Auf das Kleingedruckte sollte man achten, um den richtigen Schutz zu finden. Der wohlverdiente Urlaub ist ein Highlight für viele Menschen im arbeitsreichen Jahr. Egal wohin Sie wollen, ob im In- oder Ausland, Sie werden schon bei der Planung fröhlich sein. Vergleichen Sie jetzt und finden Sie die richtige Reiseversicherung! Zusätzlich zur maximalen Reisedauer können Sie den Umfang und die Leistung der Stiftung Warentest vergleichen.
Reise-Krankenversicherung für Ferienreisen
Die folgenden Gegenüberstellung mit der Reise-Krankenversicherung haben wir für Sie erstellt: Für viele Menschen sind Ferien die besten Urlaubswochen des ganzen Jahrs, die sie am Meer, in den Gebirgen oder in einer neuen Großstadt verbringen, ohne an den häuslichen Lebensstil denken zu müssen. Egal ob heiß oder kühl, ob sportiv oder träge – jeder hat seine ganz eigenen Urlaubsvorstellungen und denkt, dass etwas den Aufenthalt eintrüben kann.
Vor Reiseantritt ist es notwendig, über die möglichen Gefährdungen auf der Straße nachzudenken und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Falls ein Hin- und Zurücktransport in das Heimatland notwendig wird, müssen die Feriengäste die anfallenden Gebühren selbst aufbringen. Damit Sie sich vor einer großen wirtschaftlichen Last bewahren und für jeden Krankheitsfall gut versichert sind, ist es ratsam, eine Reise-Krankenversicherung für Ferienreisen abzuschließen.
So können Sie sich entspannen und auf Ihren Aufenthalt freuen. Die Auslandsreisekrankenversicherung kann einmal für eine einzelne Fahrt oder für ein ganzes Jahr bei mehreren geplanten Fahrten geschlossen werden. Je nach Dauer und Zahl der Fahrten pro Jahr kann es auch billiger sein, eine jährliche Versicherung abzuschliessen. Wenn Sie sich für eine ganzjährige Auslandsreisekrankenversicherung entscheiden, müssen Sie daran erinnern, diese vor Jahresende zu stornieren, wenn sie nicht mehr benötigt wird, da sie sonst um ein Jahr erneuert wird.
Bei den meisten Versicherungen beträgt die Frist zwischen einem und drei Monate. Der Versicherungsvertrag ist dann für eine beliebige Anzahl von Ferienreisen pro Jahr bis zu einer Laufzeit von 56 Tagen gültig. In der Regel ist es lohnenswert, eine Jahresversicherung von zwei Fahrten pro Jahr abzuschliessen. Eine Jahresversicherung hat neben einer möglichen Einsparung noch einen weiteren Vorteil: Sie muss sich nicht um den Schutz der Versicherungen kümmern, die Versicherungen sind immer aktiviert und der Reisende ist immer gesichert und so ist auch ein Spontanwochenende nach Rußland, ltalien oder Spanier perfekt abgedeckt.
Ruheständler müssen etwas mehr zahlen, um sich im Krankheitsfall im Sommer zu versichern: Je nach Lebensalter kann der Preis für eine Versicherungspolice bis zu 80 EUR pro Jahr anwachsen. Bei einer Jahresreiseversicherung ist es von Bedeutung, ob die Reiseversicherung auch in den Vereinigten Staaten und Canada gilt. Denn die Heilungskosten in diesen beiden Staaten sind besonders hoch, und die Versicherungspolicen, die diese beiden Staaten umfassen, sind in der Regel beinahe zweimal so hoch.
Mit der Individualversicherung ist es einfacher zu unterscheiden, ob die Versicherungen auch die Vereinigten Staaten und Canada umfassen sollen, da in diesem Falle nur eine einzige Fahrt gedeckt ist. Ausschlaggebend für den Reisepreis sind neben dem Bestimmungsland auch die Dauer der Fahrt und das Lebensalter der versicherungspflichtigen Person.
Die Gültigkeitsdauer ist für die zuvor festgelegte Reisezeit gültig und endet jeweils am festgelegten Tag. Die meisten Preise beginnen bei Tagespreisen zwischen 1 und 1,50 EUR. Sollte es vorkommen, dass die Fahrt unvorhergesehen länger dauert, sollte entweder ein direkter Abschluss eines Tarifs (diese sind rar und in der Regel wesentlich teurer) oder eine jährliche Versicherung zur Sicherheit geschlossen werden.
Es wäre nämlich lästig, einen Feiertag unwillkürlich ausdehnen zu wollen und dann nicht gut genug abgesichert zu sein. Wenn die Rücksendung noch früher als erwartet ausfällt, können die überbezahlten Beträge gegen Vorlage eines Nachweises wiedererstattet werden. Wenn also eine Therapie aufgrund einer vorhandenen Erkrankung notwendig wird, übernimmt keine Krankenkasse die Behandlungskosten.
Bei einer unerwarteten Verschlimmerung einer vorhandenen Erkrankung wird jedoch eine Reise-Krankenversicherung abgeschlossen. Bei Schwangeren sollte darauf geachtet werden, dass für Urlaubsreisen eine Untersuchung, ein ärztlich erforderlicher Schwangerschaftsabbruch und eine Geburt in der Reisekrankenkasse versichert sind. Bei den meisten Krankenkassen sind bereits zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bestehende Therapien für die Schwangeren ausgeschlossen, weshalb es für die Schwangeren umso mehr wichtig ist, die exakten Versicherungsbedingungen zu prüfen.
Insbesondere wenn bereits eine Krankenversicherung existiert, kann es sich lohnen, eine neue abzuschliessen, wenn die vorhandene keine Leistung während der Trächtigkeit abdeckt. Manche Versicherungsgesellschaften schliessen gewisse Sportaktivitäten aus ihrem Leistungsangebot aus. Ski- und Bungeejumping sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften mitversichert, da die Unternehmen in der Regel nicht zwischen “ normalem “ Sport und Extremsport artenabhängig sind.
Wenn Sie jedoch während Ihres Urlaubs an einem Autorennen teilnehmen oder ein Sport-Flugzeug steuern, entfällt die Versicherungspflicht. Der Versicherungsabschluss sollte mindestens einen Tag vor der Abfahrt erfolgen – um sich den Aufwand zu sparen, sich in letzter Minute darum kuemmern zu muessen, wird jedoch ein frueherer Abschluß empfohlen.
Wenn Sie im Ferienaufenthalt erkranken oder einen Arbeitsunfall haben und eine ärztliche Behandlung benötigen, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt bezahlen. Diese müssen Sie dann der Versicherungsgesellschaft vorlegen, denn nur dann kann die Versicherungsgesellschaft zahlt. Die Frage des Rücktransports sollte beim Abschluß einer Politik eine entscheidende Rolle spielen.
Es gibt einen Unterscheid zwischen ärztlich notwendigem und ärztlich vernünftigem Krankenrücktransport. Bei den meisten Krankenkassen wird der ärztlich notwendige Krankenrücktransport nur dann versichert, wenn z.B. eine Operation oder Behandlung im Ferienland nicht möglich ist. Das ist selten der Fall, denn für die meisten Erkrankungen oder Unglücksfälle gibt es in fast allen Ländern ausreichend Behandlungsoptionen.
Dagegen wird ein ärztlich vernünftiger Krankenrücktransport bereits dann eingeleitet, wenn die Erholungschancen zuhause höher eingeschätzt werden als im Tourismus. Selbst wenn ein Kranker nicht die Nationalsprache des Ferienlandes spricht, kann dies einen Krankenrücktransport aus medizinischer Sicht ausmachen. Daher wird dringend empfohlen, darauf zu achten, dass die entsprechenden Klauseln in den Kontrakt aufgenommen werden und der Retourentransport nicht nur in ärztlich erforderlichen Fällen, sondern auch in ärztlich bedeutsamen Fällen erfolgt.
Vor dem Abschluss einer Reise-Krankenversicherung für Ihren gebuchten Aufenthalt ist es notwendig, die verschiedenen Reiseangebote zu prüfen. Wenn Sie bereits eine Reise-Krankenversicherung haben, sollten Sie diese auf Leistungen und Aktualitäten prüfen. Da sich der Versicherungsmarkt ständig verändert und auch die Kurse fluktuieren, kann es sein, dass Sie ein höheres oder billigeres Preisangebot als die bereits abgeschlossene Versicherungspolice vorfinden.
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