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Kredit über Privatpersonen

Wenn Sie mehr Geld benötigen, als Sie zur Hand haben, können Sie einen Kredit aufnehmen. Häufig fungieren Verwandte oder Freunde als Kreditgeber. Es gibt aber auch Internetplattformen, die Kredite von Privatpersonen an Privatpersonen ermöglichen. Die Kreditnehmerin leiht sich Geld von einer anderen Person ohne Beteiligung eines Kreditinstituts. Eine Kreditaufnahme ist immer an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

Kommunal garantierter Kredit für Privatpersonen

3.3 Für alle Kreditzwecke müssen die eigenen Wohnbedürfnisse gedeckt werden. 3.4 Das Monatseinkommen der Familie oder des Zusammenlebens darf 2.180,00 Euro nicht übersteigen. 4.1 Darlehen werden bis zu einem Höchstbetrag von 7.300 Euro gewährt. 4.4 Die Tilgung des Darlehens hat in Monatsraten binnen 60 Tagen nach Zuteilung zu geschehen.

4.5 Das Darlehen ist zur unverzüglichen Tilgung verpflichtet, wenn der Darlehensantragsteller trotz Zahlungsaufforderung mit drei Teilbeträgen in Verzug ist. 4.6 Alle mit der Darlehensgewährung verbundenen Aufwendungen, Abgaben und Entgelte gehen zu Lasten des Darlehensantragstellers und der mitgeverpflichteten Personen. 4.7 Verlegt der Darlehensnehmer während der Laufzeit des Darlehens seinen dauerhaften Wohnort außerhalb des Gemeindegebiets, verfallen die Zinsvergütung und die Bürgschaft der Gemeinde Hinterbrühl. 4.2.

4.8 Veränderungen der Fördervoraussetzungen und -bedingungen sind der Marktstadt hinterbrühl unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls können die bereits gezahlten Fördermittel von der Marktstadt Rückforderung an den Antragsteller erfolgen. 5.1 Die Kreditvergabe wird von einem Kreditgeber vorgenommen, bei dem der Kreditnehmer frei entscheiden kann, bei welchem Kreditgeber er das Darlehen in Anspruch nimmt.

5.2 Die Gemeinde Hinterbrühl verpflichtet sich, diesen Instituten eine Ausfallbürgschaft zu stellen, wenn für jeden Kreditnehmer eine Lebensversicherung geschlossen wird. 5.3 Die Ausfallbürgschaft setzt sich zusammen aus dem Darlehenskapital, der Verzinsung bis zum Höchstbetrag aus der Formel[Sekundärmarktrendite + 2 % ] und den dem Kreditinstitut entstandenen Aufwendungen und Entgelten, soweit sie im Sparkassensystem gebräuchlich sind.

5.4 Die Zahlung des Kredites wird nicht in bar geleistet, sondern unmittelbar vom jeweiligen Institut an die Gemeinde Hinterbrühl, an die Wohnbaugenossenschaften oder an Händler weitergeleitet. 5.5 Das betroffene Institut hat das Kreditereignis zu überwachen, die Tilgungsraten einzuziehen und gegebenenfalls nach Mahnung und Klageerhebung zur Rückzahlung aufzufordern. 6.1 Die Antragstellung (Kreditantrag sowie Antrag auf Übernahme der Haftung und Zinsvergütung) findet bei der Gemeinde Hinterbrühl statt.

6.2 Bei Einhaltung dieser Vorgaben beschließt der Gemeindevorstand über die Übernahme der Haftung und der Zinsvergütung durch die Gemeinde Hinterbrühl. 2.

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