Das bestehende Wohnungsbaudarlehen wurde nicht aus eigenen Mitteln oder durch einen Ersatzkreditnehmer getilgt. Eine andere Bank bezahlt die Schulden. Obwohl sie dann nicht schuldenfrei sind, können sie in der Regel von günstigeren Vertragsbedingungen profitieren. Haben sich Schulden angesammelt und haben Sie einen negativen Schufa-Eintrag, sinkt Ihre Bonität und die Chancen auf eine Kreditzusage sind gering. Ein Auto oder einen Fernseher zahlen sie in Raten ab, während andere Privatpersonen oder deren Angehörige Schulden haben.
Wie sieht es mit den Darlehen im Falle einer Ehescheidung aus?
Bei einer Ehescheidung müssen nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden zwischen den Partnern geteilt werden. Deshalb beschäftigen wir uns in unserem Leitfaden mit der Fragestellung, wie im Fall einer Ehescheidung mit den vorhandenen Darlehen umzugehen ist. Eine häufige Fehleinschätzung ist, dass in einer Heirat jeder Ehegatte für die Schulden des anderen verantwortlich ist.
Nach einer Ehescheidung richtet sich die Verbindlichkeit für die Darlehensverbindlichkeiten danach, welcher Ehegatte den Darlehensvertrag unterzeichnete. Hat nur einer der beiden Ehegatten den Darlehensvertrag abgeschlossen, so ist er gegenüber der Hausbank allein für die Darlehensverbindlichkeiten haftbar. Dabei ist es unerheblich, ob die Ehegatten im ehelichen Güterstand des gemeinsamen Gewinns wohnen oder ob eine Trennung des Vermögens beschlossen wurde.
Haben die Ehegatten dagegen einen Darlehensvertrag geschlossen, so sind sie gegenüber der Hausbank mitschuldig. Damit kann sich die Hausbank nach der Ehescheidung an einen der beiden Gesellschafter wendet und die Darlehensrückzahlung einfordern. In diesem Falle kann die Nationalbank auch einen einzigen Ehegatten, entweder die Ehegattin oder den Ehegatten, zur vollständigen Ablösung des Darlehens auffordern.
Der Ehegatte kann sich beim Kreditgeber nicht darauf berufen, dass er nur die halbe Summe des Kreditbetrages schuldet. Ist das Kontokorrent defizitär und wurde der Kontokorrentkredit in Anspruch genommen, so ist im Scheidungsfall nur der Ehegatte, auf dessen Rechnung das Konto geführt wird, haftbar. Wenn die Ehegatten ein gemeinsames Guthaben im Auftrag beider Ehegatten führen, sind beide Seiten solidarisch für den in Anspruch genommenen Kontokorrentkredit haftbar.
Ehegatten schließen oft zusammen ein Darlehen ab, um ihr eigenes Heim zu bezahlen. Bei einer Ehescheidung verlässt in der Regel einer der beiden Ehegatten die gemeinsame Immobilien. Der ausziehende Ehemann bleibt auch gegenüber der Hausbank als Kreditnehmer haftbar. Gleiches trifft zu, wenn beide Ehegatten den Darlehensvertrag unterzeichnet haben, aber nur einer der Ehegatten als Besitzer der Liegenschaft eintragen ist.
Möglicherweise ist es möglich, dass Kreditvereinbarungen, die der Mann und die Frau zusammen unterzeichnet haben, den Straftatbestand der Unmoral einhalten. Das ist der Fall, wenn einer der Ehegatten den Darlehensvertrag nicht aus Eigennutz unterzeichnet, sondern nur wegen der gefühlsmäßigen Bindung zu seinem Lebensgefährten und er zugleich mit den damit verbundenen Kreditverbindlichkeiten materiell überlastet ist.
Bei einem von beiden Eheleuten gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehen haftet sie solidarisch im Aussenverhältnis, so dass die Kreditinstitute von beiden Eheleuten die gesamte Darlehenssumme zurückfordern können. Jedoch wird im inneren Zusammenhang, d.h. im Zusammenhang zwischen den Eheleuten, eine Entschädigung gezahlt, wenn einer der Eheleute nach der Scheidung einen grösseren Teil der Schulden zu übernehmen hat.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die bestehenden Kreditverpflichtungen des einen Ehepartners auch dann noch negative finanzielle Auswirkungen auf den anderen haben können, wenn dieser den Darlehensvertrag nicht ebenfalls unterzeichnet hat. Soweit die Partner im Rahmen eines Ehevertrags nichts anderes vereinbaren, wohnen sie im rechtlichen Eigentum des gemeinsamen Gewinns. Im Falle einer Ehescheidung muss daher ein Gewinnausgleich zwischen den Eheleuten erfolgen.
Allerdings reduzieren die vorhandenen Schulden das Ehegattenvermögen, so dass der Ehegatte niedrigere Entschädigungszahlungen an seinen Lebenspartner leisten muss. Darüber hinaus werden auch Schulden, die vor der Separation entstehen, bei der Ermittlung der Unterhaltspflichten mitberücksichtigt. Die Eheleute sind nicht immer für die Schulden des anderen haftbar. Hat nur einer der Eheleute den Darlehensvertrag unterschrieben, ist er allein haftbar.
Die Gesamthaftung für Darlehensverbindlichkeiten ist nur gegeben, wenn beide Ehegatten den Darlehensvertrag ebenfalls unterfertigt haben. Bei Inanspruchnahme eines Überziehungskredits bestehen auch solidarische Verbindlichkeiten auf dem gemeinschaftlichen Kontokorrentkonto, das auf den Ehegatten lautet. Im Falle einer Solidarhaftung kann der Kreditgeber wählen, von welchem der beiden Debitoren er die Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten fordert.
Leave a Reply