„Oliver Mikus: „Heißt das, dass die SCHUFA Holding AG diese nach Gewährung der Restschuldbefreiung einlagert? Weil man zwar seine Restschuldbefreiung in der Hand hält, die negativen Einträge, die bei der SCHUFA gespeichert sind, aber nicht sofort gelöscht werden. Ist es möglich, den negativen Schufa-Eintrag nach der Restschuldbefreiung zu löschen? An der Schufa gibt es Kündigungsfristen, die eingehalten werden.
Die Schufa behält den Hinweis auf das abgeschlossene Konkursverfahren bis zu 4 Jahre nach Ende der Konsumenteninsolvenz, so dass das Konkursverfahren auf bis zu 10 Jahre ausgedehnt wird. Ein Nachteil für alle Konsumenten, die erhoffen, nach der Zahlungsunfähigkeit ins Geschäft zurückkehren zu können. Dadurch wird das Konkursverfahren – also die „Leidenszeit“ – praktisch auf bis zu 10 Jahre „verlängert“.
Allerdings sieht 3 der Insolvenzverfahrensverordnung (InsoBekV) vor, dass die Eintragungen in die Insolvenzmitteilungen sechs Monaten nach Wirksamwerden der Restschuldbefreiung gelöscht werden müssen. Die Insolvenzmeldungen informieren auch die Bevölkerung und damit die Geschäftswelt über die laufenden und abgeschlossenen Verfahren.
Daraus resultiert ein offensichtlicher Bewertungswiderspruch zwischen der insoweit geltenden Verordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz – hier der Eintrag für gut sechs Monate, dort der Eintrag im Extrem für fast vier Jahre. Gemäß 300 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 insO kann das Konkursgericht die Restschuldbefreiung seit der Insolvenzrechtsreform durch das Recht zur Kürzung des Freistellungsverfahrens und Verstärkung der Gläubigeransprüche vom 15. Juli 2013 im besten Falle zu jedem Zeitpunkt vor Ende der Abtretungsperiode gewähren oder auch die Dauer des guten Verhaltens von 5 auf 3 Jahre abkürzen.
Nach der Insolvenzordnung sollte der ehrliche Gläubiger die Gelegenheit haben, am wirtschaftlichen Leben (wieder in voller Höhe) teilzuhaben. Der Schufa-Eintrag beugt dies jedoch vor.
Es ist dem Konsumenten nicht möglich, einen Telefonvertrag abzuschließen, ein Fahrzeug zu mieten oder zu kaufen, einen Kredit aufzunehmen oder ein Mobiliar zu kaufen, obwohl er bereits seit bis zu 6 Jahren als regelmäßiger Schuldner lebt. Die Negativbuchung in den Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere in der Schufa, muss zudem innerhalb von 6 Monaten, berechnet aus der Rechtswirksamkeit der Restschuldbefreiung, gestrichen werden.
Von diesem Nachteil sind mehrere hunderttausend Konsumenten betroffen, die das Konkursverfahren bereits beendet haben oder in den kommenden Jahren durchlaufen werden.
Leave a Reply