Über den Invalidenrentenrechner berechnen Sie die Höhe Ihrer möglichen Rente, die Sie bei Eintritt aufgrund einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsminderung erwarten können. Übrigens wird diese Rente oft und zu Unrecht immer noch als EU-Rente oder Invalidenrente bezeichnet. Informieren Sie sich über Menge, Berechnung und Anwendung! Das Invalidengeld ist eine gesetzliche Versicherung für Arbeitnehmer, so dass sie auch nach Eintritt der Invalidität noch versichert sind. Ob Sie eine Invalidenrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, hängt von Ihrer Fähigkeit ab.
Invalidenrente errechnen
Diejenigen ( „früher Invalidenrente“) beziehen Menschen, die nicht mehr als drei Arbeitsstunden pro Tag haben. Er wird in den neuen und neuen Ländern separat abgerechnet. Erst ab dem 63. Altersjahr wird die Vollinvalidenrente gewährt; ein monatlicher Rabatt wird früher beantragt. Zur Berechnung braucht der Bewerber die bisher in der Pensionsversicherung erworbenen Einkommenspunkte.
Bei der Berechnung wird das eigene Durchschnittsbruttoeinkommen durch das aller Lebensversicherten geteilt. In diesem Beispiel sollte der Bewerber 40 Jahre jung sein, in der Bundesrepublik leben und im Durchschnitt 40.000 EUR pro Jahr erwirtschaften. Im Jahr 2015 betrug das Durchschnittsgehalt aller Versichert Beteiligten rund 36.267 EUR. Zuerst errechnet der Versicherte seine eigenen Einkommenspunkte: und vervielfacht sie mit seinen eigenen Beitragsjahren, die in diesem Falle 23 Jahre betragen sollten (Ausbildungszeit zählt): Dann werden die Einkommenspunkte mit dem Zuteilungszeitraum bis zum Alter von sechzig Jahren vervielfacht, in diesem Falle 40 – sechzig Jahre = 20 Jahre: nun werden die Einkommenspunkte aus Berufstätigkeit und Zuteilungszeitraum hinzugerechnet.
Nun der Abzug, in diesem Beispiel 10,8 % = 153,08 Euro: 1.417,49 bis 153,08 EUR = 1.264,41 EUR = mit Vollinvalidenrente.
Die Berechnung der Invalidenrente
Es ist wichtig, den passenden Claim zu haben. Es geht darum, dass gewisse Bedingungen für den Antrag zu erfüllen sind. Außerdem muss die Arbeitsfähigkeit so weit beschränkt sein, dass es nicht einmal möglich ist, 3 Arbeitsstunden pro Tag zu arbeiten. Das Bruttoverdienst in Abhängigkeit von der Zahl der versicherbaren Jahre nimmt einen sehr hohen Stellenwert ein.
In geringerem Maße spielen die sogenannten neuen Bundesländer eine wichtige Rolle. 2. Benötigt werden insbesondere die Gehaltspunkte, die bisher in der Pensionsversicherung verdient wurden. Dieser errechnet sich aus der Division des mittleren Bruttojahreseinkommens durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherungsnehmer. Bei einem Durchschnittseinkommen von 40.000 EUR pro Jahr und einem Durchschnittseinkommen der Versicherten von 30.300 EUR kann dies Einkommenspunkte von 1,32 EUR ausmachen.
Der Zuteilungszeitraum wird nach dem Multiplizieren mit der Gesamtanzahl der einbezahlten Jahre und der Zuteilungsjahre zum Beitragszeitraum addiert. Konkret ist es der monatliche Auszahlungsbetrag. Dies ist ein Beispiel für die Berechnung der EU-Rente. Diese wird zunächst als Übergangsrente für die Dauer von höchstens drei Jahren ausbezahlt.
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