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Schufa Anfordern

Sie können einmal im Jahr sogar kostenlos Ihre persönlichen Schufa-Informationen anfordern und so die üblichen Bearbeitungsgebühren sparen. Und die Schufa? Was weiß die Schufa über Sie? Sie können also kostenlos eine Schufa-Information anfordern und sich gegen Fehleingaben wehren. Diese Selbstauskunft, die von Unternehmen wie der SCHUFA oft als Chance gesehen wird, Sie von anderen teuren Produkten zu überzeugen, müssen Sie jedoch persönlich anfordern. Im zweiten Teil werden die SCHUFA-Daten über Sie getrennt, detailliert und strukturiert aufgeführt.

Kostenlose Informationen anfordern

Die SCHUFA verarbeitet pro Jahr durchschnittlich mehr als 100 Mio. Nachfragen. Diese angeforderten Informationen sind in jedem Fall so genannte externe Informationen, da das fragende Untenehmen Informationen über eine andere Personen haben möchte. Aber nicht nur die mit der SCHUFA zusammenarbeitenden Unternehmer können Informationen über die natürlichen Personengruppen erhalten, sondern jeder Staatsbürger, dessen Angaben in der SCHUFA hinterlegt sind, hat auch das Recht auf Auskünfte.

Sie wird in diesem Falle als Selbstenthüllung im Sinne des 34 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) angesehen. Unter Selbstanzeige versteht man im Zusammenhang mit der SCHUFA-Information solche Informationen, die der jeweilige Konsument selbst zusammengestellt hat. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass die in der SCHUFA abgelegten Informationen in regelmässigen Zeitabständen auf ihre Aktualität und Richtigkeit geprüft werden.

Die Selbstanzeige kann aber auch dazu beitragen, diese anderen Menschen zu präsentieren und sie so mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit zu überreden. Zum Beispiel bei den Vermietern, die heute zunehmend auf Selbstanzeige angewiesen sind, um zu beurteilen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der künftige Nutzer seinen Pflichten nachkommt. Ungeachtet des Zwecks, zu dem die Selbstanzeige verwendet wird, haben deutsche Bürger seit einiger Zeit das Recht, einmal im Jahr eine solche Selbstanzeige aufzufordern.

Die Bereitstellung einer Selbstanzeige der SCHUFA ist zunächst gebührenpflichtig, so dass im Durchschnitt rund 15 EUR pro Information entstehen. Allerdings hat seit Anfang 2010 jeder Deutsche das Recht, einmal im Jahr eine unentgeltliche Offenlegung zu erwirken. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, um schnellstmöglich feststellen zu können, ob z. B. falsche oder lückenhafte Angaben in den SCHUFA-Informationen sind.

Derjenige, der innerhalb eines Jahrs nach dieser kostenlosen Selbstanzeige weitere Auskünfte verlangt, muss jedoch mit den normalen Gebühren kalkulieren. Was für eine Information ist in der Selbstanzeige enthalten? Derjenige, der sich für eine Selbstanzeige bei der SCHUFA entschließt, kann auf die über ihn gespeicherten personenbezogenen Angaben zugreifen. Grundsätzlich sind es die nachfolgenden Tatsachen, Angaben und Kennzahlen, die auch eine Selbstanzeige enthalten:

Sie können die SCHUFA-Informationen einmal jährlich kostenfrei per Briefpost bei der SCHUFA anfordern. Seit einiger Zeit ist es aber auch möglich, über das jeweilige Online-Portal der SCHUFA Informationen über sich selbst aufzurufen.

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