Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt: Grundsätzlich betreibt die Schufa – als privates Unternehmen – ein Geschäft mit der Sammlung und Verwaltung von Daten. Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt die SCHUFA aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Privatinsolvenz bedeutet, dass Ihre eigenen Schulden so hoch werden, dass Sie sie in absehbarer Zeit nicht mehr alleine bezahlen können. Welche Aufbewahrungsdauer hat die SCHUFA?
Schufa-Eintragung nach Zahlungsunfähigkeit streichen
Hat der Konsument die Insolvenz überstanden, wird die Restschuld freigegeben. Altlastensanierung, z.B. mit der Schufa. Vielen Konsumenten ist nicht bekannt, ob die Negativeinträge selbst entfernt werden oder ob noch ein entsprechendes Ersuchen vorlag. Wird die Forderung positiv beglichen und werden alle Darlehen und offene Positionen zurückgezahlt, werden die Buchungen nach drei Jahren aufgelöst.
Sämtliche Negativmeldungen, die bisher Insolvenz angemeldet waren, werden mit der verbleibenden Schuldenbefreiung aus der Schufa ausgelassen. Der Anspruch muss nicht in vollem Umfang bezahlt werden, wenn das Konkursverfahren als Erfolg gewertet wird und dem Konsumenten eine Befreiung von der Restschuld gewährt wurde. Auch die verbleibende Schuldenbefreiung selbst wird in einem Verzeichnis abgelegt und hier nach 6 Monate aufgehoben.
Das Insolvenzregister kann von jedem binnen zwei Wochen nach Erscheinen eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen weitere Angaben abgefragt werden. Im Falle einer Negativschufa bekommen alle Buchungen mit der Restschuldfreistellung einen Vergleichsvermerk. Wenn man nach der Phase des guten Verhaltens die Befreiung von der Restschuld nicht erhält, wird auch dieser Posten erst nach drei Jahren ausgelöscht.
Verbraucherinsolvenzen brauchen Zeit dank Schufa 9
Die Schufa behält den Hinweis auf das abgeschlossene Konkursverfahren bis zu 4 Jahre nach Ende der Konsumenteninsolvenz, so dass das Konkursverfahren auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt wird. Ein Nachteil für alle Konsumenten, die erhoffen, nach der Zahlungsunfähigkeit ins Geschäft zurückkehren zu können. Dadurch wird das Konkursverfahren – also die „Leidenszeit“ – praktisch auf bis zu 10 Jahre „verlängert“.
Allerdings sieht 3 der Insolvenzverfahrensverordnung (InsoBekV) vor, dass die Eintragungen in die Insolvenzmitteilungen sechs Monaten nach Wirksamwerden der Freistellungsentscheidung gelöscht werden müssen. Die Insolvenzmeldungen informieren auch die Bevölkerung und damit die Geschäftswelt über die laufenden und abgeschlossenen Verfahren.
Daraus resultiert ein offensichtlicher Bewertungswiderspruch zwischen der insoweit geltenden Verordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz – hier der Eintrag für gut sechs Monate, dort der Eintrag im Extrem für fast vier Jahre. Gemäß 300 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 insO kann das Konkursgericht die Befreiung von der Restschuld seit der Insolvenzrechtsreform durch das Recht zur Kürzung des Befreiungsverfahrens und Verstärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 im besten Falle zu jedem Zeitpunkt vor Ende der Abtretungsperiode gewähren oder auch den Zeitraum des guten Verhaltens von 5 auf 3 Jahre abkürzen.
Dabei kann es nicht sein, dass nach dem Konkursrecht eine Streichung nach 6 Monate und nach dem Datenschutzrecht erst nach knapp 4 Jahren stattfinden muss. Nach der Insolvenzordnung sollte der ehrliche Gläubiger die Gelegenheit haben, am wirtschaftlichen Leben (wieder in voller Höhe) teilzuhaben. Die Schufa-Eintragung beugt dies jedoch vor.
Es ist dem Konsumenten nicht möglich, einen Telefonvertrag abzuschließen, ein Fahrzeug zu mieten oder zu kaufen, einen Kredit aufzunehmen oder ein Mobiliar zu kaufen, obwohl er bereits seit bis zu 6 Jahren als regelmäßiger Schuldner lebt. Die Negativbuchung in den Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere in der Schufa, muss zudem innerhalb von 6 Monaten, berechnet aus der Rechtswirksamkeit der Rest-Schuldenbefreiung, gestrichen werden.
Zusätzlich zur Modellklage wird eine umfassende Presseaktion betrieben, bei der Berichte und Befragungen bei den zuständigen Bundesministerien und Politikern eintreffen. Von diesem Nachteil sind mehrere hunderttausend Konsumenten betroffen, die das Konkursverfahren bereits beendet haben oder in den kommenden Jahren durchlaufen werden. Alle Konsumenten werden gebeten, sich unserer Modellklage zu anschließen, die auch bis zum EuGH gehen wird, und sich dem Beitrittsantrag der Schufa beizutreten.
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