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Sicherheiten für Darlehen

In der Regel gewähren Banken ein Darlehen für eine Immobilie nur, wenn eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit im entsprechenden Grundbuch eingetragen ist. Wichtigste und gebräuchlichste Sicherheiten von. AK-Consulting: Häufig gestellte Fragen zur Besicherung von. Dies sind Ihre Rechte als Bankkunde für Kreditsicherheiten von Bank und Unternehmensberater Michael Vetter, Dortmund. Missverständnisse und entsprechende Ärgernisse zwischen Banken und Kreditnehmern entstehen häufig bei Kreditsicherheiten.

Darlehensrückzahlung, Nachlässigkeit auf allen Ebenen

Der Kunde hat 1995 eine Wohnanlage gekauft. Weil sie nicht über ausreichende Eigenmittel verfügt, gewährt der Baumeister ihr ein persönliches Darlehen von 50’000 Franken. Derselbe Betrag wurde dem Baumeister als Sicherheitsleistung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 1999 hat der Baumeister die Forderungen gegen den Kunden als Sicherheiten für ein Darlehen an seine Bank abgetreten.

Der Kunde wurde per Einschreiben über die Zession informiert. Weil der Kunde zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, wurde der nicht abgeholte Brief wieder an die Hausbank zurückgegeben. Die Bauherrin bat ihre Vorsorgeeinrichtung im Jahr 2002 um einen Vorschuss von 50’000 Franken zur Rückzahlung des vom Architekt gewährten Darlehens.

Der Pensionsfonds genehmigte den Antrag und übertrug dem Architekt den Beitrag von 50’000 Franken. Letzterer dankte ihm für die Bezahlung, gab sie aber nicht an seine Bank weiter. Die an den Architekt ausgehändigte Hypothekenurkunde wurde weder von der Rentenkasse noch vom Auftraggeber betreut, so dass sie bei der Architektenhausbank blieb.

Anschliessend informierte die Architektenhausbank den Auftraggeber über die Fälligkeit von 50’000 Franken und erwartete eine rechtzeitige Auszahlung. Als Gegenleistung übergibt sie den Schuldschein auf dem Grundstück des Kunden. Da die Direktverhandlungen zwischen den Beteiligten zu keinem Resultat geführt haben, erreichte der Kunde den Bankenombudsmann.

Auf diese Weise hat der Bauherr den Auftrag erteilt, ohne sicherzustellen, dass der Bauherr überhaupt etwas davon hat. Auch die Rückgabe des Schuldscheindarlehens als Sicherheiten für das Darlehen wurde nicht verlangt. Der Pensionsfonds hat den Informationen vertraut und dem Bauherrn ohne weitere Abklärung 50’000 Franken überwiesen. Das Kreditinstitut musste seinerseits wissen, dass der Kunde die Aufgabe nicht kannte.

Die Schuld der Kunden ist wohl am schwersten, da sie grundlegende Irrtümer gemacht hat. Andererseits ist zu beachten, dass dies für eine Einzelperson ein außergewöhnliches und wahrscheinlich einzigartiges Unternehmen war, während die Banken und die Pensionskassen oft mit einer korrespondierenden Fallaufstellung, wenn nicht sogar tagtäglich, zu tun haben, so dass sie viel stärker auf eine formale und inhaltliche korrekte Abrechnung achten müssen.

Er konnte diese Erwägungen zwar der betreffenden Hausbank unmittelbar erläutern, musste den Kunden aber hinsichtlich der Teilnahme der Rentenkasse am Schadensereignis an die Ombudsstelle der privaten Versicherungsgesellschaften überweisen, da die Rentenkasse von einer Versicherungsgesellschaft verwaltet wurde. Die Versicherungsgesellschaft und die Banken haben sich in einem Treffen mit Repräsentanten beider Institutionen und den beiden Ombudsmännern nach einer kurzen Besprechung auf die für den Kunden vorteilhafte Regelung geeinigt, nach der dieser selbst, die Versicherungsgesellschaft und die Banken jeweils ein drittel des Verlustes tragen würden.

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