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Schuldensanierung

Bei Verschuldungen oder Überschuldungen ist die praktikable Lösung und der genaue Weg dorthin oft zu Beginn einer Beratung nicht eindeutig erkennbar. Mit den regelmässigen rechtlichen Problemen des Schuldenberges befassen wir uns. Es gibt viele Gründe für eine Überschuldung. Steigende Lebenshaltungskosten, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder unerwartete Ereignisse können zu finanziellen Problemen führen und ein Schuldenberg beginnt zu wachsen. Durch eine genaue Budgetplanung und Schuldentilgung können finanzielle Probleme in der Regel überwunden werden.

Schuldentilgung

Bei Verschuldungen oder Überschuldungen ist die praktikable Vorgehensweise und der exakte Weg dorthin oft zu Anfang einer Konsultation nicht eindeutig ersichtlich. Dabei geht es immer darum, die optimale und praktikable Gesamtlösung für die jeweilige Aufgabenstellung zu erarbeiten. Diese sind anteilig nach der Forderungshöhe zu bestimmen, so dass alle Kreditgeber gleichgestellt sind.

Der Gesamtbetrag der Tilgung sollte drei Jahre nicht überschreiten. Sollte die Tilgung der Gesamtschuld zu lange andauern, kann eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung mit teilweisem Erlass erwirkt werden. Ein gewisser Anteil der Forderungen wird den Kreditgebern zur Tilgung angeboten, d.h. die Kreditgeber erlassen einen Teil ihrer Forderungen per saldo aller Forderungen.

Es muss für alle Kreditgeber gleich hoch sein und jeder Kreditgeber muss dem zugestimmt haben. Der Gesetzgeber (SchKG Artikel 333) erlaubt dies mit einer maximalen Aufschubfrist von sechs Monaten. Diese Prozedur wird auch als „einvernehmliche Privatschuldenregelung“ bezeichnet. Stimmen die einzelnen Kreditgeber der außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung nicht zu, bestehen aber die gesetzlichen Mehrheitsbedingungen, kann die Vergleichsvereinbarung vom Richter genehmigt werden.

Umschuldung von heute bis morgen

Zu Beginn des Lehrgangs entleert Frau Dr. med. Dora SCHÄFER einen unordentlichen Stapel von Abrechnungen, Erinnerungen und Einladungen auf unseren Schreibtischen. Im Laufe des Lehrgangs wird ein Dossier zur Sanierung aus dem Störungshaufen erstellt. Mit den regelmässigen rechtlichen Problemen des Schuldenberges beschäftigen wir uns. Man lernt die „einvernehmliche Privatschuldenregelung “ näher kennen. 2. Der außergerichtliche und gerichtliche Vergleichsvertrag wird von uns bearbeitet und untersucht, welche Schwierigkeiten der Konkurs auslösen kann.

Schließlich beschäftigen wir uns mit der Fragestellung, wann Kunden weiterhin mit Verschuldung leben sollten und wie wir sie dabei helfen können. Dazu gehören: Sozialarbeiter mit und ohne Abschluss, Angehörige von öffentlichen Verwaltungen, Volontäre, Journalisten, Rechtsanwälte, etc. Diesen Lehrgang können Sie auch mit dem Lehrgang „Der Betreibungsalltag“ verbinden und von einer Reduzierung der Lehrgangskosten vorteilen.

Schuldnerberatung, Umschuldung

Wachsende Lebensunterhaltskosten, Scheidungen, Arbeitslose, Krankheiten oder unvorhersehbare Vorkommnisse können zu finanziellen Problemen führen und ein Berg von Schulden erwächst. Die Schuldnerberatung und Umschuldung hat zum Ziel, den Betreffenden heute und in Zukunft bestmöglich zu unterstützen. Ziel der Umschuldung ist ein Interessensausgleich zwischen Hilfe suchenden Personen und ihren Anlegern.

Diese Entschädigung soll dadurch entstehen, dass den Kreditgebern die Einnahmen, die das schuldenrechtliche Mindestniveau überschreiten, für einen bestimmten Zeitraum zur Verfuegung stehen. Während dieser Zeit gewährleisten die Kreditgeber eine Verschiebung der Forderungen, vereinbaren Abschlagszahlungen oder geben einen Teilerlaß. Schuldnerberatung beginnt nicht mit dem Berg der Verschuldung, sondern mit dem Haushalt.

Ein Restrukturierungsbudget wird auf der Grundlage des Existenzminimums nach dem Betreibungsrecht festgelegt. Neben der Budgetberechnung wird der Forderungsberg aufgezeichnet und ggf. zweifelhafte Außenstände gerichtlich geklärt. Dieser Aufschub sorgt für die notwendige Nachfrist und erlaubt eine lückenlose Aufzeichnung des Schuldenstandes und die Bestimmung der Umgliederungsquote. Ich repräsentiere Sie als Treuhänder in gütlichen Vergleichs- und Erbschaftsverfahren.

Die Ratenvereinbarung mit den Kreditgebern arrangiere ich für Sie. Wenn sich der Verschuldungsberg nicht innerhalb eines sinnvollen Zeitraums von drei bis vier Jahren durch die Restrukturierungsquote reduzieren lässt, erstelle ich eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung und verhandele mit den Kreditgebern einen Teilverzicht auf die Inanspruchnahme.

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