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Schufa Eintrag Einsehen

Die Schufa bietet leider immer noch nicht die Möglichkeit, Schufa-Informationen direkt online einzusehen. Jeder, der Fehleingaben in seinen Daten entdeckt, muss diese auch der Schufa per Post melden. Im zweiten Teil der SCHUFA-Informationen wird vermerkt, ob es negative Einträge von Ihnen gibt – genau diesen Teil müssen Sie dem Vermieter bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages etc. geben. Eigene so genannte SCHUFA-Einträge ansehen – so funktioniert es. Die Informationen über die SCHUFA-Filialen interessieren viele Menschen.

Schufa Eintrag ansehen: Dies sind Ihre Rechte

Irrtümer gibt es auch bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa. Sie sollten daher Ihren Schufa-Eintrag regelmässig prüfen und prüfen, ob die über Sie erhobenen Angaben korrekt sind. Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind gemäß 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dazu angehalten, Ihnen einmal im Jahr einen Überblick über Ihre bei uns hinterlegten personenbezogenen Informationen zu geben. Hierfür darf die Kreditauskunftei keine Gebühren berechnen.

Sie können aber nicht nur Informationen über die Schufa anfordern, ohne die dafür anfallenden Kosten zu bezahlen. Bei der Selbstanzeige, die Sie oft bei der Anmietung einer Ferienwohnung vornehmen müssen, handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung, bei der Sie nicht alle über Sie erhobenen Informationen erhalten können. Damit Sie Ihren vollständigen Schufa-Eintrag einsehen können, brauchen Sie die so genannte „Datenübersicht nach 34 BDSG“, die Ihnen von der Wirtschaftsauskunftei unentgeltlich zur Verfuegung gestellt wird – allerdings nur auf Anfrage.

Der Antrag kann von der Schufa-Website heruntergeladen oder bei der Wirtschaftsauskunftei angefordert werden. Mit dem Häkchen bei „Alternative: Kreditauskunft bestellen“ bekommen Sie auch die Schufa-Informationen zur Präsentation bei Handelspartnern, wie z.B. dem neuen kostenpflichtigen Wirt. Sie sollten jedoch das Kontrollkästchen „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ aktivieren, um sich umfassend zu informieren.

Von der Schufa bekommen Sie ein umfangreiches Schriftstück. Sie sollten jedoch alle Eingaben sorgfältig überprüfen. So kann es z.B. sein, dass ein seit langem getilgtes Darlehen noch in Ihren Schufa-Informationen erscheint, weil die Hausbank versäumt hat, die korrekte Tilgung an die Schufa weiterzuleiten. Ein Antrag auf Kreditbedingungen, der keinen Einfluss auf Ihre Schufa-Punktzahl hat, wird unbeabsichtigt als Kreditantrag gewertet, der Ihre Kreditwürdigkeit mindert.

Sollten Sie beim Betrachten Ihres Schufa-Eintrages unrichtige Angaben feststellen, haben Sie gemäß 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anspruch auf Löschung. Bitte kontaktieren Sie nicht nur die Wirtschaftsauskunftei, sondern auch das für die Fehleingabe verantwortliche Institut. Bitte fragen Sie dort nach einem so genannten „Ausführungsbescheid“ und dessen sofortige Übermittlung an die Wirtschaftsauskunfteien.

Wenn Sie von dem jeweiligen Betrieb eine entsprechende Bescheinigung bekommen, sollten Sie diese vorsorglich auch selbst an die Schufa adressieren. Wirtschaftsauskunfteien sind zur sofortigen Entfernung falscher Informationen gezwungen. Wenn die Eingaben korrekt sind, haben Sie als Konsument jedoch nur begrenzte Möglichkeit, eine frühzeitige Streichung zu erwirken.

Zum Beispiel werden Kreditinformationen erst drei Jahre nach Tilgung des Darlehens und Kreditanträge nach zwölf Monate gestrichen. Nur bei einer Forderung bis zu 2.000 EUR können Konsumenten eine frühzeitige Streichung verlangen, wenn diese binnen sechs Wochen gezahlt wurde.

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