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Kredit mit Bürgen

Ein Kredit mit einem Bürgen eignet sich vor allem für Verbraucher, die über eine schlechte Bonität verfügen. Für sie kann eine Bürgschaft die einzige Chance auf ein Darlehen darstellen. Zwei Herausforderungen ergeben sich: Zum einen müssen Interessierte einen Bürgen finden, das erweist sich vielfach als schwierig. Zum anderen sollten sie Bürgen mit Bedacht auswählen.

Bürgschaften: Kredit trotz schlechter Bonität

Kreditgeber prüfen in der Regel umfassend die Bonität eines möglichen Kunden. Erstens kontrollieren sie die Schufa-Datei auf negative Einträge. Zweitens fordern sie Einkommensnachweise. Ein negatives Ergebnis dieser Bonitätsprüfung führt zu einer Absage. Das betrifft vornehmlich Menschen mit vergangenen Zahlungsverfehlungen und damit einer negativen Schufa-Datei. Aber auch Einkommenslose oder Geringverdiener können sich mit diesem Problem konfrontiert sehen. In allen diesen Fällen können Betroffene mit einem Bürgen ein Darlehen erhalten, sofern der Ausgewählte die Bonitätsprüfung bei der Bank besteht. Dieser Bürge übernimmt dann sämtliche Risiken für Zahlungsausfälle. Kann der Kreditnehmer die Raten nicht mehr stemmen, muss der Bürge sie überweisen. Dazu verpflichtet er sich im Bürgschaftsvertrag. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen können oder wollen, muss er mit rechtlichen Maßnahmen bis hin zur Pfändung rechnen.

Ein Kredit mit einem Bürgen kann aber auch anderen Zweck erfüllen: das Senken der Zinssätze. In diesem Beispiel erfüllt der potenzielle Kreditnehmer die Bonitätskriterien, die Bank stuft die Kreditwürdigkeit aber als eher schlecht ein und verlangt deswegen einen hohen individuellen Zinssatz. Mit einem Bürger, der eine höhere Bonität aufweist, lassen sich im Vergleich dazu günstige Zinsen vereinbaren. Auch in diesem Fall trägt der Bürge das komplette Risiko bei Zahlungsausfällen. Deshalb sollten Bürgen stets abwägen, ob sie dem Kreditnehmer vertrauen und dieser die Raten voraussichtlich leisten kann.

Bürgschaft: Wer kommt infrage?

Einen Kredit mit Bürgen abzuschließen, setzt selbstverständlich einen Bürgen voraus. Das erweist sich als die größte Problematik. Es braucht einen Menschen, der für die finanziellen Risiken eines Darlehens einsteht. So jemand findet sich meist im familiären Umfeld, zum Beispiel der Großvater oder eine Tante. Vielleicht unterzeichnet auch ein Lebensgefährte oder eine Geschäftspartnerin einen Bürgschaftsvertrag. Jeder Interessierte muss selbst einschätzen, ob eine Person der persönlichen Umgebung eine solche Bürgschaft übernehmen könnte.

Verbraucher sollten aber stets gut überlegen, ob sie einen Kandidaten mit gutem Gewissen nach einer Bürgschaft fragen können. Konkret bedeutet das: Sie sollten sicher sein, dass sie die Raten bis zum Ende der Laufzeit bezahlen können. Andernfalls muss der Bürge einspringen, was jeden Kreditnehmer peinlich berühren dürfte. Darüber hinaus könnte das auch zu Spannungen oder gar einem Zerwürfnis mit Verwandten, Freunden und Bekannten führen. Das möchte bestimmt jeder gerne vermeiden.

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