und klicken Sie auf den rechten „Jetzt bestellen“-Button für die kostenlose Information (der linke Button gehört zur kostenpflichtigen Version). Zur Sicherstellung der Aktualität und Richtigkeit Ihrer eigenen Daten ist es ratsam, regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen und ggf. alte Daten zu korrigieren. Die Schufa-Informationen können Privatkunden auf der „rechten“ Website www.meineschufa.de kostenlos anfordern, aber der Weg dorthin ist lang. Klicken oder scrollen Sie auf der Seite bis zum Ende und klicken Sie dort im gleichen fünften Block von oben auf den Button „Mehr Infos & Bestellen“. Eine Schufa-Information für Vermieter, die nur Daten enthält, die für die Bonitätsprüfung notwendig sind.
So erhalten Sie Ihren Schufa-Score
Die Bewertung ist die verlässliche Vorhersage auf Basis vorhandener Basis. Für die Schufa heißt das, dass das Untenehmen auf Wunsch und auf Basis der hinterlegten Angaben die Kreditwürdigkeit von Firmen und Privaten feststellen und damit mit hoher Sicherheit vorhersagen kann, ob sie kreditfähig sind. Weshalb ist es besonders interessant, die neuesten Infos über Ihren Schufa-Wert zu erfahren?
Ob die Schufa das Darlehen für einen neuen Darlehensvertrag vergibt, oder ob man den Pachtvertrag für seine gewünschte Wohnung erhält, ist wesentlich von der Kreditauskunft der Schufa abhängig. Mit der Schufa ist es möglich, durch die bewusste Darstellung der Zahlungsmoral des Vertragspartners gegenseitiges Verständnis aufzubringen. Wenn Sie die Übersicht der Schufa-Scores über die alljährliche Selbstdeklaration hinweg einsehen möchten, können Sie eine Aufnahme bei der Schufa (meineschufa compact oder meineschufa plus) erwerben.
Was sind die gespeicherten Werte bei der Schufa? Die Schufa-Information hat zwei Varianten, die Information zur Weitergabe (z.B. an den neuen Vermieter) und die Selbstanzeige, die der Bewerber für seine Dokumente aufbewahrt. In beiden Anwendungen sind folgende Angaben enthalten: Ziffer 1 – Natürlich sind die personenbezogenen Angaben, also: Ziffer 2 – Weiterhin sind in den Schufa-Informationen die von den Vertragsparteien gemeldeten Angaben aufgeführt.
Ziffer 3 – Wenn es für Verträge erweiterte Mahnungen gibt, z.B. weil der Kläger seine Zahlungstermine nicht eingehalten hat, können diese ebenfalls aufgelistet werden. Diese sind z.B.: Pkt. 4 – Wenn amtliche Vermerke und Informationen aus Öffentlichen Listen im Bezug auf den Anmelder vorliegen, dann sind diese natürlich auch in den Schufa-Informationen enthalten, z.B.: Jeder Negativeintrag der Schufa, der in dieser Aufstellung hier unter Pkt. 3 und 4 steht, lässt die Schufa-Punkte ungünstiger werden, was die Vergütungsmoral des Anmelders betrifft.
Dadurch verringert sich die Chance, dass der Bewerber neue Aufträge, z.B. für eine neue Immobilie oder einen Mietkauf, abschliessen kann. Eine Schufa-Eintragung ist noch einige Zeit nach Zahlung der Forderungen in der Schufa-Information sichtbar. Inwieweit diese Information erhalten bleibt, kann man auf der Internetseite meineschufa.de nachvollziehen.
Wo kann ich meinen Schufa-Score überprüfen? Die wohl unkomplizierteste Art zur Schufa-Information fÃ?hrt Ã?ber die Internetseite des Betriebes (www.meineschufa.de). In der Startseite kann jeder auf den Knopf „Information“ und unter der Rubrik „Produkte“ auf den Knopf „Jetzt bestellen“ klicken. Das Gesuch muss dann nur noch gedruckt, komplett auszufüllen und mit einer Ausweiskopie („Vorder- und Rückseite“) an die Schufa zurückgeschickt werden.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen. In Ausnahmefällen kann es auch etwas dauern, da die Abwicklung einer online angeforderten Schufa-Selbstauskunft in der dringenden Zeitverschiebung liegt. Bei Eintreffen des Umschlags per Brief erhalten Sie alle gespeicherten Angaben zum Bewerber sowie die entsprechenden Kreditinformationen.
Wenn Sie zuhause nicht im Besitz eines Internetzugangs sind oder Ihre vertraulichen Informationen nicht auf dem Postweg erhalten möchten, können Sie über den Informationsdienst auch die Anschrift der nächsten Kundenniederlassung erfragen und dort Schufa-Informationen anfordern und nach etwa 1-2 Std. erhalten. Das Honorar für eine einmalige Information beträgt 24,95 EUR, eine Information pro Jahr ist kostenlos.
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