Weil sie dann beweisen müssen, dass die Behauptung richtig ist und sie es nicht können, weil es sich um Betrug handelt. Auf jeden Fall hat Faibels jetzt das Inkassobüro infoscore Inkasso AG auf mich angesetzt. Wenn infoscore auf Schadensersatz besteht, kann ein Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung zu Inkassoansprüchen und der Verpflichtung zur Schadensminimierung ebenso hilfreich sein wie der Hinweis mit dem Zaunpfosten, dass es sich bei Infoscore streng genommen um Wirtschaftsbetrug handelt. Behauptete Forderung der infoscore Forderungsmanagement GmbH. Infoscore gilt als seriöses Unternehmen.
Artikelbeschreibung – Schäden, die wieder durch Verzug entstanden sind
Ich mag es nicht, weil ich denke, dass ein Unternehmen für seine Dienstleistungen pünktlich hätte zahlen sollen. Es wurde mir eine Mail von uns geschickt. Forderungen inkl. Verzugszins und „Verzugsschaden gemäss Artikel 106 OR“. Die Klage einschließlich Verzugszins habe ich sofort beglichen und darauf verwiesen, dass ich den Schaden nicht begleichen werde, weil dieser nicht aussteht.
Sie verlangen ohnehin diesen Ausfall-Schaden in Hoehe von 285 und verweisen auf ein von den Inkassounternehmen erstelltes Sachverständigengutachten. Man kann überall im Netz nachlesen, dass der durch Verspätung verursachte Schaden nicht entstanden ist…..aber dieses Drängen und Bedrohen ist mühsam. Kann ich diesem Unternehmen den investierten Aufwand in Rechnung stellen? Nein.
Schließlich wissen sie, dass ihre Forderungen nicht legal sind.
ABZOCKE !! Verzugsschäden gemäß Artikel 106 ODER
Unglücklicherweise habe ich eine berechtigte Faibelsrechnung in Hoehe von 248.95 Franken nicht fristgerecht bezahl. In meinem ganzen Berufsleben hatte ich noch nie eine Inkassofirma oder gar eine Operation am Laufen. Auf jeden Fall hat mich jetzt das Inkassounternehmen infoscore Incasso AG gejagt. Neben der Hauptklage berechnete mir dieses Inkassounternehmen Verzugszinsen (5%), Mahnspesen von 20 Franken und „Verzugsschäden im Sinne von Artikel 106 OR“.
Inzwischen hatte ich die Rechnungssumme von 248.95 Franken + Mahngebühren von 20 Franken unmittelbar an FAIBEL übergeben und das Inkassounternehmen darüber unterrichtet. Die Inkassobüros habe ich auch darauf hingewiesen, dass sie keinen Anspruch auf „Verzugsschaden“ haben und dass ich ihn nicht zahlen werde. Ich bin mir bewusst, dass ich noch 2.20 Franken für die Zinszahlungen zahlen muss, aber nicht den restlichen Betrag.
Das Inkassounternehmen antwortete sofort: „Wir haben Ihren Einspruch gegen die Inkassospesen zur Kenntnis nehmen können, sind aber anderer Meinung. Dass die Verzugsschäden (Inkassokosten) nicht auf den Verzugsschuldner nach 27 Abs. 3 des Gesetzes übertragen werden dürfen, ist falsch: Der Verzugsschuldner hat nicht nur einen Verzugszins nach Artikel 104 ODER zu zahlen, sondern ist auch nach Artikel 106 ODER zum Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Zusatzschadens gegenüber dem Kreditgeber zu verpflichten.
Hierzu zählen vor allem die durch den säumigen Schuldner mit seiner Vertragsverletzung verursachten Inkassokosten und Rechtsverfolgungskosten. Bevollmächtigt der Zahlungsempfänger einen Bevollmächtigten oder Beistand, dürfen die anfallenden Gebühren nicht auf den Zahlungspflichtigen umgelegt werden. Die Tatsache, dass der in Verzug befindliche oder in Verzug befindliche Schuldner den von ihm verursachten Schaden prinzipiell zu übernehmen hat, wird durch ein detailliertes Gutachten bekräftigt, das am 11. Juni 2007 von Herrn Professor Dr. iur.
Die Durchsuchungen sind richtig (siehe auch folgenden Artikel), aber die Eröffnung einer Strafverfolgung kann nie zu 100% unterbunden werden – in der ganzen Welt. Wenn Sie einmal einen Einschreibebrief an das Inkassounternehmen senden, stehen für mich die besten Möglichkeiten, einen Forderungseinzug zu vermeiden. Erwähnung, dass Sie den Vorgang erneut geklärt hätten und die anfallenden Gebühren nicht fällig gewesen wären. 2.
Die Sache ist für Sie geregelt, Sie würden weitere Briefe übersehen und im Fall einer Klage einen Gesetzesvorschlag machen. lch bin nicht in der Stimmung für eine Operation. Ob ich wohl zahlen und gut sein sollte?
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