Bei der Finanzierung müssen häufig Sicherheiten zugunsten der Kreditgeber – z.B. für die kreditgebende Bank – gestellt werden. Die Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken gewähren dem Unternehmensgründer nur dann einen Kredit, wenn er über ausreichende Sicherheiten verfügt. Hier erfahren Sie, welche Wertpapiere zu diesem Zweck existieren. Die gebräuchlichsten Arten von Sicherheiten werden erläutert. Werden öffentliche Fördermittel beantragt, sind wie bei anderen Krediten „bankübliche“ Sicherheiten erforderlich.
Aussteuerversicherung
Ein Kredit wird von einer Hausbank nur gewährt, wenn sie sich darauf verlassen kann, dass er vom Darlehensnehmer innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgezahlt wird. Die kreditgebende Stelle kann daher Sicherheiten zu ihren Lasten gewähren, falls der Darlehensnehmer insolvent wird oder seinen Kreditverbindlichkeiten schlichtweg nicht nachgekommen ist (z.B. Bezahlung der Darlehensrate oder Zinsen).
Je nach Kreditwürdigkeit und Kredithöhe können verschiedene Sicherheiten in Frage kommen. Vielfach benötigt die Hausbank nicht nur ein Wertpapier, sondern eine Mischung aus mehreren Wertpapieren – zum Beispiel die Gehaltsverpfändung, den Abschluß einer Warenkreditversicherung und die Pfändung einer Immobilie (Hypothekensicherheit), eines Depots oder eines Bausparvertrages.
Für Kreditnehmer ist es von Bedeutung, dass der Geltungsbereich der erforderlichen Sicherheiten ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen ist und dass alle Verträge über erforderliche Sicherheiten im Darlehensvertrag festgeschrieben werden müssen. Weil Darlehen in der Regel aus laufendem Ertrag zu bedienen sind, sind Kreditinstitute verpflichtet, Ihre Gehaltszahlungen zu verpfänden. Im Falle einer „offenen“ Lohnverpfändung teilt Ihre Hausbank dies auch Ihrem Arbeitgeber mit und stellt damit einen Ausführungsgrad ein.
Wenn Sie nachträglich Ihren Pflichten aus dem Darlehensvertrag nicht nachgekommen sind, wird in der Regel die gesamte Darlehensforderung fällig. Dabei bittet Sie die Hausbank in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen um Ihr Einverständnis. Wenn Sie gegen die Beschlagnahme Einspruch erheben, wird die Hausbank klagen und die Zwangsvollstreckung anordnen.
In einer Rangfolge werden mehrere Kreditoren hintereinander im Kataster erfasst. Kreditinstitute registrieren ihre Darlehen in der Regel als Maximalhypothek (z.B. 130% des Darlehensbetrages ), weil sie auch Zins-, Ausgaben- und andere Ausgaben sichern wollen. Grundsätzlich hat der Darlehensnehmer alle mit dem Grundbucheintrag zusammenhängenden Honorare und Notarkosten zu übernehmen.
Im Einzelfall ist es für die Hausbank bereits ausreichend, wenn eine einlösbare Verpfändungsurkunde bei der Hausbank deponiert wird. Das Grundpfandrecht kann jedoch zu jedem Zeitpunkt im Kataster eingetragen werden (z.B. wenn sich Ihre Ertrags- oder Vermögenslage verschlimmert hat). Es kann auch über die Pfandhöhe verhandelt werden oder nur eine partielle Übernahme des Pfandrechts (z.B. in der Größenordnung von 50 Prozent).
Das spart Ihnen Geld, denn eine Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,2 Promille des registrierten Pfandbetrages muss bei der Gründung bezahlt werden. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens kann die Streichung der Grundschuld beim Kataster angemeldet werden. Der Darlehensnehmer übernimmt die Stornokosten. Bei Nichtrückzahlung des durch die Grundschuld gesicherten Darlehens kann die Hausbank die Zwangsvollstreckung der Immobilie anordnen.
Oftmals fordern Kreditinstitute auch den Abschluß oder die Bereitstellung von Versicherungsschutz für bestimmte Gefahren (z.B. Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit), die sich nachteilig auf die Verwertbarkeit des Darlehens auswirkt. Diese ist in der Regel durch eine Übertragungsbeschränkung (Sperrung der Zahlung von Versicherungsleistungen) oder eine Pfandverpfändung von Versicherungsansprüchen gesichert.
Berücksichtigen Sie, in welchem Umfang und in welcher Größenordnung individuelle Leistungen benötigt werden. Der Todesfallschutz ist im Rahmen von Darlehen besonders wichtig. Sie alle haben gemein, dass die Prämienhöhe von der angestrebten Deckungssumme, dem Lebensalter der Person, dem Gender und dem gesundheitlichen Zustand abhängt. Die Restkreditversicherung zahlt im Todesfall den ausstehenden Restkredit.
Restkreditversicherungen sind oft (vor allem bei kleinen Kreditbeträgen), aber nicht immer die billigste Form der Versicherung. Einige Kreditinstitute, wie die Bank für Privatkunden, offerieren mit dem Darlehensvertrag eine Restschuld-Versicherung mit einer einmaligen Prämie, die für die ganze Dauer zu Anfang zu zahlen ist. Diese wird in der Regel zum Darlehensbetrag hinzugerechnet und macht das Darlehen deutlich teurer.
Haben Sie eine einmalige Prämie für die Kreditlebensversicherung gezahlt und Ihr Darlehen frühzeitig zurückgezahlt, müssen Sie die Kündigung der Kreditversicherung gesondert vornehmen. Bei Tod des Versicherungsnehmers wird das Guthaben, z.B. EUR 5.000,-, von der Versicherungsgesellschaft an die Hausbank ausgezahlt. Die Restsumme von 46.000 EUR wird an den in der Versicherungspolice genannten Begünstigten oder – falls keine solche Rückstellung getroffen wurde – an die Rechtsnachfolger ausgezahlt.
Wenn Sie keinen weiteren Schutz mehr brauchen, z.B. weil Sie das Darlehen frühzeitig getilgt haben, müssen Sie die Rückzahlung separat vornehmen. Oft wird Ihnen eine Lebens- und Todesfallversicherung als Sicherheit für ein Darlehen vorgeschlagen, die besagt, dass Sie bei einer Lebensversicherung am Ende des Vertrages nichts zurückbekommen würden und die Versicherungsprämie daher de facto erstattet wurde.
Im Allgemeinen ist es wirtschaftlicher, für das Darlehen einen höheren Rückzahlungsbetrag zu zahlen, als gleichzeitig etwas zu sparen. Die Darlehenszinsen sind in der Regel über den Erträgen aus der Kapitallebensversicherung. Es ist aus unserer Beratung stätigkeit bekannt, dass Kreditnehmer, deren Finanzsituation bereits gespannt ist und die einen kurzzeitigen Finanzbedarf haben (z.B. Vermittlung eines Überziehungskredits), immer wieder zum Abschluß einer Kapitallebensversicherung (Laufzeit: mind. 10 Jahre) geraten werden.
Zusätzlich zu den Kreditzinsen müssen in solchen Situationen unnötigerweise höhere Versicherungsbeiträge gezahlt werden, was die bereits explosive Situation noch verschärfen kann. Darüber hinaus sind Sie bei der Restkredit- und Kapitallebensversicherung flexibel, wenn das Darlehen vorzeitig gekündigt wird und kein Todesfallschutz mehr erforderlich ist. Mehr und mehr bietet die Bank im Zusammenhang mit einem Kredit ein Versicherungsangebot an, das auch den Versicherungsschutz bei Erwerbslosigkeit umfasst.
Die Auszahlung der Kreditraten wird in der Regel nur für einen gewissen Zeitabschnitt, z.B. 12 Monaten, vorgenommen. Arbeitslosenversicherungsprämien müssen entweder einmal pro Monat gezahlt werden oder es wird zu Beginn des Darlehens eine einmalige Prämie erhoben. Der Einmalbeitrag verursacht enorme Initialkosten, die in der Regel neben dem Darlehen zu finanzieren sind und zu erhöhten Kosten und Zinskosten fÃ?hren.
Darüber hinaus gibt es keine Regelung, wie die Versicherungen im Falle einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung abzuwickeln sind und welche Rückzahlungen der Garantienehmer erhalten soll. Bei der Kreditvergabe können Kreditinstitute gern einen eigenen Schuldschein als Sicherheit unterzeichnen oder von beliebigen Wechselbürgern. Das Kreditinstitut kann den Umtausch zu einem beliebigen Termin gemäß der jeweiligen Widmungserklärung vornehmen.
In der Verpflichtungserklärung, die bereits im Darlehensvertrag aufgenommen werden kann oder vom Darlehensnehmer separat unterzeichnet wird, ist geregelt, unter welchen Bedingungen und in welcher Summe die Hausbank den Kredit ausfüllen darf. Das Kreditinstitut kann ab dem Moment der Übergabe der Handlung an den Darlehensnehmer oder Wechselbürgschafter Sicherheit leisten.
Dies ermöglicht der Hausbank einen sehr schnellen Zugriff auf die Vermögenswerte des Anlegers. Solange keine Wechselklage vorliegt, muss die Hausbank im Prinzip abwarten, bis das Gerichtsverfahren endgültig abgeschlossen ist. Im Falle einer Garantie übernimmt der Garantiegeber die Zahlung der von ihm garantierten Forderungen an den Kreditgeber, wenn der Kreditnehmer seiner Verpflichtung nicht nachkommt (Haftung für eine wesentliche Auslandsverschuldung).
Eine Garantieerklärung zwischen dem Kreditgeber (Bank) und dem Garantiegeber bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kommt der Darlehensnehmer in Zahlungsschwierigkeiten und kann nicht mehr bezahlen, muss der Garant für ihn „einspringen“. Können Sie dafür einstehen? Damit ist Ihre individuelle Bonität begrenzt, da die Garantie wie ein von Ihnen selbst aufgenommenes Darlehen bewertet wird.
Aufgrund des „freundlichen Service“ der Garantieübernahme können Sie möglicherweise Ihre eigenen Kreditanforderungen nicht einhalten. Garantie als „Bürge und Zahler“ Diese Form der Garantie ist in der Regel in der Realität üblich und wird meist als Sicherheit für Bankkredite eingesetzt. Es kann für den Garanten sehr ernst sein. Als “ ungeteilt “ haften der Schuldner für den von ihm garantierten Teilbetrag.
Das Kreditinstitut hat das Recht, bei Fälligstellung der Forderung unverzüglich gegen den Garantiegeber vorzugehen. Es kann wählen, ob es den Darlehensnehmer, den Garantiegeber oder beides gleichzeitig nutzt. In dieser Form der Bürgschaft kann der Sicherungsgeber nur verfolgt werden, wenn der Hauptschuldner vom Zahlungsempfänger mahnt wurde. Eine angemessene Frist muss zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Forderung gegen den Garantiegeber vergehen.
Im Falle einer Ausfallbürgschaft muss der Kreditgeber zunächst alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Bezahlung vom Hauptschuldner zu erhalten. Im Falle einer Scheidung: Die gemeinsamen Kreditverpflichtungen der Ehepartner bleiben im Falle einer Scheidung bestehen. Es hat neue Schutzvorschriften für Verbraucher eingeführt, die als Garantiegeber für eine Drittschuld haften. Diese Schutzvorschriften sind nicht nur für Garantiegeber, sondern auch für Gesamtschuldner und Garantiegeber anwendbar.
Auch bei Mitschuldnern und Gewährträgern gelten sie, da die Kreditinstitute in den vergangenen Jahren, insbesondere bei Ehepartnern, begonnen haben, den Partner nicht mehr als Gewährträger, sondern als Gesamtschuldner zu haften. Auf diese Weise sollte die Rechtsprechung über die Nichtigkeit von Garantien für Personen ohne Einkommen oder Vermögen von engen Verwandten vermieden werden.
„Das Hauptproblem in der Realität besteht darin, dass Familienangehörige ohne Einkommen oder Vermögen immer „überredet“ werden können, eine Darlehensgarantie oder gesamtschuldnerische Haftung zu übernehmen. Ab dem 01.01.1997 kann der Haftrichter die Pflicht eines Garanten oder Gesamtschuldners „unter Beachtung aller Umstände“ mildern oder ganz aufheben, wenn sie in einem groben Verhältnis zur Finanzkraft des Garanten oder Gesamtschuldners steht.
Wenn ein Verbraucher als Gesamtschuldner, Sicherungsgeber oder Sicherungsgeber haftbar gemacht wird, muss die Hausbank auf die (schlechte) Wirtschaftslage des Schuldners aufmerksam machen, wenn sie anerkennt oder anerkennt, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Gesamtschuldner seine Schulden (in voller Höhe) einlösen wird. Bei Nichteinhaltung dieser Mahnverpflichtung haften die Garantiegeber nur, wenn sie die Garantie auch ohne diese Angaben hätten übernehmen können.
Darin wird eine Reihe von Ursachen genannt, die eine Garantie von Einkommen und vermögenden Familienangehörigen aufheben können.
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