Andererseits wird der Schuldner, dem eine Befreiung von der Restschuld gewährt wurde, nicht nur gegenüber allen Insolvenzgläubigern, sondern auch gegenüber Personen, für die er selbst einmal Mitschuldner, Bürge und dergleichen war, freigestellt. Selbst wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie weiterarbeiten. Das Insolvenzgericht und den Treuhänder muss er informieren, wenn er eine neue Tätigkeit ausübt und seinen Wohnsitz wechselt. Als uneinbringlich werden die eng angemeldeten Forderungen markiert und bleiben ebenfalls für einen Zeitraum in der Schufa. Das Insolvenzgericht kann nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Schuldnern, wenn sie natürliche Personen sind, auf Antrag eine Befreiung von der Restschuld gewähren; die Schuldner müssen sich jedoch zunächst ehrlich um die Tilgung ihrer Schulden bemühen.
Ablösung der Restschuld
Verhält sich der Debitor vorbildhaft? Will Ihnen ein Kreditgeber die Restschuldbefreiung verweigern, sollten Sie einen Rechtsanwalt (dessen Honorare bei Bedarf wieder aufgeschoben werden können) hinzuziehen, um zu beweisen, dass die Berufung unberechtigt ist oder dass es sich um eine triviale Angelegenheit ohne oder mit nur geringem Schaden für den Kreditgeber handele.
Wenn Sie dies schaffen, wird der Schiedsrichter nicht ablehnen, Sie von der Restschuld zu befreien. Eine Gläubigerin, die glaubt, dass Sie gegen Ihre Pflichten verstoßen haben, kann innerhalb der 6-Jahres-Frist auch beim Gerichtshof die sofortige Einstellung des Verfahrens anordnen. Wenn es keine Einwendungen gibt, wird ein gerichtlicher Beschluss erlassen, der auf alle verbleibenden Forderungen verzichtet – unabhängig davon, wie hoch diese noch sein mögen und wie viel Sie bisher an die Kreditgeber gezahlt haben.
Neue Verbindlichkeiten, die während der Dauer des Wohlverhaltens entstehen, sind natürlich von der Freistellung ausgenommen, ebenso wie unverzinsliche Kredite, die Ihnen zur Begleichung der Prozesskosten eingeräumt werden. Die Altgläubiger müssen Ihnen dann die ursprünglichen Schuldinstrumente übergeben. Für die abgegrenzten Kosten eines Insolvenzverfahrens gilt die Restschuldbefreiung jedoch nicht. Es handelt sich dabei nicht um neue Verbindlichkeiten, die in der Zeit des guten Verhaltens entstanden sind.
VORSICHT: Wenn sich später herausstellt, dass Sie Ihre Verpflichtungen verletzen und/oder Ihre Kreditgeber schädigen, kann die Restschuldbefreiung noch bis zu einem Jahr nach der Bekanntgabe aufgehoben werden! INTERESSE: Mit der Tilgung der Restschuld wird der Zahlungspflichtige nicht nur gegenüber allen Gläubigern, sondern auch gegenüber solchen Gläubigern freigestellt, für die er früher Miteigentümer, Bürgen und dgl. war.
Der verbleibende Schuldenerlass gilt auch für diejenigen Kreditgeber, die ihre Ansprüche zu diesem Zeitpunkt nicht vorgebracht haben! Andererseits wird der von der Restschuld befreite Zahlungspflichtige nicht nur gegenüber allen Gläubigern, sondern auch gegenüber solchen Gläubigern freigestellt, für die er selbst einmal Miteigentümer, Garant und ähnliches war. Der Ehepartner haftet nicht für die Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners, auch wenn er ein eigenes Einkünfte hat.
Wenn der Ehepartner als Garant nicht als Gesamtschuldner auftritt. Wenn während der Eheperiode Verbindlichkeiten aufgetreten sind, für die sich der Ehepartner nicht verbürgt hat, kann er dennoch haftbar gemacht werden, wenn die Verbindlichkeiten im Rahmen der gemeinschaftlichen Finanzverwaltung aufgetreten sind. Der unverschuldete Ehepartner ist immer noch gefährdet, wenn er selbst einkommensschwach ist: Er hat ein Einkommen:
Der Ehepartner sollte sich in allen erwähnten Situationen sehr gut rechtlich beraten, um die drohende Gefahr zu vermeiden. Man kann nicht verliert, man kann nur siegen – sofern man nicht gegen seine Verpflichtungen verstößt (siehe Abschnitt „Restschuldbefreiung“, Stichworte Verweigerungsgründe). Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn Sie sogar strafrechtlich verfolgt werden können, gewährt das zuständige Gerichts eine Befreiung von der Restschuld nicht.
Damit sind die Kreditgeber nicht mehr an die Insolvenzvereinbarungen geknüpft und können die gesamte Forderungen wieder eintreiben. Am Ende werden alle verbleibenden Forderungen abgebaut, so hoch sie auch sein mögen. Die Befreiung eines Schuldners von der Restschuld kann, wie erwähnt, verweigert werden und das Konkursverfahren kann eingestellt werden, wenn er seine Pflicht zur Mitwirkung nicht erfüllt hat (§ 290 Abs. 1 InsO).
Die Sache: Einem Gläubiger wurde in einem vorangegangenen Prozess wegen Verstoßes gegen seine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht die Befreiung von der Restschuld verweigert. Er beantragte den Konkurs, den Zahlungsaufschub und die Befreiung von der Restschuld. Mit Bescheid vom 16. Juli 2009 (IXZB219/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Restbefreiungsantrag des Zahlungspflichtigen nicht zulässig ist, wenn er innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren nach Ablehnung der Restschuldbefreiung im vorangegangenen Rechtsstreit wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht anhängig ist.
Sollte einem Gläubiger jedoch in einem vorangegangenen Rechtsstreit die Restschuldbefreiung durch Feststellungsurteil gewährt worden sein und trotzdem wieder zahlungsunfähig geworden sein, entfällt die vorgenannte Schonfrist. Muß ich vor dem Gerichtshof auftreten? Nein. Das ganze Prozedere ist schriftlich.
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