Wie kann ich Informationen zur Schufa per E-Mail anfordern? Sie erhalten Tage später Ihre SCHUFA-Informationen für den Vermieter per Post. Nach Angaben des Unternehmens können Sie die SCHUFA-Selbstauskunft nur per Post anfordern. und „Wo erhalte ich SCHUFA-Informationen? mit einer Kopie meines Personalausweises per Post an die Schufa.
Schufa-Informationen kostenlos per Post
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Schufa-Informationen per Post anfordern
Wenn Sie den in verschiedenen Sprachversionen (Deutsch, Französisch und Englisch) vorliegenden Musterschreiben heruntergeladen haben, benötigen Sie dazu übrigens einen PDF-Reader, dann fahren Sie mit Punkt 2 fort. 2 Das Formblatt muss nun als Druckversion ausdrucken. Im nächsten Arbeitsschritt füllen Sie den Schufa-Musterbrief mit Ihren personenbezogenen Informationen aus. Es ist sehr hilfreich, dass die personenbezogenen Informationen obligatorisch sind und komplett ausfüllen.
Die SCHUFA sichert zu, dass alle Informationen einschließlich der Bankdaten streng geheim gehalten werden. Alle anderen Informationen können freiwillig angegeben werden, müssen also nicht zwingend angegeben werden. Nach dem Ausfüllen des Formulars geben Sie das aktuelle Tagesdatum ein und denken Sie an Ihre Unterzeichnung. Das Formblatt muss von einem Bundesbürger mit einer Abschrift des Ausweises eingesandt werden, wahlweise kann auch ein Pass verwendet werden.
Postanschrift (nicht als Online-Information): Schufa-Holding AGPostfach 6104101010927 Berlin Um Informationen über einen negativen Schufa-Eintrag per Post anzufordern, ist der Brief an die oben genannte Adresse ausreichend frankiert zu senden. Nicht benötigte Daten wie z. B. die Farbe der Augen, die Grösse usw. können ebenfalls verdunkelt werden, um die Vertraulichkeit zu wahren.
In wenigen Tagen sollte die Schufa-Kreditprüfung in Ihrem Postfach eintreffen.
Informationen bei der SCHUFA anfordern
Die SCHUFA begegnet Ihnen heute in nahezu allen Lebenslagen: Ob Mobilfunkvertrag, Gutschrift, Darlehen oder auch Ratenzahlung – Ã?berall ist in der SCHUFA-Fragestellung in der Regel eine Einwilligung vom Endkunden erforderlich, bevor die Abnahme Ã?berhaupt Ã?berprÃ?ft werden kann und selbst bei MietvertrÃ?gen ist diese immer hÃ?ufiger zu finden.
Grundsätzlich ist dies für viele kein Thema, solange der Auftrag noch abgeschlossen ist – nur wenn er dann unter Bezugnahme auf die SCHUFA-Informationen abgelehnt wird, ergibt sich oft die Fragestellung, was die SCHUFA überhaupt über die eigene Persönlichkeit hat. Der SCHUFA bieten nicht nur Mitglieder in der SCHUFA, die gern die Zustimmung in die SCHUFA-Informationen ihrer Auftraggeber benötigen, eine Information, sondern auch hinsichtlich einer SCHUFA-Selbstauskunft – und das ganz schlicht und ergreifend.
Man kann entweder den Weg über www.schufa.de nutzen und dort die SCHUFA-Selbstauskunft nachholen – oder man kommt einer SCHUFA-Selbstauskunft per Post bei der SCHUFA gleich. Erstere ist jedoch unproblematischer, da SCHUFA-Informationen nicht mit SCHUFA-Informationen identisch sind, so dass bei einer postalischen Abfrage an die SCHUFA die Möglichkeiten größer werden, wenn noch abgeklärt werden müssen, welche SCHUFA-Informationen man überhaupt nachholen möchte.
Auf der einen Seite steht die SCHUFA Verbraucherinformation, die fast nur Grunddaten bereitstellt. Grundsätzlich sagen diese nur aus, wer die betreffende Person ist, wer Eintragungen in der SCHUFA-Datenbank hat und ob z.B. die offenen Guthaben zu bedienen sind oder ob es zu Zahlungsausfällen gekommen ist oder ob es keine Ausfälle gibt.
Sie ist daher nur eine eher vordergründige SCHUFA-Information, die vor allem für Menschen verwendet werden sollte, denen man nicht alle persönlichen Angaben exakt erklären will. Dagegen ist die SCHUFA-Selbstauskunft oder SCHUFA-Selbstauskunft viel umfassender und detaillierter. Hier werden neben den persönlichen Angaben auch alle Geschäftsvorfälle zu Ihrer Person aufgelistet – also wann und in welcher Menge.
Sollte man diese SCHUFA-Informationen erhalten, bekommt man also einen vollständigen Zugang zur gesamten eigenen personellen Ausstattung mit den von der SCHUFA hinterlegte Informationen. Die SCHUFA -Verbraucherinformation und die SCHUFA-Selbstauskunft können sowohl im Internet als auch per Post angefordert werden – für beide Schufa-Informationen gibt es 18,50 EUR an Entgelten, die an die SCHUFA zu entrichten sind.
Mit einer Lieferung per Post vergehen einige Tage, bis Sie sie erhalten. Wenn Sie sich nicht direkt bei der SCHUFA registrieren möchten, können Sie natürlich auch per Post Informationen anfordern – einfach das SCHUFA-Formular unter www.meineschufa.de herunterladen, ausdrucken und ausfüllen (oder alternativ selbst in einem Schreiben eintragen) und an die SCHUFA unter 01805 – SCHUFA oder 01805 – 724832 senden (bitte beachten Sie, dass eine Gebühr erhoben wird!).
Im Ausnahmefall, z.B. wenn die bei der SCHUFA hinterlegten Angaben von den eigentlichen Angaben des Anmelders abweicht, z.B. nach einem Wechsel, kann auch eine Kopie eines Personalausweises angefordert werden, damit Dritte keinen unbefugten Zugang zu den bei der SCHUFA hinterlegten Angaben eines Staatsbürgers haben.
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