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Bargeld Abschaffen

Selbst wenn die Bereitschaft zum bargeldlosen Bezahlen zunimmt, wollen wir nicht ganz auf Bargeld verzichten. Die Ökonomen fordern die schleichende Abschaffung des Bargeldes und die Einführung alternativer Tauschwährungen. Barzahlungen werden immer seltener. Es handelt sich vielmehr um technische Hilfsmittel zur Realisierung des Anspruchs, Geld oder Bargeld zu buchen. Mit diesem Prozess eng verbunden sind die Bemühungen, Bargeld zurückzudrängen oder abzuschaffen.

Aufhebung des Franken durch Bargeldverbot?

Durch das Kassenverbot würde der CHF vollständig in den Besitz von Privatbanken gelangen, was die Wahrscheinlichkeit von Krisen wie 2008 noch erhöhen würde: Auf unseren Bankkonten wird das elektronisches Kapital von Privatbanken mit Gewinnbeteiligung und nicht von der Schweizerischen Bundesbank im Sinne der schweizerischen Wirtschaft angelegt. Die Vollgeldinitiative, für die bereits 70.000 rechtsgültige Signaturen vorliegen, verlangt sichere Gelder auf unseren Bankkonten und beugt einer weiteren Stabilisierung des Währungs- und Bankensystems vor.

Das Bargeld, d.h. die Geldmünzen und Geldscheine, werden gestrichen. Auf dem Konto von Herrn und Frau Schweizern befindet sich nur eGeld, das nur mit Kreditkarte, E-Banking und Smartphone ausbezahlt wird. Derzeit setzen sich Wirtschaftswissenschaftler wie Dr. med. Peter H. F. Bofinger intensiv für die Beseitigung von Geldmünzen und Bargeld ein. Aus rechtlicher Sicht zählt E-Geld auf unseren Bankkonten (Buchgeld oder Bankeinlagen) heute jedoch nicht mehr als gesetzliche Währung.

Gemäss Artikel 99 der Schweizerischen Verfassung sind gesetzliche Währung nur Geldstücke. Die Abschaffung des Geldes würde also bedeuten, dass der Bürger kein legales Bargeld mehr zur Hand hätte. Wenn Bargeld verschwindet, würden diese Profite untergehen. Andererseits würde das von den Kreditinstituten erzeugte Geld an Wichtigkeit und damit auch die Vorzüge dieser Geldproduktion zulegen.

Elektronisches Bargeld hat einen grundsätzlich anderen Wert als Bargeld: Es hat einen anderen Wert als Bargeld: Geld: Sie wird von Privatbanken erstellt und nicht von der Zentralbank veröffentlicht. Das Vermögen und die Spargelder der Kundinnen und Kunden sind im Falle des Konkurses einer Grossbank stark bedroht, da E-Geld auf Privatkonten Teil der Bilanz der Grossbank ist. Würde das Bargeld aufgehoben, wie vom „Wirtschaftsweisen“ und anderen verlangt, würde der „Schweizer Franken“ auf unseren Bankkonten nur aus dem von Privatbanken erwirtschafteten E-Geld bestehen und keinen Rechtsstatus als legaler schweizerischer Franc haben.

Damit würde der in Verkehr gebrachte CHF in seiner heutigen Fassung aufgehoben und zu 100 Prozent privatisieren! Das nicht gesetzliche Bargeld, das kein legales Bargeld ist, verursacht spekulative Spekulationsblasen und lähmt die Kreditklemme für die reale Wirtschaft, weil es nicht im Sinne der Wirtschaft geschaffen wird. Aktionsbedarf entsteht, weil 90 % des Geldumlaufs bereits aus elektronischen Geldern von Kreditinstituten bestehen, nur zehn % sind gesetzliche Bargeldbestände.

Im Rahmen der Vollgeldinitiative wird daher – ungeachtet eines allfälligen Bargeldverbots – gefordert, dass auch E-Geld wie Bargeld von der Schweizerischen Bundesbank im Sinne der schweizerischen Wirtschaft als legales Zahlungsmittel eingeführt wird. Wirtschaftswissenschaftler und Pressesprecher der Full-Money-Initiative Dr. med. Reinhold Harringer: In einem Vollgeldsystem würden die Kundengelder abgesichert, weil unsere Bankkonten endlich die richtigen legalen Mittel zur Bezahlung hätten.

Dies macht unser Kapital krisenfest und macht den Kapitalmarkt und die reale Wirtschaft instabil. Sollte die Schweizer ische Eidgenossenschaft nach der Verabschiedung der Vollgeldinitiative Bargeld abschaffen, wäre dies möglich, ohne dass der CHF den grossen Privatbanken wie z. B. der SBG oder der SBG unterworfen ist. Weitere Angaben zum angesprochenen Kassenverbot finden sich in einer differenzierteren Darstellung der Full Money-Offensive.

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