Kann ich Einträge an der Schufa löschen? Nur dann verpflichtet der Gesetzgeber die Auskunfteien, diese zu löschen. Nach eigenen Angaben sammelt die Schufa keine Daten über Einkommen, Vermögen, Nationalität, Beruf, Familienstand oder Religion. Der Kunde ist gezwungen, diese Berechnungen durch die Unterzeichnung der so genannten Schufa-Klauseln zu unterstützen. Ist es möglich, diesbezüglich „Druck“ auf die SCHUFA auszuüben?
Rechtsanwaltspost von der Schufa: Wir halten an unserem Beitrag fest und weisen die Löschung zurück.
Der Rechtsanwalt der auf Markenrecht und Presserecht spezialisierten Anwaltskanzlei HÖCKER hat uns am Dienstag, den 24. Juli, im Auftrag der Schufa gebeten, einen unserer Blogeinträge zu löschen: Schufa-Scoring: Government puts business interests before data protection. Dabei geht es um die Selbstauskunft potenzieller Nutzer, aber auch generell um Kreditauskünfte und -bewertung sowie um eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Kreditscoring, in der die Schufa benannt wird.
Bei der Schufa handelt es sich um eine Kreditauskunftei, an die sich Kreditinstitute, Telekommunikationsgesellschaften, Krankenkassen oder Hauswirte zur Information über die Kundschaft richten. Es wird seit vielen Jahren kritisiert, dass die Angaben zur Bonität oft falsch sind und dass die von den Konsumenten verwendeten Beurteilungskriterien im Einzelnen nicht bekannt gegeben werden. Ich bleibe bei unserem Beitrag und weigere mich, ihn zu löschen.
So hat unser Rechtsanwalt Torsten Feldmann von der Berliner Kanzlei in einem Verteidigungsschreiben an die Schufa-Anwälte geschrieben. Schufa versteht sich und ihre Geschäftspraxis als Falschdarstellung. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei hat sich die derzeitige Politikdiskussion im Blogbeitrag zur Schufa ergeben. Schliesslich werden auch andere Kreditagenturen und das Kreditscoring im Allgemeinen diskutiert, nicht nur der Schufa.
Im Brief der Rechtsanwälte wird zudem mehrmals hervorgehoben, dass bei einer Kreditauskunft an einen Wirt auch der Scorewert des Erstmieters seitens der Schufa den Eindruck bei den Lesern entwickeln konnte. Im Falle einer Bonitätsprüfung wird unser Mandant [….] keine Punkte für Dritte. Wir sollen nach dem Willen der Schufa „verletzende Aussagen“ ausradieren.
Unser Blog-Post sagt zweifellos, dass einige Hauswirte eine Selbstanzeige von einem möglichen Pächter möchten. So wurde nicht beschrieben, dass die Schufa selbst die Punktewerte an die Hausherren übermittelt: Es wird nicht davon ausgegangen, dass Ihr Kunde den Hauswirten Punktewerte aushändigt. Unser Kunde geht zu Recht davon aus, dass Eigentümer diese Information von Mietinteressenten benötigen.
Hinsichtlich des Score-Wertes spiegelt unser Kunde nur den Kritikpunkt der fehlenden Datentransparenz wider. Auf die Behauptung, wir würden die Schufa unzulässig und bereits in der Schlagzeile nur in den Mittelpunkt rücken, obwohl es viele andere Kreditagenturen geben würde, deren Praxis auch diskutiert werden müsste, antwortete unser Rechtsanwalt wie folgt: „Wir betrachten Ihre Interpretation der Schlagzeile des kontroversen Beitrages als weit entfernt, um nicht zu sagen: durch die Haare gezerrt.
Also, und jetzt raten wir Ihnen, noch einmal zu lesen: Schufa-Scoring: Die Politik setzt geschäftliche Interessen vor den Datensicherheit.
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