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Restschuldbefreiung Erteilt Schufa

Wird die Restschuldbefreiung nicht gewährt, wird diese ebenfalls von der Schufa gespeichert. Darüber hinaus ist die Gewährung der Restschuldbefreiung in den Informationen hinterlegt. Weil sowohl die Privatinsolvenz als auch die Restschuldbefreiung bei der SCHUFA hinterlegt sind, ist ein neues Darlehen nur möglich, wenn die Note drei Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht wird. „Viele Schuldner gehen davon aus, dass nach der Freigabe der Restschuld alles endgültig beglichen ist und sie wieder „leere Blätter“ sind. Es erfolgt insbesondere keine Meldung an die deutsche Schufa.

Verbleibende Schuldenbefreiung, aber von der Schufa ausgelöscht?

Wie lange sie nach einer erfolgten Restschuldbefreiung mit dem Stigma eines Negativeintrags der SCHUFA auskommen müssen, wird von vielen Schuldnern gefragt. SCHUFA und andere Kreditagenturen informieren sich durch Ankündigung über die Restschuldbefreiung des Zahlungspflichtigen. Die Speicherung und Nutzung dieser Informationen ist nach dem BDSG für einen Zeitraum von drei Jahren zulässig.

Die Löschung der Angaben erfolgt zum 31. 12. eines jeden Geschäftsjahres (§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG). Das bedeutet, dass die gesammelten Informationen im Einzelnen für mehr als drei Jahre auffindbar sind. Bei der SCHUFA und den anderen Kreditagenturen handelt es sich um private Gesellschaften, die eigene Belange haben. Die SCHUFA kann vor allem nicht in Landkarten betrachtet werden, um zu sehen, wie der Scoring-Wert errechnet wird.

Um zu wissen, dass die Eintragung einer Restschuldbefreiung keinen positiven Effekt hat, muss man kein Zweiter sein. Bereits vor der Kürzung der Wohlverhaltensfrist hat das Justizministerium eine Kürzung der Anmeldefrist für die Restschuldbefreiung erwogen. Am 20. Mai organisiert das BMJ zusammen mit dem BMI ein Kolloquium zum Themenkomplex „Scoring – die Auskunftspraxis, das deutsche Datenschutzgesetz und die europäischen Perspektiven“.

Juristen: Schufa-Eintrag nach Beendigung des Konkursverfahrens benachteiligend

Juristen bemängeln die Schufa-Einträge drei Jahre nach Abschluss des Privatinsolvenzverfahrens als Diskriminierung. „Auch wenn der Eingang bei der Auskunftei als „Restschuldbefreiung gewährt“ gekennzeichnet ist, werden die Menschen damit gebrandmarkt“, so Insolvenzanwalt Dr. med. Kai Hünning vor der DPA. Die Schufa-Eintragung muss sofort nach dem Verzicht auf die verbleibende Schuld erlöschen. Nun erwarten die Gutachter eine Revision der Reform des Insolvenzrechts im Sommers.

Nach Ansicht der Sachverständigen der Arbeitsgemeinschaft für Konkursrecht und Sanierungen im Bundesrechtsanwaltskammertag brachte die Reformierung als solche nicht viel. Wem binnen drei Jahren wenigstens 35 v. H. der Gläubigerforderung sowie die Verfahrenskosten für das Verfahren und den Konkursverwalter entstehen, kann bereits dann von der restlichen Schuld statt wie gewohnt nach sechs Jahren freigestellt werden.

„Die Rate von 35% ist nicht realistisch.“ Schätzungsweise 70 bis 80 Prozent der Kreditgeber bekommen sowieso nichts, weil es nichts gibt“, erklärte er. Die Gutachter sehen es als vernünftig an, die verbleibenden Forderungen nach drei Jahren ohne Quoten zu erlassen – auch um die Judikative zu erleichtern.

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