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Löschung Schufa nach Restschuldbefreiung

BDSG, in Bezug auf die Löschung von Daten zu Einleitungspunkten, wurden bereits mehrere Entscheidungen des Oberlandesgerichts zur Freigabe der Restschuld getroffen. Eine Person, die eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung beantragt, d.h. neun Jahre, ist von den Folgen einer negativen Eintragung betroffen. Geben Sie bekannt, dass Sie nach ergebnislosem Ablauf der gesetzten Frist eine einstweilige Verfügung gegen die Schufa beantragen, die auf die Löschung der fehlerhaften Eintragung abzielt.

Kreditprüfungsgesellschaft

Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei. In der Schufa werden z.B. Verbraucherkredite, Bankkonten, aber auch Zwangsversteigerungen und Vermögensinformationen zwischengespeichert. Jeder kann auf Wunsch Auskunft über seine bei uns hinterlegten personenbezogenen Informationen erteilen. Der Schufa-Eintrag muss nach einer gewissen Zeit entfernt werden. Beispielsweise gilt folgende Löschfrist: Nach drei Jahren Angaben aus den Schuldnerregistern der örtlichen Gerichte (eidesstattliche Versicherung] und Fahndungsbefehl, um den Fahndungseid zu erzwingen.

Sollten Sie der SCHUFA gegenüber beweisen, dass das Landgericht den Eintrag entfernt hat, werden die Angaben bei der Schufa frühzeitig entfernt. Die Schufa muss die Angaben zwar nach Fristablauf entfernen, Sie sollten dies aber vorsorglich überprüfen. Es hat sich herausgestellt, dass oft überholte Informationen in der Datenbank sind.

Der Privatkonkurs – Schufa nach Restschuldbefreiung streichen

Gleichzeitig mit dem Eintritt in die Zahlungsunfähigkeit findet ein Eintritt in die Schufa statt. Jede Buchung, bei der der betreffende Geschäftspartner Schufa-Informationen oder Ihren Score-Wert abfragt, ist für Sie einfach nicht mehr möglich. Nur nach der Phase der guten Führung, die in der Regel sechs Jahre dauert, wird Ihnen ein Gerichtshof eine Befreiung von der Restschuld gewähren.

Das bedeutet aber laut Schufa nicht, dass Sie frei von Schulden sind. An der Schufa gibt es Kündigungsfristen, die eingehalten werden. Mit dem Verzicht auf die Restschuld werden ihre Eintragungen zwar in positive umgewandelt, sie bleiben aber noch drei Jahre intakt. Gelegentlich informieren die Kreditgeber die Schufa nicht über die Begleichung ihrer Schulden.

In diesem Falle ist es empfehlenswert, eine Selbstanzeige zu beantragen und anschließend bei der Schufa einen Löschungsantrag mit der entsprechenden Kennziffer und der Restschuldbefreiung einzureichen. Diese wird dann von der Schufa geprüft und verarbeitet.

Kreditreform oder SCHUFA-Eintrag von Fachleuten entfernen zu lassen!

Darunter der Spruch, dass der GEZ-Inspektor nach drei Besuchen in die Wohnungen darf, oder das Missverständnis, dass für ihre Söhne und Töchter die Verantwortung übernommen werden muss, oder die unerbittliche „Rechtsstaatlichkeit“, dass diejenigen, die ihr Fahrzeug auf das fremde Fahrzeug fahren, immer „schuldig“ sind. Zu diesen unauslöschlichen Sagen gehört auch, dass die Schufa (das selbe trifft auf die berühmt-berüchtigte Schufa zu) eine Non-Profit Organisation oder gar eine Behörde ist, die sich in den Dienste der Menschen gestellt hat, um Informationen zu erheben und diese dann in Form einer Kreditprüfung den Interessenten selbstständig zugänglich zu machen.

Da sich die Schufa oder die Créditreform so aufopferungsvoll um die Informationsbedürfnisse der Bevölkerung sorgt, glauben so viele, wird schon alles seine Berechtigung haben. Ist in den Datenbeständen etwas nicht in Ordnung, wagen die Betroffenen – verschüchtert durch die nachteiligen Auswirkungen schlechter Kreditauskünfte – oft nicht, ihre Rechte über eine reine Höflichkeitsanfrage zur Datenänderung auszuüben.

Selbst wenn die Créditreform oder die Schufa als Inkassobüro auftreten, meinen viele, dass es eine Instanz sein könnte, in der „Widerspruch sinnlos ist“ und es keinen Sinn macht, die Créditreform oder die Schufa zu bitten, fehlerhafte Eintragungen zu streichen. In der Zwischenzeit setzt sich das Unternehmen aus einer ganzen Reihe von ordentlichen privaten Dienstleistungsunternehmen zusammen, die wie andere Unternehmen nach Profitmaximierung trachten – im Prinzip natürlich vollkommen zu Recht.

Neben dem Forderungseinzug ist das Kerngeschäft von Créditreform die Bereitstellung von Kreditinformationen über Firmen und Privatkunden. So lange die gespeicherte Information von Vorteil ist, wird sie von den betroffenen Firmen und Privaten oft gar nicht wahrgenommen. Sind auch diese Daten fehlerhaft, hat der Dateneigentümer ein ernsthaftes Nachteil. Gerade dieses Phänomen hatte einen Kunden, der, bevor er zu uns kam, freundlich, aber definitiv versuchte, einen fehlerhaften Beitrag von der Firma Créditreform auszulöschen.

Auf diese Frage antwortet die Firma Créditreform im Allgemeinen nur mit einem Formbrief, in dem sie darauf hinweist, dass sie prinzipiell auch ohne Zustimmung des Bevollmächtigten zur Datenspeicherung ermächtigt ist. Bei einer erneuten Überprüfung der Dokumente fanden sie „leider eine fehlerhafte Zuordnung“, die aber sofort gestrichen wurde. Auf die falsch abgelegten Angaben hat die Firma Creditreform keinen Kommentar abgegeben.

Unser aussergerichtliches Aufforderungsschreiben, in dem die individuellen fehlerhaften Angaben an uns aufgeführt sind, war im Grossen und Ganzen nur eine Widerholung dessen, was wir unserem Kunden bereits mitgeteilt hatten. Eine Löschung dieser Angaben sowie die von unserer Anwaltskanzlei verlangte Abmahnung sind nicht erfolgt. Mit dem am 5. September 2011 beim LG zu Köln eingereichten einstweiligen Verfügungsantrag wurde dann eine wahre Irrfahrt durch die Rechtsprechung eingeleitet, da die Justiz anscheinend auch nicht gewillt war, sie unter dem Gesichtspunkt des offiziellen Status von Créditreform zumindest auf der Ebene der Landgerichte zur Befolgung des Gesetzes zu drängen.

In der Zwischenzeit hatten die Mitarbeitenden von Creditreform den Mandanteneintrag wie gewünscht geändert und in der Anhörung natürlich darauf hingewiesen, dass mit der Berichtigung das Wiederholungsrisiko weggefallen sei, so dass der Gesuch zumindest aus diesem Grund nun abgelehnt werden müsse. Nach mehr als dreiwöchiger Frist, d.h. erst am 18. November 2011, tröstete sich das LG endgültig mit einem begründeten Urteilsantrag, mit dem es nun den begründeten Sachverhalt mit der Behauptung, dass im Falle einer Streitigkeit die Gefahr einer Wiederholung besteht, weil der Angeklagte offensichtlich kein Recht auf die Aufbewahrung fehlerhafter Angaben habe, im Wesentlichen abwies.

Sie ist als Auskunftei auf das vertrauensvolle Verhältnis der Informationssuchenden zur Genauigkeit der von ihr abgelegten geschäftsrelevanten Informationen angewiesen. 2. Andererseits ist die Reproduktion genauer Angaben die geschäftliche Grundlage der Angeklagten. Die Klägerin verzichtete zudem auf eine außergerichtliche Korrektur der Angaben im Detail. Der Angeklagte habe nicht informiert, welche der von ihr gemachten Angaben falsch seien.

Wie das Landgericht Koeln mitteilte, gilt hier offensichtlich, was nicht sein darf. Und sollte die unglückliche Créditreform während der gesamten Flut von Informationen einmal versehentlich einen Irrtum begehen, sollte der Betreffende helfen, diesen zu beheben. Der Antragsgegner hat auf Antrag des Oberlandesgerichts in einer mündlichen Anhörung die außergerichtliche Abmahnung durch den Senat abgegeben und sich gegenüber unserem Auftraggeber verpflichtet, auf die Erhebung, Speicherung, Änderung oder Verwendung bestimmter Angaben zu verzichten, wenn eine Konventionalstrafe von 5. 100,00 ? vermieden wurde.

Das Oberlandesgericht sah natürlich sowohl den Grund für die Eile als auch das Verfügungsrecht. Durch die unbestreitbar unrichtige Speicherung von Kundendaten hat die Firma Créditreform die persönlichen Rechte des Kunden missachtet und damit eine nicht zu widerlegende Gefahr der Wiederholung hervorgerufen. Das verlangte Unterlassungsgebot mit Strafklausel war nicht ergangen.

Es reicht nicht aus, nur die Angaben zu korrigieren. Für unseren Kunden war dies jedoch noch nicht das Ende des Falles. Gleichwohl wollte Créditreform die notwendigen Prozesskosten nicht durch zwei Verfahren übernehmen, da unser Kunde einen Dispositionsgrund missbraucht hatte (!) und ein einstweiliger Verfügungsprozess nicht erforderlich war.

Nach der bereits in der Anhörung von den Mitgliedern des Senats des OLG Cologne geäußerten Überraschung darüber, warum die erforderliche Abmahnung von Créditreform nicht viel früher abgegeben wurde, haben sie in einer Entscheidung vom 8. März 2012, Az. 18 E 304/11, klare Aussagen zu dieser Ansicht getroffen und auch die Verfahrenskosten für beide Fälle der Angeklagten auferlegt.

Schützen Sie sich vor der Aufbewahrung fehlerhafter Angaben! Unseres Wissens ist der von unserer Sozietät vertretene Sachverhalt der erste, in dem die Firma von einem höheren Gericht in Bezug auf falsche Angaben eindeutig an ihre Stelle gesetzt wurde. Auf der einen Seite beweist der Prozess, „dass sich offensichtlich niemand wirklich wagt, seine Rechte vor Gericht gegen die traditionelle Kreditreform zu durchsetzen.

Auf der anderen Seite beweist der Prozess, dass man sich auch vor Gericht wirksam gegen die Aufbewahrung von falschen Angaben abwehren kann. Ein schlechter Kreditbericht ist kein Schlaganfall oder eine Bestrafung durch Gott, der man ohnmächtig ausgesetzt wäre, sondern letztlich nur die Informationen aus einer Datensammlung eines Privatunternehmens aus ganz anderen Datenquellen, die natürlich auch fehlerhaft oder überholt sein können.

Jede Person hat ein Recht auf Löschung fehlerhafter Eintragungen durch Créditreform (oder Schufa). Auch muss der Betreffende nicht erklären, warum die Angaben unrichtig sind oder gar die korrekten übermitteln, wie es die Firma Créditreform oder die Schufa anregt. Selbst wenn die Kreditreform oder die Schufa dies natürlich wünscht, muss der Betreffende bei der Bewerbung seiner Angaben nicht mitwirken.

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