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Schufa Auskunft Löschen

Zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen sollten Sie einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Weil die Schufa verpflichtet ist, falsche oder sogar falsch gespeicherte Daten zu löschen (z.B. wegen Diskriminierung) (siehe Lassen Sie Ihren Schufa-Eintrag jetzt löschen). Die SCHUFA sammelt eine Vielzahl von Informationen über bestehende Kredite und Kreditlimits als sogenannte „SCHUFA-Einträge“, um möglichst zuverlässig Auskunft zu geben. Ziel ist es laut Schufa, Kredite und Transaktionen zu ermöglichen, die ohne Informationen über die Bonität der Kunden nicht möglich gewesen wären. Falls Sie unsere Hilfe benötigen, können Sie uns Ihre Schufa-Informationen (digital per E-Mail) zusenden und uns anrufen.

Löschen eines Schufa-Eintrags

Schufa erfasst Ihre Daten und Ihr historisches Zahlungsarchiv. Daraus berechnet es einen Wert, der Ihre Bonität beurteilt – und damit darüber bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Sie einen Darlehensantrag einreichen. Bei einer Negativbuchung wird Ihr Guthaben daher oft von der Hausbank abgewiesen; kein Wunder, dass Sie diese Angaben nicht in Ihren Schufa-Informationen haben möchten.

Schließlich haben etwa 11% der Bundesbürger falsche oder überholte Angaben in ihrer Schufa – in der Regel ohne es zu wissen. Aber ist es möglich, einen Schufa-Eintrag überhaupt zu löschen? Sie erfahren, wie Sie den unangenehmen Einstieg beseitigen können und welche Anforderungen für die Streichung der Schufa-Einträge bestehen. Falsche Schufa-Einträge können Sie nur löschen, wenn Sie sie wiedererkennen.

Wenn Sie vermuten, dass in Ihren Schufa-Informationen fehlerhafte Angaben enthalten sind, sollten Sie diese zunächst selbst nachprüfen. So kann es z. B. zu einem falschen Schufa-Eintrag kommen, wenn ein gleichnamiger benachbarter Mensch den selben Vornamen hat. In Ihrer Schufa können sich auch überholte Angaben wiederfinden. Falls Sie wirklich einen Inhalt finden, der Ihrer Ansicht nach gestrichen werden sollte, können Sie dem Schufa-Eintrag widersprechen.

Schufa Holdinggesellschaft AG ist zur Löschung der Schufa-Einträge nach einer gewissen Zeit gezwungen. Die gelöschte Information ist obsolet und darf keinen weiteren Einfluß auf Ihre Schufa-Punktzahl haben. Wenn Sie in Ihrer Selbstanzeige überholte Eintragungen feststellen, können Sie deren Berichtigung beantragen. Ab wann läuft ein Schufa-Eintrag ab? Haben Sie einen fehlerhaften Schufa-Eintrag in Ihren Daten gefunden?

Sie können dann die Streichung anfordern. Das Löschen von Schufa-Informationen kann Ihre Punktzahl deutlich erhöhen. Sollten Sie vorher von der Hausbank abgewiesen worden sein oder ungünstige Kreditkonditionen bekommen haben, kann sich dies nach dem Löschen des fehlerhaften Schufa-Eintrages verändern. Um die Schufa zu löschen, müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt sein.

Andernfalls können Sie die Daten nicht löschen. Nichtsdestotrotz ist es auch möglich, ein Darlehen mit einer negativen Schufa zu bekommen. Es ist in den meisten Faellen recht einfach, fehlerhafte Schufa-Eintraege zu loeschen. Sie sollten in Ihrem Reklamationsschreiben die fehlerhaften Angaben erklären und klarstellen, dass Sie den zugehörigen Schufa-Eintrag löschen wollen.

Die Schufa gibt keine Ihrer Angaben an Kreditinstitute oder Firmen weiter, bis ein Angestellter Ihren Anspruch überprüft oder bestätigt hat. Wer z.B. einen schnellen Vertragsabschluss, für den die Schufa benötigt wird, beschleunigt, kann einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt ist auch dann sinnvoll, wenn Sie den Täter der Fehlinformation verklagt haben wollen – zum Beispiel einen Online-Shop.

Die Schufa löschen – Wann macht ein Rechtsanwalt sinnvoll? Die Schufa AG selbst ist kaum zu belangen. Für die fehlerhaften Angaben ist in den meisten fälschlicherweise nicht die Hausbank oder das jeweilige Institut zuständig, weil es unrichtige Angaben macht. Falls Sie einen Schufa-Eintrag gelöscht haben, achten Sie genau auf die Fehlerursache.

Sie sollten sie auch bitten, Ihre persönlichen Angaben innerhalb des Unternehmens zu berichtigen. Sie sollten auch den Täter der falsch negativ eingestellten Schufa-Einträge bitten, seinen Irrtum bei der Schufa selbst zu unterlassen. Im ungünstigsten Falle wird Ihnen ein Darlehen verweigert, weil ein Geschäftspartner der Schufa unrichtige Angaben macht.

Es ist in diesem Falle zweckmäßig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die Schufa-Einträge zu löschen. In keinem Falle sollten Sie auf Online-Angebote reagieren, die Ihnen eine „Schufa-Löschung“ oder gar eine „Schufa-Kündigung“ bieten. Die Schufa kann nicht alle Angaben löschen oder löschen – insbesondere wenn dies berechtigt ist.

Auch ist es nicht erforderlich, einen Dienstanbieter zu beauftragen, um einen fehlerhaften Schufa-Eintrag zu löschen. Häufig passiert gar nichts und Sie bekommen entweder ein überteuertes Darlehen aus der Hosentasche oder Ihre Angaben werden mißbraucht. Außerdem sind Provider bekannt, die Schufa-Einträge zwar löschen konnten, aber die tatsächliche Punktzahl verschlechtert haben.

Der Darlehensgeber sieht, ob die Schufa-Löschung gerechtfertigt ist oder von einem zweifelhaften Provider durchgeführt wurde – und verzichtet im letzteren Falle noch mehr auf die Kreditgewährung an den jeweiligen Nachfrager. Überflüssig sind auch E-Bücher mit Kosten oder ähnlichen Angeboten: Denn Sie können auch die Streichung fehlerhafter Seiteninhalte verlangen, ohne dafür zu bezahlen.

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