Kreditinstitute verlangen bei der Kreditvergabe Sicherheiten in Abhängigkeit von der Bonität des Hauptschuldners für den Fall der Insolvenz des Hauptschuldners. Das Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird, ist oft zu groß.
Ausleihungen und Garantien von Gesellschafter der mbH
Fakten: Der Antragsteller wurde 2010 von seinem Familienvater im Rahmen einer voraussichtlichen Nachfolgeregelung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt.
In 2011 ging die Gesellschaft in Konkurs und der Antragsteller wurde aus der Bürgschaft in einer Summe von ca. 140.000 in Zahlung gegeben.
Die Garantiezahlungen wurden vom Steueramt nicht anerkannt.
Ausschlaggebend wird in Zukunft sein, ob das Aktionärsdarlehen oder die vom Aktionär übernommene Garantie die handelsrechtliche Definition der Anschaffungskosten einhält. Das ist der fall, wenn Darlehen oder Garantien zu einer freien oder versteckten Kaution führt. Für steuerliche Zwecke werden daher zukünftig nur noch die folgenden Dienstleistungen des GmbH-Gesellschafters berücksichtigt: Nur in Ausnahmefällen kann ein Darlehen oder eine Bürgschaft für steuerliche Zwecke herangezogen werden, wenn sie mit einem Beitrag ökonomisch vereinbar ist.
Das kann z.B. bei einem Aktionärsdarlehen der Fall sein, wenn es aufgrund eines Nachrangs denselben Rückzahlungsbeschränkungen unterworfen ist wie das Kapital.
Aufgrund dieses Vertrauensbeweises mussten die Kosten des Antragstellers aus dem Garantieanspruch für steuerliche Zwecke berücksichtigt werden. Obwohl der Antragsteller zum Zeitpunkt der Bürgschaft noch kein Partner war, war bereits klar, dass er Partner werden würde, weil die Hausbank darauf großen Wert legte. Damals war die Garantieübernahme eigenkapitalersetzend, da ein normaler Unternehmer damals nur Eigenmittel zugefügt hätte.
Die Entscheidung bewirkt eine grundlegende Veränderung der steuerrechtlichen Handhabung so genannter Finanzhilfen (Gesellschafterdarlehen und Übernahme von Bürgschaften). Aus Gründen des Vertrauens sschutzes sind in erster Linie Maßnahmen nur für zukünftige Finanzhilfen erforderlich, zu denen auch die so genannte Aussetzung eines Kredits zähle. In Zukunft wird es für steuerliche Zwecke von Vorteil sein, anstelle einer finanziellen Unterstützung in Form eines Kredits oder einer Bürgschaft Beteiligungskapital zu gewähren.
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