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Kredit Lebensversicherung

Früher war es oft üblich, Investitionsmaßnahmen über eine Lebensversicherung als Rückzahlung abzuschließen. Wohnungsbaudarlehen und Lebensversicherung sind zwei Produkte, die sich sehr gut kombinieren lassen. Damit sichert der Versicherungsnehmer gleichzeitig den Kredit und seine Familie. Die Lebensversicherung spart heute kaum noch Zinsen. Ein Kreditnehmer nimmt ein Darlehen auf, für das er nur die Zinsen für die gesamte Laufzeit zahlt, aber nicht zurückzahlt.

Mit Lebensversicherung kreditieren – Steuerersparnis

Oft wird ein Darlehen in Kombination mit einer Lebensversicherung nicht nur als ideale Kombination aus Kreditsicherung und Gewinnstreben, sondern auch als steuerliches Sparmodell beworben, insbesondere wenn es um den Kauf oder den Neubau von zu vermietenden Objekten geht. Die Idee hinter diesem Steuermodell ist die Möglichkeit der Steuereinsparung durch die Abwertung von Werbungszinsen und damit eine Verminderung des zu versteuernden Einkommens/Gewinns sowie die Möglichkeit der Nutzung einer Steuerentlastung bei der Auszahlung der Lebensversicherung.

Der Grund: Die steuerlichen Vorteile einer Lebensversicherung, vor allem die Hälfte der Steuern auf eine Auszahlung der Lebensversicherung, werden nur unter gewissen Bedingungen eingeräumt. Kapitallebensversicherungsbeiträge können als privater Rentenaufwand von der Abgabe abgezogen werden, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 13.600 EUR pro Jahr – darunter fallen aber auch die Pflichtversicherungsbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse und die Sozialversicherung.

Im Falle eines durch eine Lebensversicherung gedeckten Darlehens wird der Darlehensbetrag während der Darlehenslaufzeit nicht tatsächlich getilgt, sondern es werden nur Zinszahlungen geleistet – die tatsächliche Rückzahlung wird in die Lebensversicherung einbezogen. Dies führt zu einer höheren Zinsbelastung bis zum Ende der Laufzeit als bei einem herkömmlichen Darlehen, das durch die Rückzahlung des Darlehens kontinuierlich abfällt.

Steuerlich gesehen ist es von Interesse, dass das Darlehen selbst nicht als Teil der Werbekosten für eine Miete in Anspruch genommen werden kann, sondern die Kreditkosten – und dazu gehören auch die Zinskosten. Aufgrund einer anhaltend hohen Zinsbelastung können die Erträge aus einer Miete, nicht bei Eigennutzung, durch die hohen Zinsbelastungen ausgeglichen und das zu versteuernde Ergebnis reduziert werden.

In der Regel ist die Hälfte der Einkünfte aus der Lebensversicherung davon abhängig, dass die Lebensversicherung erst nach dem vollendeten sechzigsten Geburtstag ausgezahlt wird und eine Mindestdauer von 12 Jahren hat – bei der Finanzierung von Immobilien wird jedoch die Hälfte der Steuer nur dann gezahlt, wenn das durch eine Lebensversicherung gesicherte Darlehen: – die Zahlung der Lebensversicherung darf den Darlehensbetrag nicht überschreiten.

Das bedeutet in der Realität, dass die Hausbank eine so geförderte Liegenschaft nicht als Zusatzsicherheit zur Lebensversicherung benötigt und dass die Einnahmen und die Auszahlungen der Lebensversicherung immer unter dem Kreditbetrag bleiben müssen und das Darlehen daher nicht zu 100% gedeckt ist – vor allem wird der Mangel an 100% Abdeckung nur einige wenige Kreditinstitute veranlassen, eine Liegenschaft nicht als Nachforderung einzufordern.

Eigennutzer, die die erhöhte Zinsbelastung aus steuerlichen Gründen nicht abzuschreiben vermögen, aber die höheren Lebensversicherungsbeiträge als Teil der Pensionsaufwendungen beanspruchen können – die Lebensversicherungsbeiträge können jedoch kaum vollständig von der Besteuerung abgezogen werden, da die Pensionsaufwendungen in der Regel durch die Privatrente oder die gesetzliche Pflichtversicherung aufgebraucht sein werden.

Hauseigentümer, die damit eine Mietimmobilie refinanzieren wollen, so dass sie die erhöhten Finanzierungszinsen nur im Wege der einkommensabhängigen Kosten von der Steuern abziehen können. Die Steuervorteile der Hälfte der Steuern lohnen sich für Eigennutzer und Grundbesitzer nur bedingt, da diese nur dann eingeräumt werden, wenn die Liegenschaft frei von Ansprüchen ist und eine Deckungslücke zwischen Lebensversicherung und Darlehensbetrag liegt.

Damit wird das Bestreben verpasst, die Lebensversicherung mit einem Profit am Ende des Darlehens zu verlassen und „etwas zurückzubekommen“. Inwieweit sich diese Finanzierungsform deshalb lohnen sollte, ist nur dann sinnvoll, wenn Sie wesentlich mehr Steuer einsparen können und die eingesparten Steuerbeträge die höheren Zinsbelastungen übertreffen.

Geringe Einkünfte, die im idealen Falle alle 3 Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können, sind sowieso einer kleineren Steuerbelastung unterworfen – große Einkünfte kommen kaum in den Genuss der fiskalischen Gunst, da sie im schlimmsten Falle nur den erhöhten Einkommensabzug bei der Verpachtung verwenden können, der sich umso seltener verzinsen lässt.

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