Wir unterstützen Sie als zuverlässiger Partner mit einer umfassenden Kredit- und Finanzierungsberatung sowie individuellen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen. Es gibt jedoch einen Haken, nämlich die Verbindung zum finanziellen Zweck. Die passende Finanzierung für Ihren Bedarf. Mit unseren Finanzierungslösungen unterstützen wir Sie bei Ihrem Projekt. On-line-Kredit, Direktkredit, Top-Kredit, Kredit im Handel und Finanzierung im Online-Shop.
Fremdkapitalbasis Darlehen zur Betriebsmittelfinanzierung
Die Aufnahme von Basisdarlehen ermöglicht es, das kurzfristige Vermögen zur Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs zu verwenden, um zum Beispiel den gestiegenen Betriebsmittelbedarf eines Betriebes in der Wachstumsphase zu decken oder Schwankungen der Rohstoffpreise aufzufangen. Auch die Aufnahme von Basisdarlehen, die aus dem US-Finanzierungsmarkt stammen, gewinnt für die Finanzierung des Nettoumlaufvermögens in der Bundesrepublik immer mehr an Gewicht.
Die Aufnahme von Basiskrediten ist besonders dann von Interesse, wenn es darum geht, einen höheren Betriebsmittelbedarf zu decken oder volatile Rohstoffpreise in der Wachstumsphase auszugleichen. Basisdarlehen sind Asset-basierte Finanzierungstransaktionen, die jedoch eine Zwischenposition zwischen rein Cashflow-basierten Finanzierungstransaktionen und rein Asset-basierten Finanzierungstransaktionen eingenommen haben.
Stattdessen werden in der Regel Basisdarlehen gesichert, bei denen das zu refinanzierende kurzfristige Vermögen (oder ein Teil davon ) als Sicherheiten dienen. Bei einem Basisdarlehen ist die Kredithöhe an das kurzfristige Vermögen des Konzerns gekoppelt (die Kreditbasis, die mit einem Beleihungswert zu vergleichen ist).
Dies bedeutet, dass die eingeräumte Kreditlimite je nach Höhe des kurzfristigen Vermögens „atmet“. Bei einer Erhöhung des kurzfristigen Vermögens wird die eingeräumte Kreditlimite bis zum maximal für die Kreditlimite festgelegten Betrag analog angehoben. So kann der gestiegene Working-Capital-Bedarf z.B. in Wachstumsstadien oder bei gestiegenen Rohmaterialpreisen gedeckt werden, da sich die eingeräumte Linie auch mit einer Erhöhung des (Werts des) kurzfristigen Vermögens bis zum festgelegten Maximalbetrag der Linie ausweitet.
Anders als herkömmliche Betriebsmitteldarlehen, die zusätzlich über ein anfänglich festes Kreditlimit verfügen, verändern die Basisdarlehen die tatsächliche verfügbare Kreditlimite in Abhangigkeit vom kurzfristigen Vermögen und können sich bis zum festen Maximalbetrag vergrößern oder verkleinern. Darüber hinaus haben die Aufnahme von Basisdarlehen in der Regel einen geringeren Zweck als normale Betriebsmitteldarlehen.
Vor allem die Aufnahme von Basisdarlehen dient der Finanzierung des Betriebskapitals. Eine weitere Besonderheit bei der Aufnahme von Basisdarlehen ist, dass sie im Unterschied zu den meisten Betriebsmitteldarlehen in der Regel unterlegt sind. Die finanzierende Hausbank muss vom Kreditnehmer für die der Finanzierung zugrunde liegenden Vermögenswerte, d.h. das kurzfristige Vermögen, bürgen.
Dadurch wird gewährleistet, dass die Vermögenswerte, die als Grundlage für die Finanzierung fungieren, auch der Finanzierungsbank als Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden. Damit ist auch die vorläufige Position der Fremdkapitalbasisdarlehen zwischen Cashflow-basierten und rein Asset-basierten Finanzierungsformen ersichtlich. Im Unterschied zu konventionellen Working -Capital-Darlehen wird im Zusammenhang mit den Basisdarlehen auch ein erweiterter Ausweis über die Kreditbasis beschlossen (siehe dazu auch den Punkt „Borrowing-Basiszertifikat“).
Die hier dargestellten Darlehensbasisdarlehen, die als Sicherungswert an das kurzfristige Vermögen geknüpft sind, sind von Finanzgeschäften zu differenzieren, die als finanzielle Kenngröße eine Kreditbasisverpflichtung haben. Wurde eine Kreditbasisvereinbarung getroffen, so ist die Kreditlimite nicht abhängig vom kurzfristigen Vermögen, sondern die Erfüllung der Kreditbasisvereinbarung wird im Hinblick auf die Erfüllung der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen überprüft.
Für die Aufnahme von Basisdarlehen wird eine Kreditlimite für die Kreditlimite festgesetzt, die je nach Kreditbasis unterschiedlich ist. Zu diesem Zweck werden auch die detaillierten Regeln für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und deren Ermittlung aufgestellt. Im ersten Schritt wird ermittelt, welche kurzfristigen Vermögenswerte die Fremdkapitalbasis ausmachen.
Im zweiten Verfahrensschritt werden Abzüge auf den entsprechenden Vermögenswert festgelegt, z.B. welche Abzüge für die Ermittlung der Fremdkapitalbasis auf den Betrag von bestimmten Außenständen oder Waren im Bestand vorgenommen werden sollen. Ausgehend von den für jede Vermögensgruppe ermittelten Wertansätzen wird dann die entsprechende Fremdkapitalbasis ermittelt.
Der ermittelte Kreditrahmen stellt dann die obere Grenze der verfügbaren Kreditlimite dar. Zur Sicherstellung der Erfüllung der Kreditbasis werden Rückzahlungsverpflichtungen für den Falle der Überschreitung der aktuellen Kreditbasis abgeschlossen. Dabei wird die Kreditlimite so weit reduziert, dass die Inanspruchnahme der Kreditlimite die Kreditbasis nicht mehr übertrifft.
Dies bedeutet, dass sich ein Basisdarlehen im Sinne der Vertragsregelungen auch von einem konventionellen Betriebsmitteldarlehen unterscheiden kann, da es in diesem Falle keine „Überziehung“ der verfügbaren Kreditlimite geben kann. Der Nachweis der jeweiligen Kreditbasis erfolgt durch die Ausstellung eines Kreditbasiszertifikats. Dies ist eine Bescheinigung des Betriebes über die Größe der Kreditbasis.
Dieser Bestätigungsvermerk spiegelt die vertragliche Ermittlung der Darlehensbasis wider und beinhaltet die Ermittlung der Darlehensbasis, aufgeschlüsselt nach den Vermögenswerten, die die Darlehensbasis ausmachen, und den zu gewährenden Nachlässen. Das Basiszertifikat ist eine Pflicht des Unternehmers, die finanzierende Hausbank zu informieren.
Die Ausstellung des Basiszertifikats erfolgt in regelmässigen, kurzfristigen Intervallen und in Abhängigkeit von den entsprechenden Verträgen mit der Finanzierungsbank. Typische Berichtszeiträume reichen von wenigen Tagen bis zu zwei (in Ausnahmefällen vier) Kalenderwochen. Der Betrag der verfügbaren Kreditlimite wird durch die Ausstellung des Basiszertifikats angepasst.
Der verfügbare Betrag der Darlehenslinie hängt ab dem Ausstellungszeitpunkt des Basiszertifikats von der im Basiszertifikat ermittelten Darlehensbasis ab. Unterschreitet dieser Betrag die aktuellen Darlehensbeträge, sind Kreditmittel in einer Größenordnung zurückzuzahlen, die gewährleistet, dass der derzeitige Maximalbetrag der Linie wieder einbehalten wird.
Praktisch wird bei der Ermittlung der entsprechenden Disagien auf die Vermögenswerte, die die Kreditbasis darstellen, sehr präzise unterschieden. Bei der Ermittlung der entsprechenden Disagien auf die in der Darlehensbasis enthaltenen Forderungsbestände wird zunächst darauf eingegangen, wie die Forderungsbestände im eigenen Haus verwaltet werden und wie das interne Risiko-Management abläuft.
So kann ein Konzern auch über ein eigenes Debitorenmanagement die zu ermittelnden Abzüge bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage beeinflussen. Liquidationsrisiken sind zum Beispiel die Fälligkeit von Außenständen, Rechtsdurchsetzungsrisiken oder in Einzelfällen das Fehlen von Kreditversicherungen. Wie bei den Außenständen werden auch bei den Waren Rabatte auf den effektiven Wert der Ware gewährt.
Zum Beispiel werden für leicht vergängliche oder saisonale Waren andere Abzüge vorgenommen als für Waren, die im Zuge der Sicherheitenverwertung „leicht“ zu verkaufen sein werden. Für die Ermittlung der Fremdkapitalbasis sind neben den oben genannten Wertminderungen von Forderungen oder Gütern auch Schulden aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Schulden, deren Gegenleistung für die Ermittlung der Fremdkapitalbasis festgelegt wurde, in Abzug zu bringen.
Nach folgendem Modell könnte die Ermittlung der Kreditbasis vereinfachen: Die Kreditvergabe erfolgt nach dem Modell: 1: Zusätzlich zum gestiegenen Berichtsaufwand durch die regelmässige Ausgabe von Basiszertifikaten ist bei der Aufnahme von Basisdarlehen zu berücksichtigen, dass diese auch bilanziell und tatsächlich durch die vorhandenen IT-Systeme, das Accounting und die Warehousing abzubilden sind und dass dies nicht nur zunächst zu einem höheren Verwaltungsaufwand sondern auch zu einem laufenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand bzw. zum Rückgriff auf zusätzliche Überwachungsinstrumente führt.
Die Aufnahme von Basisdarlehen ermöglicht die Finanzierung eines gestiegenen Betriebsmittelbedarfs bei steigendem (Wert des) Umlaufvermögens bis zu einem zunächst festen maximalen Kreditbetrag. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die regelmässige Ausstellung des Basiszertifikats in sehr kurzer Zeit zu erhöhtem Berichtsaufwand für die finanzierende Hausbank führen kann.
Auf der anderen Seite kann dieser Mangel durch die Möglichkeit ausgeglichen werden, dass Basisdarlehen günstiger sind als konventionelle ungesicherte Barkredite. Dies macht die Aufnahme von Basisdarlehen zu einer alternativen Finanzierung des Betriebsmittelbedarfs. Die Kreditaufnahme von Basisdarlehen hat zudem den Vorzug, dass das Darlehen an das kurzfristige Vermögen gekoppelt ist und somit Spielraum für Investitionen (Capex) lässt, da die zu refinanzierenden Anlagegüter nicht als Sicherheiten im Basisdarlehen eingebunden sind, sondern weiterhin als Sicherheiten für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt werden.
Leave a Reply