Nur nach der Wohlverhaltensphase, die in der Regel sechs Jahre dauert, gewährt Ihnen ein Gericht eine Restschuldbefreiung. Der SCHUFA-Eintrag: Wann wird mein SCHUFA-Eintrag gelöscht? Die SCHUFA muss sie natürlich nach einer gewissen Zeit löschen. Die Schufa-Eintragung löschen mit Restschuldbefreiung nach einem Beschluss des Insolvenzgerichts: Es kommt immer wieder vor, dass nach der Restschuldbefreiung bei der Schufa noch negative Einträge gespeichert werden. Eine Befreiung von der Restschuld, ein eröffnetes Insolvenzverfahren oder eine eidesstattliche Versicherung führen ebenfalls zu einer Negativbuchung.
Erstellungseintrag muss innerhalb von 6 Monaten nach der Insolvenz des Verbrauchers entfallen.
Aktuell forschen wir im Rahmen eines für das erste Vierteljahr 2018 vorgesehenen TV-Berichts, in dem Konsumenten zwar ein Konkursverfahren absolviert und die verbleibende Schuldenbefreiung erreicht haben, in der Schufa aber noch bis zu 4 Jahre lang einen Negativeintrag und eine Basisbewertung von z.B. 5 % aufweisen. Die verbleibende Schuldenbefreiung wurde am 21. Januar 2016 vom Gericht bekannt gegeben.
Der 3-Jahreszeitraum der Schufa startet erst am 31. Dezember 2016 und wird dann als negatives Merkmal in der Schufa für 3 ganze Kalendarjahre abgespeichert. Nur dann können die Konsumenten wieder ins wirtschaftliche Leben zurückkehren. Dabei besteht ein Bewertungskonflikt zwischen Insolvenz- und Datenschutzgesetz. Zum einen sieht 3 der Insolvenzverfahrensverordnung (InsoBekV) vor, dass die Anmeldung in den Insolvenzanzeigen sechs Monaten nach Wirksamwerden der Rest-Schuldenbefreiung gelöscht werden muss.
Die Schufa bleibt davon jedoch unberührt, da sie 29 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhält und die Streichung erst nach bis zu 4 Jahren vornimmt. Der Restschuldabbau soll dem ehrlichen Kreditnehmer einen neuen ökonomischen Start erlauben. Seitdem er sich bereits seit 5 – 6 Jahren ehrlich verhält (ansonsten keine Restschuldbefreiung), ist es nicht hinnehmbar, den ehrlichen Schuldigen für weitere 4 Jahre von der Beteiligung am Erwerbsleben auszunehmen.
Mit den Insolvenzmeldungen wird die Bevölkerung und damit auch die Geschäftswelt über die laufenden und abgeschlossenen Insolvenzverfahren informiert. Daraus resultiert ein offensichtlicher Bewertungswiderspruch zwischen der insoweit geltenden Verordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz – hier der Eintrag für gut sechs Monate, dort der Eintrag im Extrem für fast vier Jahre.
Mit dem Insolvenzverfahren sollen die Konsumenten nach Beendigung des Konsumenteninsolvenzverfahrens und der damit einhergehenden Restschuldbegleichung wieder eine aktive Teilnahme am Geschäftsleben ermöglichen. Unter dem Gesichtspunkt des Konsumentenschutzes wäre in jedem Fall eine sachgerechte Interessenabwägung des Betreffenden an einem Neuanfang nach Beendigung des Konsumenteninsolvenzverfahrens erwünscht. Daher wurden von vielen Politikern der einzelnen Fraktionen folgende Fragestellungen gestellt: 1) Warum trifft die InsoBekV-Löschungsfrist nicht auf Wirtschaftsauskunfteien zu?
4 ) Gibt es nicht viel mehr Aufholbedarf für ehrliche Debitoren nach 10 Jahren als nach 6 Jahren? 5) Gibt es nicht ein größeres Risiko, nach 10 Jahren wieder Kredite aufzunehmen als nach 6 Jahren? Gegen die Schufa ist eine Anklage anhängig!
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