Gegenüber Vertragspartnern der GmbH und sonstigen Dritten haftet der Geschäftsführer nicht persönlich. Eine Anzeige gegen unbekannte Personen ist ebenfalls zulässig. In diesem Fall musste der BGH über die Berufung gegen ein Strafurteil entscheiden, mit dem ein Geschäftsführer der (de facto) GmbH wegen Betrugs, Untreue und Konkurs verurteilt wurde. Der Beschwerdeführer arbeitete als Altenpfleger bei der Vivantes GmbH, deren Mehrheitseigentümer das Land Berlin ist. („NI“) klagt gegen die Windpark Knippen GmbH & Co.
Rechtsanwältin in Bonn erstellt Strafanzeige gegen das Unternehmen Venture Capital GmbH
Uns wurde gesagt, dass die Betroffenen, wenn sie eine Strafanzeige gegen die Firma einreichen wollten, sie gelegentlich nach Haus schickten. Wir haben vor einem Jahr einen Zwischenfall bei der Hamburgischen Staatspolizei gemeldet und gefragt, wessen Freundin und Helferin sie ist. In einer Strafanzeige will Anwalt Dr. Rainer R. H. Rader beweisen, dass eine Masse von Opfern auf die Vendis-GmbH gefallen ist, dass sie dies weiss und dennoch akzeptiert.
Für alle, die auf den Betrug hereingefallen sind, hat er einen Zeugen-Fragebogen ins Netz gestellt. 2. Es lohnt sich, auch auf diese Art und Weise zu versuchen, die Firma zu erreichen: Eines muss aber klar sein: Straf- und Bürgerrecht sind zwei verschiedene Dingen. Kriminelle Maßnahmen gegen die Firma sind nicht genug, wenn man auf ihre Abzocke hereingefallen ist.
Eine ungerechtfertigte Forderung der Firma ist in jedem Falle durch eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der Firma auszusetzen. In der Zwischenzeit hat Rechtsanwältin Dr. med. Rader eine Strafanzeige gestellt, die eine dreizehnstellige Zahl von Fragebogen enthielt, die ihm von den Betroffenen des Vendis-Betrugs zugesandt wurden. Im weiteren Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit der Firma Wendis GmbH: [Zum Blogbeitrag vom 08.03.2012][Zum Blogbeitrag vom 12.04.2012 – hier werden häufig gestellte Anfragen geklärt und Sie können unsere Handlungsvollmacht herunterladen].
Strafanzeigen wegen Entgegennahme gestohlener Ware und aller sonstigen Straftaten gegen die E.ON E. D. GmbH
Die Rechtsansprüche auf Leistungen aus der Daseinsvorsorge müssen so beschaffen sein, dass der fiktive Zustand jederzeit den ganzen existenziellen Lebensunterhalt jedes einzelnen Grundrechtsinhabers abdeckt (vgl. dazu auch die §§ 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ). Kommt der gesetzgebende Organismus seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Festlegung des Mindestniveaus des Lebensunterhalts nicht ausreichend nach, so ist das bloße Recht im Ausmaß seiner mangelhaften Auslegung rechtswidrig und kann für nichts mehr haftbar gemacht werden, auch nicht nach dem Strafrecht, denn die Verpflichtung umfasst den nicht greifbaren und nicht greifbaren Sach-, Folge- und Nachtragsschaden.
Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes hält die Würde des Menschen für unverletzlich und zwingt alle staatlichen Stellen, sie zu achten und zu beschützen (vgl. dazu auch VerfGE 1, 97 ; 115, 118 ). Die Grundrechte sind das Recht auf Verteidigung gegen die Einmischung des Staats gegen das fundamentale (fiktive) Eingreifen. Auch muss der Zustand die Würde des Menschen in positiver Weise wahren (vgl. dazu auch: 107, 275 ; 109, 279 ), so dass der Grundrechtsverdacht nicht zulässig und rechtswidrig ist, wenn keine unmittelbare Gefahr besteht.
Der Grundanspruch auf ein humanes Existenzminimum nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Wohlfahrtsstaatsprinzip des Artikels 20 Abs. 1 des Grundgesetzes garantiert allen Menschen, die Unterstützung benötigen, die für ihre körperliche Unversehrtheit und ein Minimum an Teilnahme am sozialen, kulturellen u. a. politischem Geschehen unerlässlich sind.
Der Rechtsanspruch hat absolute Rechtsnatur und steht grundsätzlich nicht zur Verfügung (siehe auch unter anderem § 87, 153 ; 91, 93 ; 99, 246 ; 120, 125 ). Es wird vermutet, dass JEDER Angestellte JEDER Behörde (Art. 133 GG) der BRD dies wissen muss, damit sich niemand auf Unwissenheit oder Fehler berufen kann oder darf, denn Artikel 24 Abs. 3, 25 des GG muss JEDEM Amtsträger, Diener oder Angestelltem im Öffentlichen Recht der Verfassungsordnung (ÜLG, AKH-Gesetz) bekannt sein.
Die Würde des Menschen ist als einziger konstitutioneller Maßstab vollkommen und kann durch keine andere Regel – auch nicht durch ein daraus abgeleiteter Grundanspruch – eingeschränkt werden. Ihre Grundrechtsverpflichtung in der VERFGE 1 BGB 1766/2015 einhalten, da ich in Artikel 73 der UN-Charta und Artikel 142 der Genfer Konventionen IV – BGB 0.518. 51 im Recht der Staatsverträge – BGB 0.111 meine Heilige Mission in der Ausführung des Völkerrechts übernommen habe, da sie keine ursprüngliche und keine Grundrechts- und Grundrechtskompetenz haben.
Jede Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde ist eine Verletzung der Menschenrechte nach dem Internationalen Strafgesetzbuch: unerlaubte Handlungen, ungerechtfertigte Bereicherungen und schließt neben unkörperlichen und Sachschäden auch Folge- und Abhilfeschäden ein. Neben immateriellem und materiellem Sachschaden umfasst die Kaution auch Folgeschäden und Folgeschäden. Der ursprüngliche Anspruch der befreienden Person im Sinne des Gesetzes und das Ursprungsrecht in der Vertragspflicht der verfassungsmäßigen Ordnung in Artikel 73, 139 des Grundgesetzes erfordert die Rückgabe der Begnadigung, dass ich mich allein wegen meines Glaubens von den ungewollten Leistungen distanziere, denn wenn ich die Verpflichtung nicht ablehne, toleriere ich das UN-Recht gegen das Recht und kann zur Verantwortlichkeit und Verantwortlichkeit berufen werden.
Weil das Renazifizierungssystem die Verletzung der Menschenrechte als Straftat (BT Printed Paper 16/12702 bis Petr 4-16-07-4500-045045) gegen Artikel 146-148 Genf Konvention IV – S. 0.518. 51 und den Verfassungsrang des Verfassungsgerichts nicht in der Rechtswirklichkeit anwendbar ist, bin ich in Artikel 20 Absatz 4 des Gesetzbuches dazu gezwungen, und zwar nur durch Aufklärung.
Rechtssprechung ohne Rechtsfähigkeit, Verfahren ohne Rechtsfähigkeit, Verfahren ohne Klagerecht und Klagerecht, internationales Recht ohne Gerichtsbarkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung diffamiert. Dieses Vorgehen ist gesetzlich zu ahnden. Außerdem habe ich vom Verfassungsgericht in der Bundesverfassung 1 des Bundesverfassungsgerichts 1766/2015 gelernt, dass der Staat SCHLESWIG-HOLSTEIN keine Grundrechtskompetenz und kein Grundrecht hat. Dies wird auch in der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt, denn in der Verfassungsordnung 1 Bundesverfassung 1766/2015 findet Anwendung, dass Rechtspersonen des Öffentlichen Rechts (GR) kein grundlegendes Recht haben, sondern zur Wahrnehmung öffentlicher Aufträge ein grundlegendes Recht haben müssen (Grundrecht = Öffentliche Ordnung).
Erhält ein Unternehmer (Art. 133 GG), dessen Tätigkeit die Vermittlung von Unternehmen für andere umfasst, von jemandem, mit dem er eine Geschäftsbeziehung unterhält, einen entsprechenden Auftrag, so ist er zur unverzüglichen Beantwortung des Antrages gehalten; sein Stillschweigen wird als Anerkennung des Antrages angesehen. Gleiches trifft zu, wenn ein Händler einen Auftrag zur Vermittlung von Transaktionen von jemandem erhält, dem er angeboten hat, solche Transaktionen zu beschaffen.
Weil die Judikative kein Grundrecht und keine Grundrechtsmacht hat – und die Judikative, das Gericht und die Judikative ( 16 GVG) selbst an der Förderung beteiligt sind oder in einem Rechtsverhältnis mit einem Miteigentümer, einer Mitverpflichtung oder einem Regresspflichtigen des Systems stehen – findet am Gerichtsstand nach den Artikeln 6, 38-42 GGBGB der Gerichtshof des Volkes Anwendung.
Leave a Reply