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Krankenkassen-Vergleich
Haben Sie die Möglichkeit, legal krankenversichert zu sein oder in die Privatversicherung zu gehen? In der folgenden Tabelle finden Sie Angaben zu den Leistungsangeboten der Krankenkassen (GKV) und der Privatversicherung (PKV). Bei medizinischen Hilfsmitteln: Die Zulage beläuft sich auf 10% der Gesamtkosten pro Packstück für die zum Verzehr vorgesehenen Hilfsgüter, minimal 5,– Euro, höchstens 10,– Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Ausgaben und nicht mehr als 10,– Euro pro angefangenem Jahr.
Bei anderen Geräten, wie z.B. Hörgeräten oder Rollstühlen, gelten auch diese 10%. Vollständige Rückerstattung aller medizinischen Geräte und Geräte mit Leistungsgrenzen, je nach tarifvertrag. In der Klinik ist eine zusätzliche Zahlung von 10,– Euro pro Tag für höchstens 28 Tage pro Jahr zu entrichten. Frei wählbare Klinik; frei wählbarer Arzt, auch Chefärztin; frei wählbare Zimmergröße: Einzel-, Doppel- oder Doppelzimmer.
Bei Zahnprothesen bekommen Sie einen Zuschuß in der Größenordnung von 50%-65%, jedoch nur im Umfang der üblichen Ausführungsformen. Seit dem 01.07.2005 wird zusätzlich ein Beitrag von 0,4% des Beitragseinkommens fällig, der ausschließlich vom Mitarbeiter zu entrichten ist. Krankheitsgeld wird nie das Niveau des Reineinkommens erreichen. Derzeit hat die gleiche Erkrankung für höchstens 78 Schwangerschaftswochen binnen 3 Jahren Leistungsanspruch.
Die Leistungen bei Krankheit betragen 70% des Erwerbseinkommens, höchstens die Einkommensschwelle (EUR 3.450,00) und höchstens 90% des netto. Ab dem 01.07.2005 wird zusätzlich ein Beitrag von 0,5% des Beitragseinkommens fällig, der allein vom Mitarbeiter zu entrichten ist. Im Regelfall werden die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung für Pensionäre (KvdR) zu Rentenbeginn rechtlich versichert.
Die Krankenkassenbeiträge werden zur Haelfte vom Pensionisten und zur Haelfte vom Rentenversicherungstraeger getragen. Zudem haben private Krankenversicherer – im Unterschied zur GKV – eine Altersvorsorge in Mrd. Euro gebildet, die dazu dient, die Beiträge im Rentenalter zu senken. Die Pension für Privatversicherte wird nicht um den Beitrag zur Krankenversicherung der Pensionäre (KvdR) ermäßigt.
Tatsächlich bekommen sie 14% mehr Pension als KvdR-Mitglieder (KvdR-Beitragssatz 2003). Infolge des Modernisierungsgesetzes gibt es bei einigen Krankenversicherungen so genannten Bonus-Tarifen und auch Erstattungen für Selbstständige. Abhängig von Bargeld und Einnahmen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 656,00 Euro pro Monat, wobei er erfolgsunabhängig ist.
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