gemäß 34 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat jeder Staatsbürger das Recht, von jeder Kreditauskunftei einmal im Jahr eine unentgeltliche Auskunft zu erteilen.
Darin werden die hinterlegten Informationen in textlicher Form, der Verwendungszweck der Ablage, die Datenbasis der Bewertungen sowie die Informationen, denen bereits Informationen gegeben wurden, beschrieben. Weil jede Wirtschaftsauskunftei unterschiedliche Informationen hinterlegt haben kann, sollten Anfragen nicht nur an die Schufa, sondern auch an InfoCore, die Firma Delvista, die Firma BÜRGEL und die Firma BONIVERSUM gestellt werden.
Anhand der erhobenen Informationen ermitteln die Wirtschaftsauskunfteien den Score-Wert, der angibt, ob der Konsument seinen künftigen Zahlungspflichten nachkommt. In diesem Statistikprozess ordnet die Auskunftei die betroffene Person jeweils einer Gegenüberstellung zu. Das bedeutet, dass sie nach dem Zahlungsverhalten des Konzerns geschätzt wird. Grundsätzlich müssen die Wirtschaftsauskunfteien ein mathematischstatistisches Berechnungsverfahren nach § 28 b BGB einhalten.
Erst bei Überziehung der Disposition und bei Nichteinhaltung der Zahlungsaufforderungen der Bank wird eine Anzeige an die Schufa gemacht. Der Score-Wert liegt je nach Agentur innerhalb einer gewissen Größenordnung. Wenn Sie wissen wollen, welchen Score-Wert Sie haben und ob die hinterlegten Daten korrekt sind, sollten Sie eine Selbsteinschätzung beantragen und zusätzlich festlegen, dass der Score-Wert berechnet werden soll.
Wenn die Kreditauskunft fehlerhafte Angaben wie z. B. bereits zurückgezahlte Darlehensraten aufweist, die nicht als solche markiert sind, ist es zwingend erforderlich, dass die Konsumenten die Sperre und Korrektur der Angaben auffordern. Grundsätzlich sind die Wirtschaftsauskunfteien gemäß 35 Abs. 1 GDSG zur Korrektur unrichtiger Angaben aus eigener Initiative angehalten. Sollten Sie Fehlinformationen feststellen, sollten Sie sich auch an Geschäftspartner wie z. B. Kreditinstitute wenden und herausfinden, ob diese den Ist-Zustand – z. B. nach Rückzahlung der zuletzt gezahlten Darlehensrate – an die Kreditagenturen durchgeben haben.
Wenn dies nicht der Fall ist, sollten sie die Banken um eine Notiz ersuchen und diese an die Kreditauskunftei zur Aktualisierung der Angaben weiterleiten. Grundsätzlich sind alle Gesellschaften dazu angehalten, Veränderungen innerhalb eines Monates der Kreditauskunftei anzuzeigen (§ 28 a Abs. 3 BDSG). Verdoppeln ist besser: Außerdem sollte der Konsument die Kreditagentur erneut benachrichtigen, sobald die Rückzahlung von der Hausbank quittiert wurde.
Solange der Fall nicht abgeklärt ist, bleibt er in den meisten FÃ?llen fÃ?r andere Personen verschlossen. Die Datenspeicherung ist rechtlich vorgeschrieben, so dass ein Konsument keine frühzeitige Entfernung negativer Angaben einfordern kann. Bereits abgerechnete Ansprüche verbleiben daher in der Regel bis zum Ablauf der jeweiligen Deadline. Bei der Schufa gelten folgende Aufbewahrungsfristen: Häufig benötigen Mieter einen Nachweis über die Zahlungsfähigkeit des Pächter.
Die Vermieterin kann vom Pächter Auskunft über den Auftraggeber, die Dauer der Beschäftigung und das Durchschnittsnettoeinkommen einholen. Die Mieterin fordert eine Bonitätsprüfung bei einer der Wirtschaftsauskunfteien an. Darin sind nur die für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit wichtigen Angaben enthalten.
Informationen über Kreditkarte, Bankkonto oder Kundenkonto liegen nicht vor. Im Einvernehmen mit dem Pächter kann sich der Pächter auch selbst bei der Schufa informieren. Wohnungsunternehmen werden auch über einen potentiellen Nutzer informiert, sofern sie Vertragspartei der Schufa sind – dazu bedarf es keiner Zustimmung des Pächter. In der Regel muss der Pächter seine gesamte Finanzlage nicht ausweisen.
Die Vermieterin darf nur solche Informationen anfordern, die einen Rückschluss auf die Solvenz und damit auf das Risiko des Mietausfalls erlauben. Dazu gehören unter anderem Informationen aus Schuldner- und Insolvenzregistern oder Informationen über das negative Zahlungsmoral bei Beträgen über 1.500 EUR. Die Schufa stellt zum Beispiel Kreditinformationen für Dritte zur Verfügung, die nicht alle personenbezogenen Informationen enthalten, sondern nur die der Solvenz.
Hauswirte können einige wenige Nachfragen stellen, aber sie müssen nicht alles wissen. Angaben zu seiner Solvenz müssen vom Pächter wahrheitsgetreu beantwortet werden. Selbst wenn die Bewohner nicht zur Selbstanzeige oder Kreditauskunft gezwungen sind, kann es trotzdem empfehlenswert sein – wer es nicht macht, vermindert damit oft seine Chance auf ein Wohnversprechen.
Generell gilt: Was der Hausherr wissen darf, sollte auf jeden Fall auch der Pächter wissen: seine Bonität. Auch wenn die Selbstanzeige frei ist, ist sie nicht frei. Erfolgreiche Suche nach Mietern oder Käufern für Ihre Liegenschaft.
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