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creditworthiness
Eine Bonitätsbewertung (von bis Punkte) ist ein numerischer Wert, der auf einer Statistik basiert und die Bonität einer bestimmten Persönlichkeit wiedergibt. Beim Bonitätsscoring wird versucht, die Bonität von Debitoren oder Partnerfirmen mehr oder weniger automatisch nach einem bestimmten Schema zu eruieren. Die Punktvergabe erfolgt auf der Grundlage von Kreditnehmermerkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheit“, diese werden gewogen und dann zu einem einzigen Kreditrating zusammengeführt, um die Vergabe mit dieser Gesamtnote zu ermöglichen.
Bei ausreichender Kreditwürdigkeit kann ein Darlehen vergeben werden. Aber nicht nur für Kreditentscheidungen, sondern auch für die Festsetzung von Zinsen und Barkreditlinien. Das zugrundeliegende Scoring-Modell spiegelt die Realität umso besser wider, je weniger Ausfälle es gibt. Kreditwürdigkeitsprüfungen können auf firmeneigenen Angaben basieren (z.B. persönliche Stammdaten, Kreditantragsdaten) oder auch auf externen Angaben, z.B. von Wirtschaftsauskunfteien.
Interne Bonitätsbeurteilungen müssen nicht mit fremden Bonitätsbeurteilungen abgeglichen werden, so dass es zu unterschiedlichen Ausfallswahrscheinlichkeiten kommen kann. Die Kreditinstitute stellen interne „point in time“-Ratings auf, d.h. eine Ausfall-Prognose für ein Jahr nach dem Bewertungsstichtag, während für ein externes Rating ein „through the cycle“-Ansatz, d.h. eine Ausfall-Prognose über den Konjunkturverlauf, zugrunde gelegt wird.
Das Kredit-Scoring wird von Kreditanstalten als statistische Methode verwendet, um eine Risikoklassifikation für private Standardratenkredite und Kleinstkredite vorzusehen. Solche Darlehen werden in der Regel ungesichert gewährt und basieren ausschliesslich auf der persönlichen Kreditwürdigkeit des/der Kreditnehmer(s). Bei der Abwicklung von Ratendarlehen geht es um eine rasche Darlehensentscheidung, wenngleich die finanzielle Situation des Darlehensnehmers im Detail nur bedingt ersichtlich ist.
Wir können bei unseren eigenen Kundinnen und Kunden auf Erfahrung in ihren Kundenbeziehungen zurückgreifen; der Kreditbeauftragte trifft die Bonitätsentscheidung traditionell nach einem individuellen Vorstellungsgespräch, das auf einer objektiven, gefühlsmäßigen Einschätzung basiert, aber auch einen holistischen Gesamteindruck vermittelt. Durch eine Punkteauswertung (Credit Scoring) werden die eingegebenen Kenngrößen vereinheitlicht. Bewertungsvorschriften, die die zu sammelnden Informationen ordnen und einem Punktewert (dem Score) zuweisen, können in unterschiedlichen Vorgehensweisen definiert werden.
Am 1. 4. 2010 ist eine Änderung des Gesetzes über den Datenschutz (BDSG) in Kraft getreten, wonach ein Punktesystem (“ Scoring“) (( “ 28 b BDSG) zur Entscheidungsfindung über die Aufnahme, Umsetzung oder Kündigung eines vertraglichen Verhältnisses mit dem Datensubjekt erlaubt ist, wenn die benutzten Angaben für die Entscheidungsfindung nach einem mathematischstatistischen und wissenschaftlichen Erkenntnisverfahren relevant sind, bei Kreditvermittlern eine Weiterleitung der benutzten Angaben erlaubt wäre, Adressdaten nicht ausschliesslich zur Errechnung herangezogen werden und bei der Verwendung von Adressdaten zuvor über die Verwendung informiert worden sind.
Nach § 34 Abs. 2 GDSG sind Gesellschaften, die das Rating nutzen, seit dem ersten Quartal 2010 dazu angehalten, dem Betreffenden Informationen über die in den vergangenen sechs Monate festgestellten Wahrscheinlichkeiten, die für die Berechnungen herangezogenen Datentypen sowie das Auftreten und die Signifikanz der Wahrscheinlichkeiten von Fall zu Fall und in allgemeingültiger Weise zur Verfügung zu stellen.
Wirtschaftsauskunfteien sind gemäß 34 (4) dazu angehalten, die in den vergangenen 12 Jahren an Dritte weiterzugeben. Hinsichtlich des Scorings wird die Deutsche Datenschutzgesellschaft (DSGVO) in einigen Punkten den aktuellen Stand des Datenschutzes in Deutschland erheblich reduzieren. Zum Beispiel sind Informationspflichten beschränkt, ein erneutes Erstellen von Geoscores ist möglich und strittige Ansprüche können wieder übertragen werden.
Das Bundesdatenschutzgesetz in der neuen Fassung vom 30. Juni 2017 (BGBl. II S. 2097) regelt das Punktesystem als Ergänzung zur Basisdatenschutzverordnung mit Wirksamkeit vom 25. Mai 2018 in 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Seit 1997 stellt die Schweizerische Gesellschaft für Konsumforschung (SCHUFA) ihren Kundinnen und Kunden zusammen mit Kreditauskünften über die einzelnen Konsumenten einen Score-Wert auf der Grundlage der von ihr hinterlegten Informationen zur Verfügung.
Dies ist ein Betrag von 1 bis 100[3], der dem entsprechenden Konsumenten zugewiesen wird und die Ausfallwahrscheinlichkeit wiedergibt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Auftrag negativ auf eine nachfolgende Entscheidung auswirkt. Im Jahr 2001 wurden ca. 6,7 Millionen anonymisierter Datenbestände über eine „Reifezeit“ von 15 Monate evaluiert.
Hypothekenbanken, Versandhäuser, Einzelhandel, Telekommunikationsunternehmen, Genossenschafts- und Sparbanken, Kreditinstitute und das Geschäftsgebiet Sparten. Ab dem 1. April 2010 können sich Konsumenten gemäß 34 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über die in den letzten 12 Monaten an die SCHUFA-Vertragspartner gemeldeten Vergangenheitswerte – also SCHUFA-Scores – informieren. Unter anderem werden von der Stiftung aktuelle, d.h. rechtskräftig festgestellte Buchungen über die offenen Darlehen und Mahn- oder Vollstreckungstitel, aber auch statistische Auswertungen mitberücksichtigt.
Die Informationsbeschaffung wurde bis 2001 als Negativmerkmal in das Ergebnis aufgenommen; nach heftigen Demonstrationen setzte die Stiftung diese Vorgehensweise nach eigenen Aussagen ein. Ausgehend von den angeforderten und vom Darlehensgeber automatisch bestimmten Informationen wird eine Risikoklassifikation erstellt und die Darlehensentscheidung aufbereitet. In der Unternehmensbranche werden die Wirtschaftsdaten weiter ausgewertet; die Betrachtung des Jahresberichtes zur Erstellung und Bewertung von Informationen steht im Mittelpunkt.
Die von den Kreditinstituten betrachteten Risiken entsprechen daher denen der großen Ratinggesellschaften. Durch eine langfristige Bindung zum Darlehensnehmer (Hausbankbeziehung) können Kreditinstitute einen Informationsvorsprung gegenüber einer Ratingagentur erhalten, die nur über Fremdinformationen verfügt. Gegenüber herkömmlichen Methoden hat das Credit-Scoring-Modell Vor- und Nachteile: Bei Kreditgebern (die nicht zwangsläufig Kreditinstitute sein müssen, da das Vorgehen auch für die Finanzierung von Waren genutzt werden kann) wird der Prozess der Kreditentscheidung durch Automation kostengünstiger.
Nicht inbegriffen ist die eigene Berufserfahrung der Darlehensberater. Die langfristige Zusammenarbeit mit dem Darlehensnehmer ist oft ein Informationsvorsprung. Die Kreditsachbearbeiterin bestimmt seinen Gesamteindruck vom Darlehensnehmer. Bei manchen technischen Scoring-Lösungen werden solche Angaben jedoch berücksichtigt. Bei der Bonitätsprüfung sind zwei Arten von Aufwendungen zu berücksichtigen: Ausfallkosten 1 Art: Kredite an bonitätsschwache Ausfallkunden.
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