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Schufa Restschuldbefreiung Löschen

Daher haben wir im Namen des Betroffenen eine Klage auf vorzeitige Löschung eingereicht. Als Beispiele für negative Anmerkungen seien hier Informationen von Inkassounternehmen, Informationen über Privatinsolvenzen, Schulden oder eine Befreiung von Restschulden sowie Eintragungen bei Amtsgerichten genannt. Bei der Löschung illegaler Einträge helfen wir Ihnen. Die betroffene Person sah seinen wirtschaftlichen Neuanfang gefährdet und verklagt die Schufa, die seiner Meinung nach den Eintrag löschen musste.

Die Schufa und die Restschuldbefreiung

Die meisten Privatpersonen kennen den Schufanamen, aber zumindest wissen sie es. Mit der Schufa kommen die meisten erst dann in Berührung, wenn ein Darlehen gebraucht wird oder eine Ratenzahlung gesucht wird. Weil die meisten Verbraucher der Schufa nur begegnen, wenn Gutschriften oder Abschlagszahlungen zurückgewiesen werden, überwiegt in der Gesellschaft das Voreingenommensein, dass die Schufa nur das Dasein erschweren will.

Gerade für Privatleute, die eine private Insolvenz durchgemacht haben, ist die Schufa nach dem Konkursverfahren ein weiteres Problem. Aber wer ist die Schufa und warum gibt es diese Firma? Immer mehr Waren werden in Teilbeträgen eingekauft und immer mehr Darlehen beansprucht, so dass es im berechtigten Interessen der Firmen und Kreditinstitute liegt, im Vorhinein zu wissen, ob die Teilbeträge verlässlich vom Auftraggeber bezahlt werden oder ob das Darlehen erstattet wird.

Vor dem Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses mit einem potenziellen Käufer kann ein Scheck bei der Schufa vor eventuellen Zahlungsverzögerungen absichern. Nur wenn die Firmen und Kreditinstitute die Gefahren vor einer Transaktion einschätzen können, können die Volkswirtschaft und ehrliche Debitoren abgesichert werden. Die Schufa ist damit ein privatwirtschaftlicher „Schutzverband für die generelle Kreditsicherung“.

Die Schufa hat derzeit voraussichtlich 66,4 Mio. Angaben zu Privaten und über 5,2 Mio. Angaben zu Firmen. Die Schufa erhebt diese jedoch nicht selbst, sondern bezieht sie entweder von ihren Partnern (derzeit 9.000 Unternehmen) oder von staatlichen Telefonbüchern. Bei der Firmengründung war und ist es das Unternehmensziel, Informationen über das Zahlungsverhalten der Verbraucher auszutauschen.

Die Schufa hält diese Angaben nicht nur fest, sondern verwendet sie auch zur Berechnung eines so genannten Basiswertes. Da diese Punktzahl jedoch errechnet wird, gibt die Schufa nichts bekannt und muss es auch nicht (BGH, Az. 61/2014, Az. 61/13). Aber nicht nur der Basis-Score-Wert wird aus den hinterlegten Werten errechnet, sondern auch die branchenspezifischen Scores.

Das Ergebnis soll den antragstellenden Firmen und Kreditinstituten bei der Beurteilung behilflich sein, ob die betreffende Person ihrer Zahlungspflicht nachkommt. Die Basisnote und die Branchennote sind ständig Schwankungen unterworfen, da jede Veränderung der Schufa-Informationen sie betrifft – ob sie nun positive oder negative ist. Es ist daher notwendig, einmal jährlich eine aktualisierte Schufa-Information einzuholen, um die von der Schufa hinterlegten Informationen zu prüfen.

In der Schufa ist jeder einzelne Beitrag oft ein Minus. Die Schufa unterscheidet zwischen Positiv- und Negativbuchungen. Wenn der Konsument einen Handyvertrag und z.B. einen Darlehensvertrag hat und beide verlässlich bedienen kann, sind dies gute Eingaben. Neugierige Firmen lernen, dass der Kunde ein zuverlässiger und vertrauenswürdiger Bezahler ist.

Ist ein Auftrag jedoch nicht verlässlich abgewickelt worden und hat das betreffende Untenehmen dies der Schufa mitgeteilt, so ist dies ein negativer Posten. Die Schufa kennt bei Negativeingaben sogenannte harte und sanfte Eingaben. Dies sind sanfte Eingaben für alle Transaktionen, die nicht von einem Gericht festgelegt wurden.

Dazu zählt z.B. die Buchung, dass ein Account aufgelöst wurde oder eine Geschäftsforderung ausfällt. Im Falle von sanften Eingaben muss immer ein Interessenausgleich getroffen werden, damit der Eintritt legal ist. Schwierige Eintragungen sind, wenn kein Zweifel daran besteht, dass die betreffende Person insolvent oder zahlungsunwillig ist. Doch auch die Informationen, dass der Betreffende eine beeidigte Erklärung abgibt oder sich in der Zahlungsunfähigkeit befindet, zählen zu den schwierigen Eintragungen.

Ein vorzeitiges Löschen ist bei harter Eingabe in der Regel nicht möglich. Beispielsweise kann die Eintragung in der Erklärung verfrüht gelöscht werden, wenn bewiesen werden kann, dass die der Erklärung zugrundeliegende Forderung bereits beglichen ist und der Zahlungsempfänger dies ebenfalls nachweist. Der Betreffende sollte sich in diesem Falle jedoch zunächst an das örtlich zuständiges Bezirksgericht wendet und dort die Streichung anordnen.

Erst wenn der Beitrag aus dem Öffentlichen Telefonbuch gelöscht wurde, wird er von der Schufa gelöscht. Hat die Schufa auch von einem Konkursverfahren und einer Restschuldbefreiung erfahren? Zuerst wollen wir jedoch einen kleinen Einblick in den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die Befreiung von der Restschuld gewähren. Vor der Beantragung eines Insolvenzverfahrens muss jedoch ein Versuch unternommen werden, einen außergerichtlichen Vergleich mit den Kreditgebern zu erzielen.

Wenn dieser Versuch einer Einigung fehlgeschlagen ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. In den meisten Fällen ist diesem Gesuch auch ein Gesuch um Befreiung von der Restschuld beigefügt. Scheitert auch dies oder erscheint es aussichtslos, wird ein Konkursverfahren durchlaufen. Im Anschluss an das Konkursverfahren folgt die so genannte good conduct Phase, die bis zu 6 Jahre andauern kann. Bestehen nach der Zahlungsunfähigkeit des Verbrauchers und der so genannten Wohlverhaltensfrist noch Ansprüche, kann der Konsument nun längstens eine Befreiung von der Restschuld erwirken.

Über die Begleichung der Restschuld beschließt dann das Gericht. Wenn die Befreiung von der Restschuld gewährt wurde, sind alle Ansprüche berührt, die vor der Insolvenzeröffnung vorlagen – unabhängig davon, ob sie Teil des Konkursverfahrens waren oder nicht. Nach wie vor können die zum Zeitpunkt der Restitution noch bestehenden Ansprüche vom Gläubiger auf freiwilliger Basis abgegolten werden; die Ansprüche können jedoch von den Schuldnern nicht mehr geltend gemacht werden.

Mit der Schufa werden diese Ansprüche jedoch nicht unmittelbar gelöscht, sondern „erledigt“. Es werden jedoch nicht alle Ansprüche aus der Restschuldbefreiung erfasst, da es einige Ausnahmefälle gibt, wie etwa Unterhaltsverzug oder Ansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Diese Ansprüche werden trotz eines Insolvenzverfahrens und eines eventuellen Verzichts auf Restschuld nicht beglichen, solange sie noch nicht beglichen sind.

Häufig haben unsere Klienten, die ein Konkursverfahren absolviert haben und eine Restschuldbefreiung erhalten haben, oft ein großes Verständnis dafür, warum sie durch einen Schufa-Eintrag nach der Restschuldbefreiung noch Schwierigkeiten haben. Wie erfährt die Schufa von der Restschuldbefreiung? Unsere Kunden fragen uns oft, wie die Schufa überhaupt von der Insolvenz der Verbraucher und der Befreiung von Schulgeldern erfährt.

Die Zahlungsunfähigkeit und die Tilgung der Restschuld werden veröffentlicht. „Auf www.insolvenzbekkündmachung. d. h. der Beschluß zur Restschuldbefreiung ist zunächst für alle sichtbar. Damit erspart die Schufa bereits die Insolvenzeröffnung. Ebenfalls wird bereits die Bekanntgabe einer Restschuldbefreiung durch die Schufa zwischengespeichert. Wird die restliche Schuldenbefreiung nicht gewährt, wird diese ebenfalls von der Schufa einbehalten.

Zusätzlich ist die Gewährung der Restschuldbefreiung in den Informationen hinterlegt. Warum darf die Schufa diese Informationen aufbewahren? Nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes sind Wirtschaftsauskunfteien berechtigt, den Hinweis auf die Restschuldbefreiung zu unterbringen. „Die Publikation zur Restschuldbefreiung im Netz kommt also aus einer „allgemein verfügbaren Quelle“ und ist damit legal.

Im Falle eines laufenden Insolvenzverfahrens wird auch davon ausgegangen, dass die Interessen Dritter – also der Volkswirtschaft – schützenswerter sind als die schutzwürdigen Interessen des Betreffenden. Wie verhält es sich mit Ansprüchen, die vor der Zahlungsunfähigkeit oder der Restschuldbefreiung in der Schufa angemeldet wurden, dann aber im Verfahren waren? Sie haben solche oder vergleichbare Fragestellungen zum Themenkomplex Restschuldbefreiung und Schufa?

Falls eine Streichung möglich ist, stehen wir Ihnen während des ganzen Prozesses zur Seite – aussergerichtlich und bei Bedarf auch gerichtlich.

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