Die Fahrzeuge vermieten wir an Personen, die bei Banken abgelehnt wurden. Mietkauf ist eine Form des Mietkaufs, d.h. eine Bank ist IMMER beteiligt. Selbstverständlich wird auch bei freier Händlerwahl das Fahrzeug/MASCHINEN-Leasing ohne Schufa oder Bankverbindung abgewickelt. Einige Hersteller bieten auch Autoleasing ohne Anzahlung an: Es handelt sich um eine rechtlich selbständige Leasinggesellschaft ohne Interessenbindung mit einem Hersteller, die einem Leasingnehmer ein bestimmtes Leasingobjekt zur Nutzung überträgt (Dreieck).
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lease
Vermietung[ˈliːsɪŋ] In der Öffentlichkeitsarbeit hat der Ausdruck jedoch eine breitere Auslegung als eine Finanzierungsvariante, bei der der Leasinggegenstand vom Vermieter angeschafft, refinanziert und dem Mieter gegen eine vereinbarte Leasinggebühr zur Verwendung übergeben wird. Es gibt jedoch weder in der Handelspraxis noch in der Fachliteratur eine eindeutige Begriffsbestimmung für Leasings.
Die Vermietung weicht von der Vermietung dadurch ab, dass der aus dem Mietvertrag oder dem Garantieanspruch resultierende Wartungs- und Reparaturservice an den Mieter weitergegeben wird. Diese erfolgt im Tausch gegen die Übertragung der Erwerbsrechte durch den Leasinggeber und die Finanzierung im Falle von Leasinggeschäften. Das Material- und Preisrisiko liegt beim Mieter.
Leasinggeschäfte sind beliebt, weil die psychische Schwelle bei Vertragsabschluss geringer ist als bei der Beantragung eines Kredits bei einer Bank. Besonders problematisch ist, dass die nationalen Steuervorschriften und internationalen Rechnungslegungsstandards wie US-GAAP und IFRSStandards die ökonomische Allokation des Leasinggegenstandes auf den Vermieter oder den Mieter anders beeinflussen.
In der deutschsprachigen Welt wird das Leasinggeschäft in der Regel als Überlassungsvertrag aufgefasst, bei dem der Vermieter weiterhin zivilrechtlicher Besitzer des Leasinggegenstandes ist. Der Begriff Mietvertrag ist im Ausland z.B. bei Operating-Leasing und Capital-Leasing gebräuchlich, und zwar ungeachtet dessen, wem das ökonomische Eigentumsrecht am Gegenstand zuzurechnen ist. Für die Leasinggeberin kann die oben genannte Sichtweise etwas anders sein, wenn sie z.B. vom Verkäufer einen Zusatzrabatt von drei Prozentpunkten erhält, den der Mieter nicht weiß, und eine Vermittlungsprovision gezahlt wird:
Die Neufinanzierung durch die Leasing-Gesellschaft führt zu folgendem Ergebnis: Die Überdeckung, die Barwertspanne, ist der Deckungsbeitrag der Leasing-Gesellschaft für Administration, Steuer, Gewinn, uvm. Die Leasing-Gesellschaft kann zusätzliche Einnahmen generieren, wenn bei Vertragsabschluss mehr als der errechnete Wert erzielt werden kann. Die Barwertmargen der Leasinggesellschaften sind umso größer, je größer die Immobilienwerte und die Zinsspanne sind.
Qualitätsprodukte, die marktfähig und technisch nachhaltig sind, steigern die Ertragschancen der Leasingunternehmen nach Ablauf des Vertrages. Bei der Vermietung von beweglichen Anlagegütern ordert eine Leasingfirma in der Regel ein vom Mieter begehrtes Gut oder schließt einen bereits geschlossenen Vertrag ab. Die Marke, besondere Ausstattungsvarianten und der Lieferant werden vom Mieter festgelegt und in der Regel auch der Kaufpreis mit dem Anbieter verhandelt.
Den Beschaffungs- und Finanzierungskosten des Leasingobjektes durch die Leasing-Gesellschaft steht ein Leasingvertrag, der zeitgleich mit dem Leasing-Nehmer abgeschlossen wird, mit garantiertem Mindesterlös während der Vertragslaufzeit vollständig oder im wesentlichen gegenüber. Ausschlaggebend für die Entgegennahme eines Leasingantrags durch eine Leasingfirma sind vor allem die Kreditwürdigkeit des Anmelders und die Wertermittlung des Gegenstands.
Schwierig zu verkaufende Gebrauchtobjekte, die beim Auftragnehmer zu kostspielig oder technisch überholt sind oder kurz vor der Veralterung stehen, bieten keine ausreichende Absicherung für den Vermieter. Oftmals werden Einkauf und Vermietung gleichzeitig ausgehandelt, wenn ein Interessierter ohne feste Finanzierungen keinen Vertrag abschließen kann. Üblich sind Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und der Leasingfirma, von denen der Interessierte keine Kenntnisse hat.
Auf diese Weise kann der Anbieter der Leasing-Gesellschaft einen günstigen Anschaffungspreis bieten, um eine kostengünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen oder eine Verpflichtung zum Verkauf des Objekts bei Vertragsablauf einzugehen. Hat der Anbieter mit der Leasingfirma Verbindung aufgenommen, erhält er in der Regel eine Provision. Die Leasingrate deckt die Verbrauchskosten während der Leasingdauer, die Finanzierungskosten sowie einen Zuschlag für die Administrationskosten und den Erlöse.
Die vereinbarten Zusatzleistungen des Vermieters, wie die Objektversicherung oder die Instandhaltung des Objekts, werden in Service-Leasingverträgen pauschal über Zuschläge abrechnet. Am Ende des Leasingverhältnisses und unter der Voraussetzung, dass der Mieter keine Erwerbs- oder Verlängerungsoptionen wahrnimmt, kann der Vermieter den Leasinggegenstand wieder veräußern. Verkäufe an den Mieter oder einen Dritten, Untervermietung an den Mieter oder einen Dritten, Lagerung und Entsorgung sind möglich.
Oft wird der Originallieferant des Objekts mit einbezogen. Beispielsweise erfassen Kfz-Händler in der Regel im Namen der Leasingfirma den Stand und andere für die Schlussrechnung notwendige Angaben bei der Fahrzeugrückgabe und sorgen für den Absatz auf dem GW-Markt. Neben dem Vermieter, dem Mieter und dem Anbieter des Leasinggegenstandes können auch andere Beteiligte an Leasingtransaktionen mitwirken.
Dazu gehören zum Beispiel Sicherungsgeber, die eine Einlage leisten oder eine Garantie abschließen, Intermediäre, die von der Vermietungsgesellschaft Provisionen bekommen, und Kreditinstitute, die die Forderungen aus einem Mietvertrag erwerben und das Kreditrisiko tragen. Herstellermiete: Der Produzent des Leasinggegenstandes ist der Vermieter. So halten die beiden Gesellschaften gemeinsam 55% an der Gesellschaft Lindeservice.
Vermietung durch Leasingfirmen ohne Herstellerlink: Die Leasinggeberin ist nicht die Herstellerin des Leasinggegenstandes. Sie ist eine juristisch unabhängige Leasingfirma ohne Interessenbindung mit einem Produzenten, die einem Mieter ein gewisses Objekt zur Benutzung überträgt (Dreieck). Die Leasinggeberin finanzieren den Leasinggegenstand und erzielt ihren Ertrag aus der Investition. Ein herstellerunabhängiges Leasingunternehmen kann ein Kooperationspartner sein, wenn es darum geht, geleaste Geräte durch solche eines anderen Anbieters zu ersetzen.
Die Vermietung von Fuhrparks mit Kraftfahrzeugen unterschiedlicher Marken wird ebenfalls nur von unabhängigen Leasingfirmen angeboten. Im Falle einer verkaufsfördernden Hersteller-Leasinggesellschaft kann bei Vertragsablauf das Leasinginteresse an einem neuen Objekt dominieren, während eine unabhängige Leasingfirma durch Vertragsverlängerungen Erlöse erbringt. Um den Absatz der Waren zu fördern, werden diese Vorzüge oft in günstigen Leasingangeboten an die Mieter weitergereicht.
Die Gesellschaft veräußert Gegenstände aus ihrem Eigentum an eine Leasingfirma und vermietet sie anschließend zurück. Großmobilienleasing: Haben Vermieter und Mieter ihren Sitz in verschiedenen Staaten, wird dies als Cross-Border-Leasing bezeichnet.
In der Regel wird die gebräuchliche Anordnung des Wohnsitzes beider Parteien im gleichen nationalen Steuergebiet nicht separat erwähnt, manchmal kommt der Ausdruck Inlandsleasing vor. Durch die in den einzelnen Staaten unterschiedlich gehandhabte Besteuerung des Leasings ergeben sich eine Vielzahl von Steuersparmöglichkeiten, die jedoch in der Regel von den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten nach einiger Zeit verhindert werden.
Aufgrund einer EU-Entscheidung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung werden die Vergünstigungen ab dem ersten Januar 2010 abgeschafft werden können und es kommt vor, dass Verkäufer und Leasingfirmen gegenüber ihren Abnehmern auftreten. Durch die verbesserte Kundentreue hat die komplette Transaktion über einen Fachhändler einen Vorteil, auch der Mieter hat nur einen Ansprechpartner und Ansprechpartner. Dieser wiederum mietet das Leasingobjekt von einer Leasing-Gesellschaft, die das Kreditrisiko auf den Endverbraucher fokussiert, ohne diesen selbst zu kontaktieren.
Es wird zwischen direkten Vertragsverhältnissen mit einem Mieter und indirekten Vertragsverhältnissen als Händlermiete mit Untermiete und Risikotransfer auf den Weitervermieter differenziert. Im Lieferantenleasing kooperiert eine Leasingfirma mit einem Vertragshändler, der bei vielen Geschäften auf Basis von Kooperationsverträgen anstelle der Leasingfirma auftritt. Zum Beispiel kann er die aktuellen Bedingungen kennen und Ihnen Miete und Erwerb in einem einzigen Paket unterbreiten.
Im Falle eines Innovationswunsches kann der Vertragshändler oft die Wiederbeschaffungskosten eines noch bestehenden Altvertrages ohne Einbeziehung der zusammenarbeitenden Leasingfirma bestimmen und in das Angebot einbinden. Im Direktvertrieb handelt die Vermietungsgesellschaft in jeder Betriebsphase selbst mit dem Mietobjekt aus. Sie werden ohne exakte Begriffsbestimmung benutzt. Unter Großraumleasing versteht man die Vermietung von Grundstücken, Verkehrsflugzeugen, Fuhrparks usw. aber auch ohne Mindestwert.
Teilabschreibung ( „Restwert-Leasing“): Der Mieter zahlt einen Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Leasinggegenstandes und seiner Finanzierung. Bei Vertragsablauf (Vertragsende) ergibt sich ein errechneter Wiederbeschaffungswert. Diese Restwerte können an vertragliche Optionen des Vermieters oder des Mieters geknüpft sein. Zur Vermeidung der Einstufung als Mietkauf darf der Übergang des Eigentums auf den Mieter bei Vertragsschluss nicht sicher sein.
Eine Put-Option macht der Vermieter nur dann geltend, wenn der Verkehrswert des Objekts am Vertragsende geringer ist als der errechnete Wiederbeschaffungswert. Im Falle einer frühzeitigen Auflösung eines Leasingvertrags ist der Mieter auf das Einverständnis des Vermieters mit dieser Vertragsänderung verpflichtet. Zur Vermeidung einer steuerlichen Einstufung des Vertrags als Ratenkaufvertrag ist eine Auflösung jedoch erst nach 40 % der normalen wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie möglich.
Der Residualwert ohne Mehrwertsteuer wird bei Vertragsanfang in einem Depot deponiert. Kautionszahlungen müssen nicht an einen Restbuchwert gekoppelt sein und die Leasingrate nicht mindern. Mietverträge mit vereinbarter Mietvorauszahlung: Eine von der Leasing-Gesellschaft bei Vertragsanfang oder bei Vertragsannahme zu leistende Anzahlung mindert die während der Laufzeit des Mietvertrages zu leistende Mietzahlung.
Ein Mietzinsvorschuss reduziert außerdem das Ausfallsrisiko für die Vermieter. Mit Grundstücksbeschaffungskosten von 25.000 Euro und einer Mietzinsvorauszahlung von 5.000 Euro muss die Leasing-Gesellschaft nur 20.000 Euro aufbringen. Wenn der Vermieter am Ende der Laufzeit keinen Verkauf des Leasinggegenstandes in Höhe des errechneten Restwertes vorfindet, kann er den Mieter zwingen, den Leasinggegenstand über die Put-Option zu erwerben.
Durch das Ausschreibungsrecht gewährleistet der Mieter zwar den berechneten Differenzwert, hat aber keine Möglichkeiten, den Kauf zum berechneten Differenzwert zu fordern. Liegt der Marktwert am Ende des Vertrages über dem berechneten Gesamtwert, verlangt die Leasing-Gesellschaft den Mehrpreis. Bei sinkenden Zinssätzen kann die Neufinanzierung durch den Leasinggeber mit variablen Zinssätzen und die laufende Zinsanpassung eine interessante Alternative sein.
Einige Mieter sind nicht an kalkulierbaren Preisen in EUR sondern an kalkulierbaren Preisen in USD oder einer anderen Landeswährung beteiligt. Mietverträge, bei denen der Mieter am Veräußerungserlös beteiligt ist: Die Teilnahme des Mieters an den Veräußerungserlösen eines Vermögenswertes oder bei Abschreibungsverträgen über den berechneten Teilwert hinaus kann für beide Vertragsparteien vorteilhaft sein, da sie einen höheren Zins des Mieters für eine gute Erhaltung des Leasinggegenstandes schafft.
Zur Erfüllung der steuerrechtlichen Voraussetzungen für Mietverträge ist die Teilnahme des Mieters auf 75 % des den berechneten Gesamtwert überschreitenden Veräußerungserlöses beschränkt. Bei Überschreitung der angegebenen Kilometerzahl hat der Mieter eine zusätzliche Zahlung zu entrichten. Andererseits bekommt der Mieter auch dann eine Zahlung, wenn der Kilometerstand kleiner als der Kilometerstand ist. Solche Mietverträge enthalten in der Regel einen berechneten, vom Leasing-Nehmer nicht garantierten Wiederbeschaffungswert.
Der errechnete Marktwert eines Fahrzeugs ist für den Vermieter stark von der Laufleistung abhängig. Kfz-Leasing-Vertrag mit Restwertfestsetzung: Wird ein Leasing-Vertrag mit Restwertfestsetzung abgeschlossen, wird der Marktwert des geleasten Fahrzeugs am Ende des Vertrages errechnet. Ist der so bestimmte beizulegende Zeitwert niedriger als der im Mietvertrag vereinbarte Restbuchwert, ist die Abweichung vom Mieter zu übernehmen.
Übersteigt der Marktwert den vertraglich festgelegten Mindestwert, kann die Teilnahme des Mieters an den Mehrerlösen vertraglich geregelt werden. Die Restwertrisiken dieser Verträge liegen beim Mieter, vor allem das Verlustrisiko der gebrauchten Automärkte am Ende des Leasingvertrages. Serviceleasing: Neben der Leasingquote bezahlt der Mieter eine feste Pauschalgebühr für eine spezifische Dienstleistung wie z. B. Fahrzeugprüfung, Kfz-Reparatur, Reifenersatz und dergleichen.
Damit hat der Mieter feste, feste Monatskosten für die Berechnung seines Betriebes. Dieser muss diese berechnen und die asynchrone Generierung von Erträgen und Ausgaben finanzieren. Die Vermieterin muss über intensive Produktkenntnisse verfügen. Der Leasinggegenstand und seine Berechnung ist kein Einzelobjekt, sondern ein Fuhrpark.
Bei einem überhöhten Kaufpreis oder einem unmittelbaren Risiko eines Preisverfalls aufgrund noch nicht bekannter Neuerungen am Immobilienmarkt und einem beizulegenden Zeitwert der Immobilie von 2000 gilt: Am Ende des Vertrages werden die Anschaffungskosten hinzugerechnet. Bevor das GerÃ?t mit Versand, Verpackungen etc. zurÃ?ckgegeben wird und kleine MÃ?ngel aufgrund von Wartungspflichten behoben werden, wird es vom Mieter bevorzugt fÃ?r 150Â â?
Durch die Sichtweise der Leasing-Gesellschaft, die Anschaffung zum üblichen Marktpreis abzüglich etwaiger größerer Kundenrabatte und Zuschüsse des Produzenten und die Auffassung des Mieters, Sachwert gleich dem Katalogpreis, ergeben sich unterschiedliche Wertansätze des Leasinggeschäfts. Von der Förderung des Folgegeschäfts erwarten die Produzenten auch Nutzen, den sie durch die langfristige Kundentreue durch den Mietvertrag und die exakte Terminkenntnis der erforderlichen Ersatzteilbeschaffung erhoffen.
Auch bei Verträgen, vor allem bei Kfz-Leasingverträgen, bei denen eine höhere Vorauszahlung, ein höherer berechneter Differenzwert und eine niedrige Maximallaufleistung die Monatsraten auf den Wert von 0 senken, wird gelegentlich der Ausdruck Zero-Leasing verwendet. Die Inanspruchnahme des Objekts während der Laufzeit des Leasingvertrages wird durch die Vorauszahlung der Miete quasi erstattet. Übernimmt der Mieter das Verlustrisiko für den in der Regel höheren Wert, kann diese Option bei Vertragsabschluss mit beträchtlichen Aufwendungen einhergehen.
Sind die Voraussetzungen für die ökonomische Allokation des Objekts auf den Vermieter nicht gegeben, wird ein privatrechtlicher Mietvertrag steuerrechtlich wie ein Ratenkaufvertrag oder ein Mietkaufgeschäft betrachtet. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle der wirtschaftlich Berechtigte an der Immobilie. Bei der Anschaffung von Anlagegütern durch Vermietung können Händler nur dann steuerliche und bilanzielle Vorteile erlangen, wenn der Vermieter wirtschaftlich an den Objekten beteiligt ist.
Ein Eigentumsübergang auf den Mieter darf nicht das verabredete oder voraussichtliche Objekt eines Mietvertrages sein, der andernfalls steuerlich als Ratenkaufvertrag zu qualifizieren wäre. Ein vereinbartes Kaufrecht des Mieters darf nicht vorteilhaft sein, z.B. unter dem Wert des Objekts am Ende des Vertrags, da der Gesetzgeber in diesem Falle davon ausgeht, dass die Ausübung des Kaufrechts bereits bei Vertragsabschluss festgelegt ist und der Eigentumsübergang das tatsächliche Objekt ist.
Wenn keines dieser Merkmale zutrifft, wird das ökonomische Eigentumsrecht am Gegenstand dem Vermieter zugerechnet, und der Auftrag ist auch für steuerliche Zwecke als Mietvertrag mit ökonomischer Zuschreibung des Gegenstands an den Vermieter zu qualifizieren. Als vermietbares Vermögen, das dem Vermieter steuer- oder handelsrechtlich zuzurechnen ist, können bewegliche Vermögenswerte, Grundstücke und bedingte Vermögenswerte gelten, sofern diese auch für Dritte nutzbar und austauschbar sind.
Allerdings muss ein eigens für ein bestimmtes und nur für dieses produziertes Wirtschaftsgut dem Mieter immer steuerlich zugeordnet werden (sog. Sonderleasing). Im Falle eines Mietkaufvertrages ist die Immobilie dem Mieter zurechenbar. Letztere muss sowohl die Immobilie als auch die sich aus dem Mietkauf ergebenden Verbindlichkeiten bilanzieren. Der monatliche Aufwand setzt sich aus dem Zinsteil der Ratenzahlungen und der Abschreibungen der Immobilie zusammen.
Im Falle eines den steuerlichen Vorschriften entsprechenden Leasingvertrages ist das Leasingobjekt dem Vermieter zurechenbar. Bei der Leasingrate handelt es sich in vollem Umfang um die monatlichen Aufwendungen eines Gewerbemieters, der das Leasingobjekt nicht als Anlagegut oder dauerhafte Schulden aus seiner Refinanzierung zu erfassen hat. In der Einkommensteuerrichtlinie 2000 (EStR 2000; Rz. 135 ff.) unterscheidet das Bundesfinanzministerium zwischen Leasingverträgen nach der Definition des Mietkaufs; es bestehen jedoch detaillierte Unterschiede bei der Zuordnung eines Leasinggegenstandes zum Vermieter bzw. Mieter.
Sowohl beim Ankauf als auch beim Leasing ist der Abzug der Vorsteuer nicht inbegriffen. Die steuerlichen Vergünstigungen von Leasinggeschäften werden durch das jeweilige Landesrecht und die Definition von Leasinggeschäften festgelegt, während für die internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie US-GAAP und IFRSStandards unterschiedliche Begriffsbestimmungen zur Anwendung kommen. Dies schränkt die Strukturierungsmöglichkeiten von Mietverträgen ein, wenn sie das Klassifizierungsleasing mit ökonomischer Allokation des Objekts auf den Vermieter zur Erzielung bilanzieller und steuerlicher Vergünstigungen in Übereinstimmung mit allen Rechnungslegungsvorschriften durchführen sollen.
Die Mietkaufverträge und das Leasinggeschäft werden gestundet. Gemäß der Definition von IFRS 13 wird nach US-GAAP zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden. Die deutschen Steuergesetze erlauben eine Höchstlaufzeit von Mietverträgen, die 90 % der wirtschaftlichen Lebensdauer des Objekts übersteigt, während z. B. für Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 13 eine Obergrenze von 75 % gilt.
Als Finanzierungsleasing wird ein Leasingverhältnis klassifiziert, wenn eine der vier nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist, andernfalls ist es ein Operating-Leasingverhältnis: Das Eigentum wird am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses übertragen. Der Vertragszeitraum beträgt 75 % oder mehr der Nutzungsdauer der Immobilie. Dies ist ein Sondermietvertrag; die Immobilie kann ohne wesentliche Änderungen nicht von Dritten genutzt werden.
Bei Finanzierungsleasing hat der Mieter den Gegenwartswert der an den Leasinggeber zu zahlenden zukünftigen Leasingraten als Sachanlagevermögen zu bilanzieren. Nachteilig für den Mieter ist die bilanzielle Auswirkung dieser Bilanzierung. Zum Beispiel gilt nach den Vorschriften der internationalen Rechnungslegungsstandards ein Leasingvertrag als Finanzierungsleasing, bei dem der Leasinggegenstand wie beim Ratenkauf dem Sachanlagevermögen des Leasinggebers zugerechnet wird, wenn der Zeitwert aller vom Leasingnehmer im Rahmen des Vertrags garantierten Leistungen 95 % des Wertes des Leasinggegenstandes überschreitet.
In einer analogen Kondition wird US-GAAP für die Einstufung als Finanzierungsleasing anerkannt, wobei die Obergrenze des Barwertes aller garantierten Leistungen 90 % des beizulegenden Zeitwerts des Vermögenswertes zu Beginn des Leasingverhältnisses beträgt. Finanzierungsleasing (Capital Lease) ist ökonomisch als Finanzierungskauf anzusehen, während Operating Leasing als reines Leasing anzusehen ist. Finanzierungsleasingverhältnisse werden nach US-GAAP mit den für den Leasinggeber identischen Benachteiligungen wie Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert.
Dies ist ein Sondermietvertrag; die Immobilie kann ohne wesentliche Veränderungen nicht von Dritten genutzt werden. Sinnvollerweise wird die Bilanz verringert, wenn beispielsweise Airlines ganze Flotten mieten können, ohne dass die daraus resultierenden Verpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen werden. Bis zur Jahresmitte 2011 will das Internationale Rechnungslegungsgremium ( „International Accounting Standard Board“, IASB) neue Regelungen verabschieden, die für Mieter umfassende Veränderungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Vorschriften der internationalen Rechnungslegungsstandards zur Folge haben werden.
Die bilanziellen Vorzüge des Leasings werden dann voraussichtlich nicht mehr gelten. Manche Leasingfirmen kooperieren mit Eigentumsgesellschaften, die das Leasingobjekt kaufen und an die Leasingfirma vermieten, die es dann an Endkunden vermietet. Eigentums- und Leasingfirmen haben oft den gleichen Besitzer. Dieses Design hat zwei Vorzüge. Darüber hinaus können die Erträge durch die jeweilige Ausgestaltung des Leasingvertrags zwischen der Holding und der Beteiligungsgesellschaft auf den Standort der Beteiligungsgesellschaft gelenkt werden.
Leasingunternehmen refinanzieren sich oft durch den Weiterverkauf der Leasingforderungen an eine Bank, da diese aufgrund des gewerbesteuerlichen Nachteils gegenüber Kreditinstituten steuerlich neutral ist. Die ausgezahlten Barwerte dienen dann der Begleichung des Leasinggegenstandes und decken die Spanne der Vermieter. Bei der Errichtung mit einer Holdinggesellschaft kann auch die Inanspruchnahme aus dem Leasingvertrag zwischen der Holdinggesellschaft und der Leasing-Gesellschaft mitverkauft werden.
Vor allem Leasingunternehmen von Produzenten mit dem Wunsch, ihre Erzeugnisse an schlecht bewertete Abnehmer zu verkaufen, können sich auf diese Weise refinanzieren, übernehmen dann aber das Ausfallsrisiko, da der zwischen Eigentümer und Leasingunternehmen bestehende Vertragsbruch zwischen der Leasing-Gesellschaft und dem Endkunden nicht beeinträchtigt wird. Ein weiterer Faktor für die Neufinanzierung des Leasinggeschäfts zwischen Eigentümer und Vermieter können die günstigeren Refinanzierungssätze sein.
Die kleineren Leasinggesellschaften dagegen sind auf der Suche nach einer Refinanzierungsbank oder einer auf die Umfinanzierung von Leasinggesellschaften im jeweiligen Fall spezialisierten Gesellschaft und können einen Leasingauftrag nur dann akzeptieren, wenn sie erfolgreich sind. In den meisten Fällen wird die vom Mieter im Rahmen eines Leasingvertrages zu zahlende Mindestleistung veräußert. Eine weitere Möglichkeit ist die Fremdfinanzierung durch die Aktionäre als Investor der Immobilie.
Der Leasing-Nehmer hat keine Bedeutung für die Gestaltung einer Leasing-Gesellschaft. Im Falle von Ausrüstungen, die im Gegensatz zu Fahrzeugen nicht mit klaren Unterlagen wie einem Fahrzeugschein in Verbindung gebracht werden, ist ein solcher Missbrauch anhand der von einer Leasingfirma verfügbaren Informationen nicht auffindbar. Der Verkauf der gemieteten Ausrüstung und das Untertauchen der Mieter ist eine weitere Form von Mißbrauch.
Für eine Leasing-Gesellschaft ist es besonders schwierig zu verstehen, dass Anbieter und Mieter das gemeinsame Bestreben haben, ein Verbrechen gegen eine Leasing-Gesellschaft zu verüben. Die an den Mieter übergebenen Anlagen werden vom Anbieter fehlerhaft angemeldet und überlastet; der Mieter hingegen quittiert der Leasing-Gesellschaft den Wareneingang. Durch die Zahlung an den Lieferer für die nicht oder nicht in der angegebenen Beschaffenheit ausgelieferten Gegenstände haben der Lieferer und der Mieter ein Darlehen erhalten.
Durch die Abtretung von Kaufrechten wie der Übernahme der Anlagen an den Mieter hat der Umgang mit kriminellen Energien Schwachstellen für die Vertragsparteien. Für 2014 wurde das Neugeschäft mit Leasinggeschäften wie folgt eingeschätzt: Die Prognosen beinhalten einen durch die Finanzmarktkrise bedingten Neugeschäftsrückgang von rund 20 %. Die Erhöhungen müssen von den betreffenden Leasinggebern an die Mieter weitergereicht werden, was voraussichtlich zu einer Konsolidierung des Marktes der Leasinggeber führen wird.
Das Leasinggeschäft kann für den Mieter folgende Vorzüge haben: – Leasing: Im Gegensatz zu gewerblich genutzten Mietern sind die nicht zu bilanzierenden Leistungen von Freelancern, Ämtern, Verbänden etc. jedoch nur bedingt wirksam, für Privatleute zum großen Teil aber gar nicht. Detaillierte Berücksichtigung einiger der möglichen Vorzüge des Leasings: Statt eines einmaligen erhöhten Mittelabflusses erfolgt ein kontinuierlich geringerer Mittelabfluss.
Der Leasing-Nehmer muss dann jedoch dafür sorgen, dass die Leasing-Gesellschaft den Mietvertrag nicht bei der Bank des Leasing-Nehmers wieder aufnimmt. Die Leasing-Raten für die Einkommen- und Körperschaftssteuer sind in der Bundesrepublik vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn der Mieter den Leasinggegenstand nicht aktivierungspflichtig ist (zur Kapitalisierung vgl. die sogenannten Leasingverordnungen des Bundesfinanzministeriums).
Die Steuerbelastung auf das Leasinggeschäft kann jedoch kurzfristig reduziert werden, da der Mieter nicht an die Nutzungsdauer der Abschreibungstabelle gekoppelt ist. Das Leasinggeschäft hat keine Auswirkungen auf die Vermögensbilanz des Mieters. Bei Leasingverträgen für steuerliche Zwecke entsprechend den Leasingverordnungen mit Kapitalisierung des Leasinggegenstandes durch den Vermieter gilt: Sie sind in der Regel außerbilanziell und werden daher nicht in der Konzernbilanz des Mieters ausgewiesen, der die Leasingaufwendungen nur in seiner Gewinn- und Verlust-Rechnung als Betriebsaufwand erfasst.
Die Leasingobjekte werden vom Vermieter als Anlagevermögen oder Leasinggegenstand bilanziert und entsprechend der Abschreibungsdauer abgeschrieben. Es sind keine finanziellen Aufwendungen erforderlich, da sich die Immobilie kontinuierlich durch den produktiven Einsatz selbst trägt („pay when your earn“ Effekt/Kostenkongruenz). Mit den Vorteilen des Leasings ergeben sich Chancen für operative Neuerungen und Rationalisierung. Am Ende des Leasingverhältnisses muss der Mieter den Leasinggegenstand weder veräußern noch veräußern – der Leasinggegenstand wird am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses an den Vermieter zurückerstattet.
Ob es der Leasing-Gesellschaft gelingen wird, das Objekt erfolgreich zu realisieren, ist jedoch von der Fachkompetenz der Leasinggesellschaft abhängig. 2. Mit der Rückgabe an den Vermieter können auch Deinstallations- und Transportkosten einhergehen. Möglicherweise niedrigere Kaufpreise des Vermieters, z.B. durch größere Kaufmengen, können in Gestalt von vorteilhaften Leasing-Konditionen an den Mieter weitergereicht werden.
Die Vermietung mit entsprechender Betreuung durch den Vermieter erspart dem Mieter Verwaltungskosten. Dies wird durch folgende Benachteiligungen bzw. mögliche Benachteiligungen für den Mietenden ausgeglichen:: Der Mietkaufvertrag mit einer Leasingfirma kann für Privatpersonen eine interessante Variante zu einem Ratendarlehen der Hausbanken sein, vor allem wenn das Leasingangebot einer Hersteller-Leasinggesellschaft Zuschüsse als Marketingmaßnahme mit einbezieht.
Privates Leasen ist nach Ansicht einiger Fachleute nur dann Sinn, wenn der Mieter beabsichtigt, das Leasingobjekt am Ende des Vertrages von vornherein zurückzugeben. Das für Privatkunden vorteilhafteste Finanzierungsangebot (Leasing, Herstellerbankfinanzierung, Hausbankfinanzierung, Barkauf) kann aufgrund der unbedeutenden Steueraspekte durch Addition des Barwertes aller Aufwendungen (Anzahlung, ggf. Gesamtsumme der Leasingraten Schlusszahlung) verhältnismäßig einfach ermittelt werden.
Die Leasingnehmerin übernimmt nicht das Eigentumsrecht am Leasinggegenstand und hat daher keine Möglichkeit eines möglichen Verkaufs im Falle von Nichtnutzungs- oder Liquiditätsengpässen. Möglicherweise hat der Mieter Forderungen gegen den Lieferer oder Produzenten „auf eigene Rechnung“ durchzusetzen. Grundsätzlich können die Auszahlungen an den Vermieter nicht ohne weiteres eingestellt werden.
Bei Verlust des Objekts während der Mietdauer, z.B. bei Fahrzeugdiebstahl oder Autounfall, entschädigt eine geschlossene Rückdeckungsversicherung in der Regel den Vermieter zum Marktwert, wobei der Mieter der Leasing-Gesellschaft für die frühzeitige Kündigung des Mietverhältnisses Honorare und Entschädigungen zu entrichten hat. Darüber hinaus kann der Bilanzwert des Gegenstandes über dem ersetzten Marktwert liegen; der Mieter hat die eventuelle Abweichung zwischen dem Neuwert und dem Restmietwert mit dem Schadensersatzanspruch zu verrechnen.
Damit dies nicht passiert, sollte der Mieter im Rahmen des Versicherungsvertrages eine Ersatzwertkompensation oder als Zusatzleistung für geleaste Fahrzeuge eine GAP-Deckung abschliessen, die diese Abweichung abdeckt. In der Regel ist der Wiederbeschaffungswert des verlorenen Gegenstandes geringer als der Restbetrag des zu tilgenden Darlehens. Vertragliche Bedingungen, nach denen der Mieter das Gerät in seiner Originalverpackung mit allen Betriebsanweisungen an ein Warenlager des Vermieters zurückgeben muss, können z.B. erhebliche Aufwendungen verursachen.
Darüber hinaus besteht oft ein Rechtsstreit über die Trennung zwischen normaler Abnutzung und Wartungskosten, die vom Mieter zu tragen sind. Geringfügige Fehler, die die grundlegende Gebrauchstauglichkeit nicht gefährden, werden oft vom Eigentümer übernommen und aus ökonomischen Erwägungen nicht behoben; ein Mieter dagegen ist an die Unterhaltspflicht geknüpft. Der Mieter kann im Falle einer unwirtschaftlicheren, umfassenderen Instandsetzung nicht ohne Absprache mit der Leasing-Gesellschaft über den Erwerb der Sache entscheiden; im Zweifelsfalle muss der Mieter die Instandsetzung durchführen lassen.
Das Leasinggeschäft steht in Konkurrenz zu anderen Finanzierungsalternativen: Die Bezeichnung Leasinggeschäft ist ein populärer, zeitgemäßer Ansatz, der oft verwendet wird, um Geschäftsvorfälle zu beschreiben, die keine Leasingtransaktionen sind. Bieten Firmen die Vermietung von Christbäumen oder die Vermietung von Sanitäranlagen für Events an, können dies zivilrechtliche Pachtverträge sein, wobei die Akzeptanz von normalen Mietverträgen eher wahrscheinlich ist.
Dabei hat der Terminus Leasinggeschäft jedoch nicht die gewohnte Bedeutung für die Finanzierung von Anlagen. Bei der Vermietung von Tischtüchern für die Gastronomie und ähnliche Angebote steht in der Regel der regelmässige Sammel- und Reinigungsservice im Vordergrund der Mehrwerte. Gerhardt hat eine Satire über Vermietung verfasst.
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