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Schufa Eintrag Insolvenzverfahren Löschen

Ich lasse den Eintrag der Restschuld mit der SCHUFA vorzeitig löschen? Gleichzeitig wird mit dem Eintritt in die Insolvenz ein Eintritt in die Schufa. in ein reguläres Insolvenzverfahren gestellt (ich bin beruflich unabhängig). Sie müssen ihm nachlaufen, damit sie ihn überhaupt löschen – nichts passiert von selbst!

Ein Widerrufsrecht bei Zahlungsunfähigkeit und Tilgung der Restschuld besteht nicht –

Eine Gesellschaft darf von einer Auskunftei wie der Schufa AG oder der Kreditreform Verbrauchergesellschaft mbH nicht vor dem Ende einer Dreijahresfrist die Streichung von Eintragungen im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit und der Befreiung von der Restschuld anordnen. Zugleich hat ein solcher Entrepreneur in diesem Zeitabschnitt keinen Anrecht auf eine Nachkalkulation. Es ist nicht ausschlaggebend, dass sich die eigene Wirtschaftslage auf kurze Sicht erholt hat.

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa AG oder die Kreditreform AG sind im täglichen Leben omnipräsent. Wirtschaftsauskunfteien erheben allgemein zugängliche Angaben über die wirtschaftliche Lage einer Person oder eines Betriebes. Anhand der erhobenen Erkenntnisse werden sowohl die Kreditwürdigkeit als auch die möglichen Adressenausfallrisiken bestmöglich beurteilt. Dabei werden die bewerteten Bonitätsinformationen einer Person oder eines Betriebes Dritten gegen Entgelt zur Kenntnis gebracht.

Es besteht das Risiko, dass bonitätsschwache Partner auf Vorauszahlung beharren, Kreditinstitute kurzfristig Zwischenfinanzierungen ablehnen oder die Kooperation von Seiten der Kundschaft beendet wird. Es ist daher verständlich, dass es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber kommt, welche Informationen in welchem Zeitrahmen von den Kreditagenturen aufbewahrt, genutzt und Dritten zur Verfügung gestellt werden dürfen. Vor einigen Jahren befand sich ein Betrieb in einer konjunkturell angespannten Lage und musste schließlich einen Insolvenzantrag stellen.

Im Jahr 2013 berichtete dann eine Internet-Seite über die gewährte Restschuldfreistellung. Anschliessend hat die beschuldigte Kreditauskunftei die Angaben über die Zahlungsunfähigkeit und die gewährte Restschuldfreistellung aufbewahrt und genutzt. Das hieß für den Entrepreneur eine Negativneuberechnung seiner Bonität. Die Unternehmerin war der Ansicht, dass die Kreditagentur die Speicherung der Angaben nicht vornehmen dürfe, da die Anforderungen des BDSG nicht bestanden.

Unter anderem warf der Wirtschaftsauskunftei vor, die Auskunft nicht aus einer allgemeingültigen Quellenlage erhalten zu haben und die Aufbewahrungsfrist sei schon lange verstrichen. Wie das Oberlandesgericht am 14.12.2015 (Az.: 1 HE 128/15) festgestellt hat, hat der Gewerbetreibende keinen Rechtsanspruch auf Aufhebung der Eintragung seiner Restschuldfreistellung.

Außerdem hatte er keinen Anrecht auf eine Nachberechnung seines Scoring-Wertes. Der Gerichtshof stützt seine Beurteilung darauf, dass die Kreditauskunftei die Information aus einer öffentlich zugänglichen Stelle erhalten hat. Der Aufbewahrungszeitraum der Angaben ergibt sich aus 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ADSG. Danach kann ein Antrag auf Datenlöschung erst nach drei oder vier Jahren gestellt werden.

Zudem musste der Gewerbetreibende die Registrierung tolerieren, da keine schützenswerten Belange des Betreffenden unangemessen beeinflußt wurden. Mit der Registrierung der gewährten Befreiung von der Restschuld sollen Geschäftspartnern und Dritten Klarheit geschaffen werden. Er kann nicht fordern, dass er mit einer von der Zahlungsunfähigkeit nicht berührten natürlichen oder juristischen Personen gleich behandelt wird.

Nach Auffassung der Frankfurt am Main ist die Angabe der gewährten Befreiung von der Restschuld ein wesentlicher Hinweis darauf, dass die Kreditwürdigkeit eines Betriebes beurteilt werden kann.

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