Betroffene können grundsätzlich sowohl in der Insolvenz- als auch in der Wohlverhaltensphase einen Kreditantrag stellen. Es ist jedoch wichtig, dass in der Insolvenzphase ein Darlehen nur in Absprache mit dem Insolvenzverwalter beantragt werden kann. Wenn Sie trotz guter Führung ein Darlehen bekommen wollen, sollten Sie ein paar Dinge bedenken. Der Kunde hat jedoch nur eine bestimmte Menge Geld zum Leben während der Phase des guten Verhaltens. Diejenigen, die in der Phase des guten Benehmens einen Kredit bekommen möchten, sollten bedenken, dass dies nicht gerade einfach wird.
Gutschrift trotz guter Führung
Jeder, der eine private oder reguläre Insolvenz angemeldet hat, muss eine sechs-jährige Wohlverhaltensperiode durchlaufen, bevor er die restliche Schuldenbefreiung erhalten kann. Während dieser Zeit darf der Betroffene keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, muss eine entsprechende Tätigkeit anstreben und den Pfändungsanteil seines Einkommens an den zustande kommen. Jeder, der dies nicht tut, kann mit schwerwiegenden Folgen bis hin zum Scheitern der Restschuldfreistellung gerechnet werden.
Deshalb wird es sehr schwer, wenn nicht gar nicht möglich sein, trotz guter Führung einen Kredit aufzubringen. Dies ist zwar nicht untersagt, aber die Ausleihe sollte der allerletzte Teilschritt sein. Wird überhaupt ein passender Darlehensgeber ermittelt, müssen die Monatsraten aus dem nicht pfändbaren Teil des Einkommens gezahlt werden.
Alle deutschen Banken und Sparkassen holen sich bei der Kreditvergabe Kreditinformationen vom Auftraggeber ein. Aufgrund der darin enthaltenen Informationen wird sie sehr rasch feststellen, dass sich der betroffene Interessent in der Phase des guten Verhaltens ist. Ein Kredit kann trotz guter Führung nur bei einem Privatkreditvermittler oder einer Privatperson aus dem eigenen Freundeskreis, Bekanntenkreis oder Verwandten aufgenommen werden.
Aber auch hier kann keine Gewähr für eine gelungene Vermittlung übernommen werden. Der Umstand, dass sich eine Einzelperson in einem privaten oder regulären Insolvenzverfahren aufhält, macht viele potenzielle Darlehensgeber verdächtig. Deshalb ist es immer ein großer Vertrauensvorschuss, wenn sich eine Einzelperson trotz guter Führung bereit erklärt, einen Kredit zu gewähren.
Jeder, der die Sechsjahresfrist für gute Führung bestanden hat, kann eine Befreiung von der Restschuld beantragen. Von da an ist ein neuer Finanzstart ohne Verschuldung möglich. Diejenigen, die glauben, dass sie nach der Restschuldenbefreiung unmittelbar wieder kreditfähig sind, unterliegen jedoch einem schwerwiegenden Fehler. Die Notiz über die private oder regelmäßige Frechheit und die Befreiung von der Restschuld verbleibt für weitere drei Jahre in der Schufa-Information.
Nur dann wird dieser Posten gestrichen, so dass die Bonität wiederhergestellt wird. Trotzdem ist es ratsam, bei der Neuaufnahme von Krediten eine gewissen Zurückhaltung zu üben. Vor allem die Erfahrungen aus der Zahlungsunfähigkeit sollten uns zeigen, dass rücksichtslos übernommene Forderungen sehr rasch zum wirtschaftlichen Ruin werden.
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