Eine Schufa-Eintragung bedeutet eine starke Einschränkung für die Betroffenen und das Gesetz sieht strenge Auflagen vor. Erhebt der Schuldner keine Einwände gegen die Originalrechnung und die Mahnungen, kann eine Negativbuchung in der Schufa vorgenommen werden. Bemerkenswert ist, dass die Mahnungen sehr konkret formuliert sein müssen, eine Frist enthalten und auf einen bevorstehenden Erstellungseintrag hinweisen. Das Rechtsanwaltsbüro Decker & Böse hilft Ihnen beim negativen Eintrag der Schufa. Weil eine verspätete oder nicht erfolgte Zahlung nicht nur zur Sperrung der Kreditkarte führen kann, sondern auch zu einem Eintrag in der SCHUFA-Datei.
SCHUFA Negativeingabe streichen – was ist das?
Eine negative Buchung bei der SCHUFA oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei ist mehr als lästig – Kreditverträge, Mobilfunkverträge, Ratenzahlungsverträge mit Möbelhäusern stören einen. Es ist noch schlechter, wenn der negative Eintrag in den Angaben der Auskunfteien falsch erscheint oder schon lange gestrichen ist. Wie hoch sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, wenn die Hausbank nach einer Kontoauflösung eine Negativmeldung an die SCHUFA geschickt hat oder ein Inkassobüro nach einem Einziehungsverfahren eine Negativmeldung geschickt hat?
Es ist datenschutzrechtlich geregelt, ob z.B. eine Hausbank oder ein Inkassobüro ein negatives Merkmal an die Schufa oder eine andere Auskunftei meldet. Ebenso ist die Entscheidung, ob die Auskunftei diesen negativen Eintrag speichert oder entfernen muss, datenschutzrechtlich geregelt. Das bedeutet, dass sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten regelmässig nach dem strittigen Betrag berechnet werden.
Aber wie hoch ist der strittige Betrag für etwas so Abstraktes wie einen negativen Eintrag? In den letzten Jahren haben mehrere Gerichtshöfe einstimmig beschlossen, dass der Streitgegenstand in einer Klage gegen eine Negativmeldung einer Hausbank oder eines Inkassobüros mit 10.000 Euro angesetzt wird – auch wenn die ausstehende Klage, die zu der Negativbuchung geführt hat, deutlich geringer war.
OLG Oberlandesgericht München, Az. 5 E 2020/10: Der strittige Betrag der Forderung gegen eine Kreditauskunftei (hier: SCHUFA) nach Kontoauflösung mit einem Sollsaldo von 1,160,03 berechnet sich nach der allgemeinen Bestimmung des 3 ZEPO nach dem ökonomischen Interessen der Klägerin an der Aufhebung der Kredithindernisse und dem Ausmass der von ihnen bedrohten Nachteile.
OLG, Az. 15 A 125/12: Der Klage gegen eine Hausbank auf Löschung einer Schufa-Negativmeldung nach Beendigung eines laufenden Kontos, die zum Kündigungszeitpunkt um 1.096 Euro überschritten wurde, ergibt sich ein Streitwert von 8.000 Euro, der Streitwert für den Unterlassungsantrag künftiger Negativmeldungen ein Streitwert von 2.000 Euro.
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2014, Aktenzeichen I-16 E 7/14 Die Rechtsprechung entschied auch über negative Meldungen von Inkassofirmen. OLG Duesseldorf, Beschluss vom 13.02.2015, Az. 16 E 41/14: Das Erfordernis des Widerrufs eines gegen ein Inkassobüro gerichteten Schufa-Negativberichts wegen eines ausstehenden Mitgliedsbeitrags für einen Golfschläger in einem Wert von 350 plus Nachforderungen, zusammen unter 600 , weiterer Wiedereinsetzung in die Scoreberechnung und Auslassung, rechtfertigt einen streitigen Wert von 10.000?
OLG KÖLN, Urteil vom 20.07.2015, Az. 19 U 24/15: Die Klage gegen ein Inkassobüro auf Rücknahme einer Schufa-Negativmeldung wegen ausstehender betitelter Krankenkassenbeiträge in HÖhe von 1.438,57 , weitere Instandsetzung hinsichtlich der Punktwertberechnung und Auslassung, führt zu einem streitigen Wert von 10.000 €. Die Idee hinter dem Wert in der Streitbeilegung scheint zu sein, dass die negativen Effekte einer negativen Buchung über die zugrunde liegende Behauptung hinausgehen.
Ausschlaggebend ist, welche wirtschaftlichen Benachteiligungen der Debitor durch seinen Ausfall und durch die Negativbuchung haben wird oder haben kann. Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 09.01.2012, Az. 16 E 126/11, den streitigen Betrag anders berechnet: Dieses hat entschieden, den streitigen Betrag nach dem Betrag der zugrunde liegenden angemeldeten Klage zu bemessen, hier 3. 545,42 €.
In der Entscheidung selbst gibt es keinen Grund für diese Berechnung des Streitwertes, sondern nur einen Hinweis auf das Erstinstanzurteil ( „Landgericht Frankfurt am Main“, Entscheidung vom 31.03.2011, Az. 2-20 A 393/09). Doch nicht nur Kreditinstitute und Inkassobüros geben negative Daten an Auskunfteien weiter. Selbst fragwürdige Betreiber von Online-Routenplanern mit Abo-Fallen oder Branchenverzeichnis-Fallen droht die SCHUFA mit einem negativen Eintrag, um den Widerwillen ihrer geneigten „Kunden“ zu durchbrechen.
In einem solchen Verfahren hat das Landesgericht Magdeburg entschieden mit Entscheidung vom 14.04.2010, Az. 5 A 1375/09: Das Erfordernis der Nichtberücksichtigung einer drohenden negativen Meldung an eine Auskunftei gegen den Betreiber einer Internet-Abbofalle ist mit einem streitigen Wert von 4.000 , die gestellten datenschutzrechtlichen Auskünfte verlangen einen streitigen Wert von 300 sowie der datenschutzrechtliche Löschantrag gleichfalls einen streitigen Wert von 300?
Es zeigt sich rasch, dass es keinen solchen Sachverhalt gibt, weder juristisch noch in Bezug auf den Betrag – und damit auch nicht in Bezug auf die Auslagen. Sie hängt davon ab, ob ein negativer Eintrag nur bedroht ist oder ob das negative Merkmal bereits übertragen wurde. Sie hängt auch von den ökonomischen Effekten ab, die der negative Eintrag haben kann.
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