Im Kontokorrentvergleich Österreich haben wir für Sie alle Banken aufgelistet, die ein Girokonto anbieten, das unabhängig von der KSV oder der Schufa beantragt werden kann. Die Eröffnung eines Girokontos bedeutet immer, der Bank Zugang zur Schufa-Akte zu gewähren. Dies wird durch die sogenannte Schufa-Klausel gewährleistet, die Bestandteil jedes Kontoantrags ist und vom Kunden unterzeichnet werden muss. Bei der Schufa können negative Einträge zu einem großen Ärgernis werden, weshalb immer mehr Bankkunden ein Konto ohne Erstellung wünschen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Schufa-Punktzahl bei der Kontoeröffnung nicht überprüft wird.
Die Basisabrechnung vom 19.6.2016 auch für Pfändungen und Schufa-Eintrag
Bislang ist nicht bekannt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik kein eigenes Benutzerkonto haben. Dieses “ Jedermann-Konto “ soll also auch denjenigen ein Kontokorrentkonto garantieren, die ansonsten aufgrund einer Kontenpfändung oder Schufa-Eintragung ihr bisheriges Kontokorrentkonto aufgelöst hätten oder denen deshalb die Eröffnung eines neuen Kontokorrentkontos vorenthalten wird. Bisher gibt es jedoch keine rechtlich bindende Pflicht für Kreditinstitute in der Bundesrepublik zur Eröffnung eines solchen Kontos.
Allen Kreditinstituten, die für alle Bevölkerungsschichten Kontokorrentkonten unterhalten, steht auf Anfrage ein Kontokorrentkonto für jeden Staatsbürger in ihrem Geschäftsbereich zur Verfügung. Der Wille zur Kontenführung ist prinzipiell vorhanden, ungeachtet der Einkommensart und des Betrages, z.B. Arbeitslosenunterstützung, Sozialleistungen. Aber auch Buchungen bei der Schufa, die auf ungünstige ökonomische Bedingungen des Auftraggebers hinweisen, sind allein kein Anlass, die Kontokorrentführung abzulehnen.
Nach Angaben eines Sprechers des Bundesministeriums der Finanzen wird die Bundesrepublik vorzeitig in Kraft treten und die EU-Richtlinie über den nichtdiskriminierenden Zugang zu Zahlungsverkehrskonten einführen. In der Regel hat die Bundesrepublik die Umsetzung der EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht bis einschließlich August 2016. Im Falle eines „Basiskontos“, auch als Jedermannkonto bezeichnet, wird ein solches in der Regel auf Kreditbasis – also ohne Überziehungslimit – verwaltet. Das Kreditinstitut kann für die Kündigung Gebühren in angemessener Höhe verlangen.
Dies hat zur Folge, dass Kreditinstitute die Kontoeröffnung (Jedermannkonto) nicht mehr verweigern dürfen, sofern der Konsument vertragsfähig ist. Verweigern Kreditinstitute nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes die Kontoeröffnung, müssen sie mit Folgen gerechnet werden und können von der BaFin zur Aufnahme betroffener Personen als Kundschaft erzwungen werden. Das neue Kreditinstitut muss innerhalb des jeweiligen Staates die ein- und ausgehende Überweisung und Lastschrift vom alten Bankkonto vornehmen.
Bei einem grenzüberschreitenden Wechsel des Kontos (innerhalb der EU) muss das alte Institut die neue Hausbank und den Debitor selbst über alle Kontenbewegungen unterrichten. Bislang war die Hausbank nicht zur Führung eines Girokontos gezwungen, wenn dies unangemessen ist. Dabei durfte die Hausbank nicht nur einen Auftrag zurückweisen, sondern auch ein vorhandenes Bankkonto auflösen.
Das Eröffnen oder Fortsetzen einer Kontoanbindung ist nicht zumutbar, vor allem wenn der Kunde falsche Angaben macht, die für das Auftragsverhältnis unerlässlich sind, wenn der Kunde die Dienstleistungen der Bank mißbraucht ( „unrechtmäßige Geschäfte“), wenn nicht gewährleistet ist, daß die Bank die für die Kontoverwaltung und -verwendung vereinbarte übliche Vergütung erhalten hat und wenn der Kunde Angestellte oder Abnehmer schwer schikaniert oder bedroht und sich auch nicht an die Absprachen hält.
Ihr Kerninhalt lautet: „Alle Institute, die Kontokorrentkonten für alle Bevölkerungsschichten verwalten, verfügen auf Anfrage über ein Kontokorrentkonto für jeden Staatsbürger in ihrem Unternehmen. Ungeachtet dessen hat sich der Verband in seinen 15 Richtlinien zur Eröffnung eines Girokontos auf Kreditbasis für alle verpflichtend festgelegt. Diesbezüglich war es bisher jedem möglich, ein Kreditkonto als Grundkonto zu öffnen, aber nicht bei jeder einzelnen Hausbank, trotz der fehlenden gesetzlichen Anforderungen.
Seit dem 19. Juni 2016 ist dies für alle Kreditinstitute und Sparkassen verbindlich.
Leave a Reply