Wir prüfen für unsere Kunden die Schufa-Einträge und löschen sie so weit wie möglich. Verteidigen Sie sich gegen falsche Eingaben auf der Schufa! Mit der Schufa (oder den entsprechenden Alternativen) werden grundsätzlich alle personenbezogenen Daten einer Privatperson wie Name, Adresse oder Geburtsdatum gespeichert. In der Schufa Zentrale und in den Gläubigerbüros gibt es Menschen und keine Maschinen. Falsche Eingaben sind daher keine Seltenheit.
Schufa-Eintrag gelöscht mit Musterbrief und Ratgebern
Die von der Schufa erfassten Angaben sind nicht immer richtig und zeitnah. Sie sollten in diesem Falle so schnell wie möglich handeln und die Löschung der Dateien veranlassen. Diese von der Schufa erhobenen Angaben stellen eine wesentliche Entscheidungsbasis für den Abschluss von Verträgen dar und können sich nachteilig auf die Kredit- oder Einkaufskonditionen auswirkt. Im Folgenden erfahren Sie, welche personenbezogenen Nutzungsdaten die Schufa über Sie gespeichert hat, woher und wann Sie diese erhalten und wie Sie sie gegebenenfalls entfernen können.
Über eine kostenfreie Schufa-Selbstauskunft können Sie einen Überblick über die über Sie gespeicherte Schufa-Information haben. Was für Angaben werden von der Schufa gespeichert? Schufa erfasst Angaben über Ihre Zahlungsverpflichtungen und den Abschluss von Verträgen. Ihr Zahlungsverhalten wird auch bei der Schufa erfasst. Man kann die abgespeicherten Werte in Negativ- und Positivdaten unterteilen. Vor allem aber sind es die Negativdaten, die den Vertragsabschluss und die Vertragsbedingungen massiv beeinflussen können.
Daher ist es besonders darauf zu achten, dass die Angaben der Schufa richtig sind und keine Irrtümer sind. Wer gibt diese Informationen an die Schufa weiter? Die Schufa verfügt mit rund 9.000 Kontrahenten über ein großes Partnernetzwerk, das die über Sie gesammelten Informationen mit der Wirtschaftsauskunftei teilt. Zum Partnernetzwerk der Schufa gehören Kreditinstitute und Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Versandhäuser und Einzelhändler.
Die Schufa wird über die abgeschlossenen Kontrakte, Darlehen, Teilzahlungsverträge etc. informiert und auf Wunsch mit den anderen Geschäftspartnern zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit und eines allfälligen Ausfallrisikos ausgetauscht. Wo kann ich die von der Schufa erfassten Messdaten nachvollziehen? Nach § 34 des BDSG kann jeder deutsche Staatsbürger einmal im Jahr bei der Schufa eine Selbstanzeige einreichen.
Der Antrag kann auf der Schufa-Website gestellt werden. Ab wann kann ein Schufa-Eintrag entfernt werden? Schufa-Eintragungen müssen nach einem gesetzlichen Zeitraum automatisiert werden. Dennoch kann es vorkommen, dass die Schufa einen Irrtum begeht. Falls Sie entdecken, dass die Schufa unrichtige oder überholte Angaben über Sie hat, sollten Sie diese so schnell wie möglich löschen lassen, um mögliche Benachteiligungen zu verhindern.
Dazu kontaktieren Sie die Schufa in einem informellen Brief, begründen Ihren Antrag und fügen Belege (z.B. Belege etc.) bei. Was muss der Antrag auf Löschung enthalten? Zur Löschung der Schufa-Daten reicht ein formloser Brief mit dem Antrag auf Löschung des genannten Eintrages. Begründen Sie, warum der Eintrag entfernt werden soll.
Fügen Sie bitte alle wichtigen Angaben bei, um die Genauigkeit Ihres Löschauftrags zu unterstützen. Schicken Sie den Brief an: Sie können sich auch an den Schufa-Ombudsman wenden. Zusammengefasst wollen wir Ihnen noch einmal erklären, wie Sie einen Schufa-Eintrag entfernen können. Selbst wenn die meisten Schufa-Einträge automatisiert entfernt werden, kann es vorkommen, dass bei der Schufa überholte oder fehlerhafte Angaben zu Ihrem Bezahlverhalten vorzufinden sind.
Wenn Ihr Widerspruch berechtigt ist, können Sie diesen durch ein formloses Anschreiben aufheben. Wenn die Schufa Ihren Antrag ablehnt, haben Sie weiterhin die Wahl, den Vorgang in die Hand eines Rechtsanwalts oder des Schufa-Ombudsmanns zu legen.
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