Die Arbeitsvermittlung muss Hartz 4-Empfängern einen Führerschein bezahlen, wenn dadurch ein Arbeitsplatz geschaffen wird. Der Führerschein mit Hartz 4 wird von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden kann. Seinen Führerschein hatte er nur wegen einer „Fehleinschätzung“ des „jungen Magistrats“ verloren, weil er den Alkohol nur wegen „Unbehagen“ und „Schmerzen“ konsumiert hatte. Hartz 4 vergibt Kredite für den Kauf und die Reparatur wichtiger Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Herde. Wenn Sie ALG2-Empfänger sind und Geld für einen Führerschein leihen oder ein Darlehen aus früheren Jahren einlösen wollen, müssen Sie nach Alternativen suchen.
Der Hartz IV, Führerschein und zinsfreies Darlehen für das Fahrzeug
Wenn es sich NICHT um eine Person mit körperlicher Behinderung handele, sei die Bezahlung eines Führerscheins nur im freien Ermessen des Büros möglich, wenn eine Erklärung des Arbeitsgebers vorliegen würde, dass eine Arbeit nur mit einem Führerschein aufgenommen werden kann oder nur fortgesetzt wird, wenn ein Führerschein vorliege. Dies galt in der Praxis jedoch in der Praxis meist nur für besondere Hinweise wie Gabelstapler, LKWs etc.
Bisher wurde ein Zuschuss von maximal 1000 EUR ausbezahlt. Gleiches trifft auf den Kauf eines Fahrzeugs zu, wenn eine Erklärung des zukünftigen Arbeitsgebers vorliegt. Allerdings wohl nur maximal 1500 Euros (Kredit). Grundsätzlich sollen die Tarife 50 EUR betragen, denn dies ist der Einsparbetrag, der von den Empfängern von algorithmischen Systemen pro Kalendermonat nach Ermittlung der zuständigen :-) leicht eingespart werden kann.
Führerschein-Darlehen
Mir ist keine Rechtsgrundlage für ein Darlehen für einen Führerschein bekannt, und in Ziffer 3 heißt es auch:“(3) Die Arbeitsagentur beschließt über den Leistungsumfang; sie kann Pauschalbeträge festlegen“. Aus dem Vermittlungsetat der Arbeitsagentur können die Arbeitslosen bei der Einleitung bzw. Übernahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit unterstützt werden, wenn dies für die Berufseingliederung erforderlich ist….“.
Ausführlichere Informationen (Absatz 1 S. 1) Geschicklichkeit! Eine Ausleihe ist jedoch im Rahmen des 44 Abs. 2 BGB überhaupt nicht möglich. Eine Kreditgewährung wäre allenfalls im Rahmen des 24 Abs. 1 des § 24 Abs. 2 BGB möglich:“(1) Wenn im Einzelnen ein durch das Standardbedürfnis gedeckter und unter den gegebenen Voraussetzungen unbestreitbarer Lebensunterhalt nicht gesichert werden kann“, gibt es „ein adäquates Darlehen“.
Der Führerschein ist jedoch kein unbestreitbares Bedürfnis, seinen Lebensunterhalt zu verdienen! Dies beinhaltet einen Kühlraum, eine Heizung, aber keinen TV, kein Fahrzeug und keinen Führerschein. PKW und Führerschein zählen nach 1 ) eindeutig zum Fördergebiet, d.h. nach Arbeitsbeginn. Zumindest kein Darlehen. Im Fördergebiet nach 2) ist kein PKW und kein Führerschein enthalten.
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