Diese Bürgschaft ist ein weit verbreitetes Mittel zur Kreditsicherung. Die Bank schützt sich mit ihrer Hilfe im Falle einer plötzlichen Insolvenz des Kreditnehmers, indem sie sich zur Begleichung der Schulden einer dritten Person bedient. Einen weiteren Umweg gibt es, den Sparkassenkredit trotz Schufa mit einem zweiten Kreditnehmer zu bekommen. Unterschreibt auch ein solventer Bürge den Vertrag, ist der Sparkassenkredit trotz Schufa möglich. Auf diese Weise stellt die Sparkasse auch Verbrauchern, die im Entstehungsprozess verletzt wurden, einen Kredit zur Verfügung.
Privatkredit
Im Bankgeschäft ist ein Privatkredit ein Kredit, der von den Banken auf der Grundlage der Kreditwürdigkeit des Schuldners zur Disposition steht und als Blanko-Kredit oder gegen Sicherheit vergeben werden kann. Mit der Definition und Neueinführung des Begriffs Privatkredit im Jahr 1929 gab es im Sparkassengesetz per Definition ein riesiges Privatkreditvolumen.
In den Landesverordnungen der Landessparkassen („Musterstatuten“) sind seit dem 1. Januar 1929 die Privatkredite bei den Sparbanken als alle nicht zu den Immobilienkrediten oder Kommunaldarlehen gehörenden Kreditte. Der Privatkredit war die Vergabe von kurzfristigen Krediten „gegen Stellung anderer Sicherheiten“, wofür die Kreditsicherheitsverordnung vom 5. März 1928 Hypotheken, Verpfändungen von Mobilien und Rechten, Garantien und Wechseln als übliche Sicherheit vorgab.
Kontokorrentüberziehungen waren immer persönliche Kredite, auch wenn sie durch Grundpfandrechte unterlegt waren. Gesicherte persönliche Darlehen wurden durch alle Darlehenssicherheiten außer Hypotheken besichert, unbesicherte persönliche Darlehen waren unbesicherte persönliche Darlehen. Das Sparkassengesetz sah für Privatkredite erhebliche Einschränkungen vor. Nach § 23 Abs. 1 der Sparkassen-Verordnung (SpkVO NRW) dürfen sie nur Darlehensnehmern erteilt werden, die ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung im Hoheitsgebiet des Bürgen haben.
In quantitativer Hinsicht gab es eine Höchstgrenze für Privatkredite, nach der das individuelle Privatdarlehen 3 ( 24 Nr. 2 ŠpkVO NRW) und alle Privatkredite an einen Darlehensnehmer 1% ( 24 Abs. 2 ŠpkVO NRW) der anrechenbaren Verbindlichkeiten[10] der Sparkasse nicht übersteigen dürfen. In der Sparkassenverordnung sind auch Quoten für ungedeckte Kredite und Darlehenssicherheiten (z.B. Sicherungsübereignungen) vorgesehen.
Bezogen auf das Haftkapital der Kreditinstitute entspricht der maximale Betrag von 1 % für eine durchschnittliche Sparkasse etwa 27 % des Kapitals, d.h. nur etwa ein Drittel des für andere Kreditinstitute gültigen Großkredites. 11 ] Damit wurden die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) für alle Gruppen von Instituten weit unterschritten.
Ziel der Regelungen zur Höchstgrenze für Privatkredite war es, die Privatkredite der Banken zu beschränk. Bei Überschreitungen mussten die Bausparkassen die Länderbanken als weitere Darlehensgeber über ein gemeinsames Darlehen ansprechen. Gemäß 11 Abs. 1 der Statuten der Sparkasse vom Juli 2008 vergibt sie Privatkredite gegen andere übliche Banksicherheiten; (2) ermöglicht es ihr, Darlehen ohne Besicherung zu erteilen.
Absatz 3 sieht vor, dass einem Darlehensnehmer keine Personalkredite über 25% der Bemessungsgrundlage zuerkannt werden. Bei der Verrechnung der übrigen Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers mit der Höchstgrenze für Privatkredite wurden die Vorschriften des KWG angewendet. Das Privatdarlehen richtet sich nach der Bonität des Anleihenehmers. Es handelt sich also oft um einen Blanko-Kredit, aber wenn die Bonität nicht vollständig integriert ist, sind Sicherheiten erforderlich.
Dabei können alle Darlehenssicherheiten genutzt werden, auch Hypotheken oberhalb der für Immobilienkredite gültigen Kreditlimite („Personaldarlehensanteil“). 12 ] Darüber hinaus erfolgt die Pfändung von Guthaben bei Kreditinstituten, Wertschriften oder Edelmetallen, die Sicherungsabtretung von beweglichem Vermögen und die Sicherungsabtretung von Fahrzeugen oder die Sicherungsabtretung von Ansprüchen und Rechten auch als weitere wesentliche Sicherheiten. Soweit Dritte die Eigenhaftung für das Privatdarlehen in Gestalt einer Sicherheit, eines Patronats oder einer gesamtschuldnerischen Haftpflicht übernehmen, besteht eine pers.
Da die Kreditwürdigkeit des Schuldners nach wie vor im Mittelpunkt steht, sind Sicherheitenstellungen in allen Bereichen nur von untergeordneter Wichtigkeit. Privatkredite können an Privatpersonen oder Firmen (sowohl große als auch kleine und mittelständische Unternehmen) vergeben werden. Zu erwähnen sind hierbei besonders Überziehungskredite, Konsumentenkredite, Überziehungskredite oder Investitionsdarlehen. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht werden Privatkredite als Teil der „Forderungen an Kunden“ betrachtet und sind daher in der Risikolage enthalten.
Sie werden in der Bilanz gemäß 15 Abs. 1 RechKredV als „Forderungen an Kunden“ und gemäß 14. als “ Kredite an Kreditinstitute“ ausgewiesen. In einer Umgliederungsposition sind die Immobilienkredite getrennt von den sonstigen „Forderungen an Kunden“ auszuweisen. Bei vielen Nicht-Banken vergeben Unternehmer ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite, manchmal auch Personalkredite (Darlehen an Mitarbeiter) bezeichnet.
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