Da sie jedoch nur von Geldverleihern mit Wucherzinsen leihen konnten oder von ihren Rohstofflieferanten abhängig waren, erzielten die Ärmsten kaum Gewinne. Aus Mangel an Sicherheiten waren die Großbanken nicht bereit, diesen Menschen Kredite zu gewähren. In der Tat gibt es jedoch eine Reihe von zusätzlichen Kosten, wenn Sie ein Darlehen aufnehmen: Prüfen Sie die Bonität, bevor Sie eine Finanzierung beantragen. Voraussetzung für die Kreditaufnahme ist unter anderem eine ausreichende Bonität.
Besicherung des Darlehens: Welche Aktiva sind geeignet?
Jeder, der einen Kredit oder ein Kredit bei einer Bank aufnehmen möchte, wird in der Regel danach befragt, welche Sicherheit oder Kreditsicherheit er bereitstellen kann. Sie werden der Bank zur Verfuegung gestellt und haben einen entscheidenden Einfluss auf den Kreditzinssatz. Besonders gut eignen sich Grundstücke oder die Übertragung von Eigentumsrechten. Am stabilsten sind in der Regel Liegenschaften.
Die Kredite werden häufig zur Neubaufinanzierung oder zum Immobilienerwerb eingesetzt. Weil die Liegenschaft nicht als Pfand bei der Bank deponiert werden kann, sind die Liegenschaften mit Rechten für den Darlehensgeber belaste. Beispielsweise wird der Bank ein Vorzugsrecht im Falle einer Versteigerung einer Liegenschaft eingeräumt, um die Tilgung des gewährten Darlehens sicherzustellen.
Zu den gebräuchlichsten Sicherungsrechten gehören die Grundpfandrechte und die Grundpfandrechte. Im Falle einer Grundpfandrechte wird ein Darlehen durch Eintrag einer Grundpfandrechte in das Kataster des Grundstücks gesichert. Dieses Grundpfandrecht wird auch dann beibehalten, wenn die Liegenschaft bereits voll eingezahlt ist. Der Wegfall der Grundpfandrechte ist gesondert zu beantragen.
Diese Grundstücke haben den Vorzug, dass sie immer wieder genutzt werden können, auch wenn das Darlehen bereits abbezahlt ist. D. h., wenn eine Grundpfandrecht in Höhe von 20.000 EUR registriert ist und verbleibt, kann diese immer als Sicherheitsleistung genutzt werden. Weil eine Immobilie einen stabilen Wert hat, akzeptieren die Kreditinstitute sie gern als Sicherheiten für Kredite.
Besonders hervorzuheben ist die Zuordnung der Rückkaufwerte von Lebensversicherungspolicen. Dieser Rückkaufswert steht dem Darlehensgeber nach der Übertragung zur Verfügug. Rückkaufwerte haben den Nachteil, dass sie bei regelmässigen Prämienzahlungen kontinuierlich ansteigen und somit an Wert gewinnen. Andere Wertschriften oder Sparguthaben können aber auch als Sicherheit für Kredite verwendet werden. Die Verpfändung geschieht in der Regel durch Verpfändung an den Ausleiher.
Der Darlehensgeber hat damit das alleinige Nutzungsrecht. Wenn Sparguthaben oder Festzinsanleihen ihren Wert behalten, kann der Wert von Wertpapieren schwanken. Reicht das Grundstück und die Eigentumsrechte als Sicherheit für ein Darlehen nicht aus, ist die Garantie eines Dritten eine weitere Möglickeit. Der Garantiegeber trägt entweder die volle Haftung, d.h. im Fall der Insolvenz des Schuldners hat er allein die offenen Beträge zu erstatten.
In diesem Fall ist der Garantiegeber nur für einen bestimmten Teil des Darlehens haftbar. Edle Metalle als Sicherheiten für Darlehen sind in der heutigen Zeit recht unüblich, da die Lagerung und Wertermittlung von physikalisch verfügbaren Wertgegenständen zu kostspielig ist. Es ist ein so genannter Edelmetall-Lombardkredit möglich, bei dem als Kreditsicherheiten unter anderem Geld und Geld hinterlegt werden.
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